KEIN Krankengeld bei Eigenkündigung, Existenz gefährdet
Verfasst: 14.01.2015, 14:56
Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben, normalerweise helfe ich mir meist selbst mit Google zu solchen Themen, aber jetzt bin ich etwas überfragt. Vielleicht können Sie mir helfen, ich wäre so dankbar.
Mein Partner hat sich am 11.12.2014 krankschreiben lassen, bis einschließlich
den 31.12.2014
Er hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt schon Wochen vorher zum 15.12.2014 (also nicht während der Krankschreibung) und wußte ja nicht dass er erkrankt.
Bei der Arbeitsagentur sagte man, dass er aufgrund der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Zuerst hieß es dass die Krankenkasse das KK zahlt, dann hieß es die Verdienstbescheinigung liegt bis dato nicht vor und nun heißt es dass es kein KK gibt. Auf den Ablehungsbescheid lässt die KK auch warten.
Ich geh arbeiten, aber das Geld meines Freundes fehlt uns (und unserem Kind) zum leben, ich weiß nicht weiter
Die Sachbearbeiter am Telefon wollte keine Auskunft geben, diese erzählte nur was vom §, erläutern wollte sie die nicht (Vielleicht sind diese Ihr selbst nicht bekannt
) es ging wohl um Ende der Mitgliedschaft und ich vermute, dass die KG ihm einen Strick aus der Eigenkündigung drehen will.
"er würde ja somit auf die Entgeltfortzahlung des AG verzichten und der Krankenkasse schaden" Der BSG hat aber entschieden, (Az. 3RK 27/29) dass nicht jedes Verhalten zum Ruhen des KG führt.
Mein Partner hat ein ärztliches Attest, dass er seine Arbeitstätigkeit nicht mehr ausführen kann (Nachtdienst) usw.
Selbstverständlich wollte er der KK keinen Schaden zufügen, im Gegenteil, er wußte nicht mal dass er ins Krankengeld fällt.
Ich weiß, ich habe keinen Ablehnungsbescheid, aber es wird wohl daraufhin aus laufen. Kann die Krankenkasse im Falle einer Selbstkündigung das Krankengeld verweigern. Wo finde ich Gesetzes Texte?
wir gehen auch bald zu einen Anwalt
Ich danke Euch
ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben, normalerweise helfe ich mir meist selbst mit Google zu solchen Themen, aber jetzt bin ich etwas überfragt. Vielleicht können Sie mir helfen, ich wäre so dankbar.
Mein Partner hat sich am 11.12.2014 krankschreiben lassen, bis einschließlich
den 31.12.2014
Er hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt schon Wochen vorher zum 15.12.2014 (also nicht während der Krankschreibung) und wußte ja nicht dass er erkrankt.
Bei der Arbeitsagentur sagte man, dass er aufgrund der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Zuerst hieß es dass die Krankenkasse das KK zahlt, dann hieß es die Verdienstbescheinigung liegt bis dato nicht vor und nun heißt es dass es kein KK gibt. Auf den Ablehungsbescheid lässt die KK auch warten.
Ich geh arbeiten, aber das Geld meines Freundes fehlt uns (und unserem Kind) zum leben, ich weiß nicht weiter
Die Sachbearbeiter am Telefon wollte keine Auskunft geben, diese erzählte nur was vom §, erläutern wollte sie die nicht (Vielleicht sind diese Ihr selbst nicht bekannt
) es ging wohl um Ende der Mitgliedschaft und ich vermute, dass die KG ihm einen Strick aus der Eigenkündigung drehen will.
"er würde ja somit auf die Entgeltfortzahlung des AG verzichten und der Krankenkasse schaden" Der BSG hat aber entschieden, (Az. 3RK 27/29) dass nicht jedes Verhalten zum Ruhen des KG führt.
Mein Partner hat ein ärztliches Attest, dass er seine Arbeitstätigkeit nicht mehr ausführen kann (Nachtdienst) usw.
Selbstverständlich wollte er der KK keinen Schaden zufügen, im Gegenteil, er wußte nicht mal dass er ins Krankengeld fällt.
Ich weiß, ich habe keinen Ablehnungsbescheid, aber es wird wohl daraufhin aus laufen. Kann die Krankenkasse im Falle einer Selbstkündigung das Krankengeld verweigern. Wo finde ich Gesetzes Texte?
wir gehen auch bald zu einen Anwalt
Ich danke Euch