Seite 1 von 1
Trotz Krankengeld Minijob?
Verfasst: 20.01.2015, 14:11
von Metze
Hallo!
Bin neu hier, weil ich eine große Frage bzw. großes Problem habe. Bin in einem Alter (59) in dem man auf dem Arbeitsmarkt schon so oder so kaum eine Chance hat. Nun ist aber meine gesundheitliche Situation so, dass ich gar keinen normalen Teilzeitjob mehr annehmen könnte.
Grund: Chronische Erschöpfung. Das heißt im Klartext, dass ich oft - nicht immer - erst gegen Mittag in der Lage bin aufzustehen. Falls ich es mal früher schaffe, oder auch sonst später am Tag, mich an den PC zu setzen, ist nach ca. 2 Std "Ende". Also die Konzentration reicht nicht.
Nun das konkrete Problem. Momentan habe ich noch einen Teilzeitjob, den ich zu Hause ausführen kann und zeitlich in keiner Weise gebunden bin. Also ideal für mich. Leider habe ich aber jetzt zum 1.4. die Kündigung bekommen (hat nichts mit mir und/oder meiner Gesundheit zu tun, rein betrieblich). Nun möchte mich meine Ärztin bis auf weiteres krankschreiben. Heißt ich würde Krankengeld kriegen.
Aber: Davon kann ich nicht leben, da das ja von einem Teilzeitgehalt berechnet wird. Ich habe seit fast 20 Jahren einen Minijob, bei dem ich zwar außer Haus muss, mir das aber auch voll flexibel einteilen kann, so dass ich den immer noch irgendwie schaffe.
Also konkrete Frage:
Kann/darf ich, falls ich Krankengeld beziehe, den Minijob weiter ausführen? Muss ich das irgendwo angeben? Ich war mein ganzes Leben noch nie krank und schon gar nicht mit Krankengeld...
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Danke schon Mal
Metze
Verfasst: 20.01.2015, 14:58
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich gilt, wer arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht, der darf nicht gegen Entgelt arbeiten.
In dem geschilderten Fall sehe ich das auch so.
Die Frage, ob diese Entgelt angegeben werden muss bei der Kasse kann ich nur mit "ja" beantworten - soweit ich weiß wird auf dem Krankengeldauszahlschein gezielt danach gefragt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.01.2015, 15:44
von Metze
Danke für die Antwort.
Dann muss ich auf die Krankschreibung verzichten, denn allein vom KG kann ich nicht leben.
Verfasst: 20.01.2015, 15:52
von Metze
Wird bei der Berechnung des KG der Minijob mitgezählt?
Verfasst: 20.01.2015, 16:01
von broemmel
Der Minijob wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt. Daraus wurden ja nur Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber gezahlt.
Verfasst: 21.01.2015, 20:07
von Metze
Das verstehe ich eben nicht ganz. Für die Berechnung "existiert" er quasi nicht, aber für das Einkommen schon. Ist ja auch nicht logisch.
Ich verstehe schon das Prinzip - krank ist krank. Aber es kommt doch drauf an, was für eine Krankheit man hat, bzw weswegen oder für welche Tätigkeit man ..unfähig ist.
Ich kenne einen Fall, in dem hat ein Mann sogar länger als ein Jahr (genau wie lang weiß ich nicht) KG bekommen, weil er wegen BS-OP nicht mehr in seinem Beruf arbeiten konnte. Aber er hat die ganze Zeit über mit dem PC gearbeitet und sich dann damit selbständig gemacht.
Nur weil man eine Tätigkeit nicht ausüben kann, heißt das doch nicht, dass man gar nichts mehr tun kann. Seinen Haushalt muss man ja zB auch machen. Ist das keine Arbeit?
Verfasst: 24.01.2015, 01:02
von Metze
Also ich hatte heute bei jemand anders so einen Auszahlungsschein in der Hand. Da wird nirgends nach her nichtselbständigen Arbeit gefragt. Nur selbständig, Rente, Miete etc. Also müsste das in Ordnung sein.
LG, Metze
Verfasst: 24.01.2015, 12:26
von Czauderna
Metze hat geschrieben:Also ich hatte heute bei jemand anders so einen Auszahlungsschein in der Hand. Da wird nirgends nach her nichtselbständigen Arbeit gefragt. Nur selbständig, Rente, Miete etc. Also müsste das in Ordnung sein.
LG, Metze
Hallo,
Miete ???? - hm, was hätten denn Mieteinnahmen für Auswirkungen auf das Krankengeld ?? - seltsam. Also ich kenne Auszahlscheine, da wird explizit gefragt, ob Arbeitsentgelt bezogen wurde - scheint also von Kasse zu Kasse unterschiedlich zu sein - aber gut, wenn es nicht gefragt wird, musst du es anscheinend bei deiner Kasse auch nicht angeben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.02.2015, 18:36
von Metze
Möchte was ergänzen. Habe inzwischen eine direkte Anfrage an meine KK gestellt und folgende Antwort bekommen.
Zitat:
Sozialversicherungsrechtlich stellt die Ausübung eines Minijobs kein Problem dar, sofern die Arbeitsunfähigkeit für die eigentliche versicherungspflichtige Tätigkeit begründet ist.
Ist genau der Punkt, den ich meinte. Krank ist nicht gleich krank. Gebrochener Fuß hindert nicht an Bildschirm-Tätigkeit (z.B.)
Ansich ist das auch klar, denn eine Minijob "berührt" ja die KK nicht. Sie bekommen von dort keine Beiträge. Anspruch an Krankengeld basiert auf den regelmäßigen Beitragszahlungen. Und die kommen ja nicht aus dem Minijob. Drum kriegt man dafür auch kein Krankengeld.
LG, Metze
Sollte mal wieder die Frage auftauchen...
Verfasst: 03.02.2015, 19:56
von Czauderna
Hallo,
ich bin da nicht der Auffassung deiner Krankenkasse, aber dann ist es ja gut für dich.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.02.2015, 20:19
von GerneKrankenVersichert
Konsequent weitergedacht ergeben sich da ja ganz neue Möglichkeiten für Krankengeld sparende Kassen. Man könnte ja die Jobs der Krankengeldbezieher gegenseitig für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit neu vergeben - derjenige mit Burn-out kann noch den Park pflegen, der mit dem gebrochenen Fuß den Job des gestressten Kundenberaters übernehmen usw. usf.
Aber Ironie beiseite, ich schließe mich Czauderna an. Wenn ich mich richtig erinnere, urteilte das BSG im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung, dass es keine teilweise Arbeitsunfähigkeit gibt.
Verfasst: 03.02.2015, 21:49
von Metze
Man kann die Sache natürlich von vielen verschiedenen Seiten aus sehen.
Was ist/wäre dann mit jemand, der EU-Rente bezieht? Er ist offiziell EU, kann jedoch ganz legal bis zu 450,-- dazu verdienen.... ?
Andererseits ist/wäre dann jemand - wie in meinem Fall - gezwungen, wirklich zu arbeiten, bis er entweder vom Stuhl fällt oder gekündigt wird, weil er vom Krankengeld allein nicht leben kann.
Bei der Berechnung des KG "existiert" der Minijob nicht, beim Einkommen desjenigen jedoch sehr wohl. 450,-- haben und nicht haben ist ja wohl ein "kleiner" Unterschied. Auch wenn jemand nicht in der Lage ist, den Minijob zu machen, muss er sich zwingen, so schnell und irgend möglich wieder in die Arbeit zu gehen, nur um leben zu können.
Tja, schwierig.
Kommt einem schon der Gedanke, dass in unserem Land einfach die "Reichen" immer "reicher" und die "Armen" immer "ärmer" werden. Bleibt ja gar nichts anderes übrig. Wohl dem, der da keine Probleme hat.
Sind nur einfach meine Gedanken und Erfahrung. Will hier keinen Streit verursachen. Bitte nicht falsch auslegen!!
LG, Metze
Verfasst: 03.02.2015, 23:11
von reallyangry
Hallo Metze,
ich leide u.a. unter dem ME/CFS (die neurologische Variante). Ich beziehe €535 volle EM. Muss davon ca €160 an die Kasse abführen und habe somit €375 zum "Leben".
Ich käme nicht in meinen kühnsten Träumen auf die Idee, einen "Minijob" auszuüben. Dazu reicht bei CFS nicht die Kraft.
ME/CFS ist nicht "ein bisschen" krank, ME/CFS ist totale Erschöpfung, die durch "Schlaf" / Ruhe nicht weg geht und durch geistige und körperliche Tätigkeiten Verschlimmerung bringt.
Haushalt übernimmt mein Partner, nicht mal das bekomme ich "gebacken".
Bist du sicher, dass du "ME / CFS" hast?
Wenn ja, dann beantrage Rente. Ist die durch (viel Glück!), dann darfst du €450 dazu verdienen. Ganz legal.
Nahezu "geschmacklos" ist doch wohl die Frage, ob du KRG beziehen darfst und nebenbei "schwarz" €450 dazu verdienen kannst.
Und ich möchte mit dieser Antwort auch keinen Streit vom Zaun brechen....
VG
ReallyAngry
Verfasst: 05.02.2015, 19:04
von Metze
Hallo,
es ist nicht möglich, 2 Situationen miteinander zu vergleichen. Schon gar nicht auf diesem Wege.
Ich habe nicht gesagt, dass ich CFS habe. Momentan läuft die Untersuchung auf Borreliose - wobei die Symptome sehr ähnlich sind. Wie bei jeder Krankheit sind auch keine 2 Fälle gleich. Einem geht es besser, einem schlechter. Außerdem ist das auch jeden Tag anders. Also besser nicht urteilen.
Schön für dich, wenn du einen Partner hast, der die Arbeiten für dich erledigt, die du nicht (mehr) machen kannst. Sowas hab ich z.B. nicht. Aber das tut jetzt hier nichts zur Sache.
Entscheiden muss letzlich jeder für sich. Und wenn jemand keine finanz Probleme hat, redet er sich auch leichter, als wenn das nicht so ist.
Also wollen wir hier das Thema einfach beenden und uns gegenseitig alles Gute wünschen!
LG, Metze
Was ich noch hinzufügen möchte ist: "Schwarz" zu arbeiten heißt, nicht angemeldet = keine Steuer, keine Soz.Vers. Das ist bei einem 450,--/Job nicht der Fall. Der ist ganz offiziell angemeldet und ist nicht steuerpflichtig.
Verfasst: 05.02.2015, 22:02
von reallyangry
Hallo Metze,
na, hoffentlich hast du keine (Neuro)Borreliose, denn Borre gibt es nicht. Und wenn du sie hast, dann wirst du die gleichen Probleme bekommen, wie jemand mit CFS. Dat jibt es nämlich auch nicht, auch wenn es ärztlich diagnostiziert ist.
Das mit dem "schwarz" bezog sich auf "ohne der Kasse das zu melden" bei Bezug von Krankengeld- so hatte ich das verstanden.
Ich wünche dir alles gute und sorry, wenn ich ein bisschen über Bord gegangen bin. Ich hatte mich über etwas völlig anderes geärgert und dann hier in die Tasten gehauen-
Alles Gute!
ReallyAngry