Mit der aktuellen Abrechnung für den Januar sind erstmalig die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu berücksichtigen. Ein erhöhter Klärungsbedarf zeichnet sich ab bei gleichzeitigem Bezug von Entgelt und Rente oder Versorgungsbezug. Hier gelten unterschiedliche Beitragssätze.
Der Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung setzt sich seit Jahresbeginn aus dem gesetzlichen Beitragssatz (14,6 Prozent) und dem jeweiligen Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse zusammen. Eine Ausnahmeregelung sieht jedoch vor, dass bei Renten und Versorgungsbezügen im Januar und Februar 2015 stets ein Gesamtbeitragssatz von 15,5 Prozent gilt. Es ist also mit vermehrten Rückfragen zu rechnen, wieso bei der Entgeltabrechnung ein anderer Beitragssatz zugrunde gelegt wurde als beim Renten- oder Versorgungsbezug.
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Zusatzbeitrag, Rente und Versorgungsbezüge
Moderatoren: Czauderna, Karsten