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Rentner - Nebenjob bei der Ehefrau?

Verfasst: 14.01.2015, 10:38
von Sailor1
Moin moin,

meine Frau und ich sind beide Rentner. Unsere Rente ist leider so niedrich (unter Harz IV) sodass wir dazuverdienen müssen. Dazu hat meine Frau ein kleines Gewerbe angemeldet und wir versteuern natürlich die Einnahmen, und die Krankenkasse will auch die vollen Prozente davon.
Ich habe auch eine kleine Tätigkeit (ca 170€ Brutto/Monat) und muss dafür auch Beiträge zahlen.

Jetzt kam mir die Idee, dass meine Frau mich als Minijobber oder so anstellen könnte. Das wäre für mich Beitragsfrei und meine Frau könnte den Betrag steuermindern absetzen.

Ist so eine Konstruktion erlaubt, und überhaupt sinnvoll?

Gruß und danke

Verfasst: 14.01.2015, 16:57
von Czauderna
Hallo,
bist du freiwillig versichert weil du für deinen Verdinest in dieser Höhe Beiträge zahlen muss ?.
Angehörigenbeschäftigung bzw. Ehegattenbeschäftigung geht schon vom Grundsatz her, hat aber so seine Tücken. Zum einen muss der Job "wasserdicht" sein, das wird von der Rentenversicherung geprüft und zum anderen wäre dann der Job nicht unbedingt beitragsfrei für dich, zumindest was die Pflegeversicherung anginge.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.01.2015, 17:48
von Sailor1
Moin moin,

also meine Frau und ich sind Vollrentner, über 67 Jahre. Beide erhalten wir nur eine Mini-Rente.
Ich verdiene mir als Webadmin monatlich 180€ dazu, meine Frau kommt mit ihrem Mini-Gewerbe auf ca 200€
Da wird natürlich jeder € herumgedreht damit es einigermaßen klappt. Da wir von den Beträgen noch rd 15% Krankenkassenbeitrag zahlen müssen suchen wir nach einer Möglichkeit da zu spaaren.

Und deshalb, die Webamin-Sache über das Gewerbe meiner Frau abwickeln und sie stellt mich geringfügig ein. Steuerlich ist das alles kein Problem da wir eh' unter die Mindesgrenze fallen, bzw da gar nicht drankommen.
Es geht nur um den Krankenkassenbeitrag.

Verfasst: 14.01.2015, 20:21
von GerneKrankenVersichert
Für einen Minijobber müssen Pauschalbeiträge gezahlt werden. Das wird sich nicht lohnen.

Wenn ihr euch einen Minijob bei jemand anderem sucht, sind - vorausgesetzt, ihr seid in der Krankenversicherung der Rentner versichert - die Minijobs für euch im Gegensatz zu den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt allerdings die Pauschalbeiträge.

Verfasst: 14.01.2015, 21:30
von Poet
@Sailor: 15% KV-Beitrag von 180€ Einnahmen sind erstmal weniger als 28% pauschale Beiträge die bei einer geringfügigen Beschäftigung fällig werden, für Euch beide gesamt betrachtet. Als Betriebsausgabe steuermindernd können sich die Aufwendungen nur auswirken sofern überhaupt Steuern fällig werden, das mag ich bezweifeln bei den genannten Höhen. Die Gewinn und Verlustrechnung sagt dann halt nur ein geringeres Ergebnis aus, ohne steuerliche Auswirkung. Eventuell sinken jedoch damit die Einkünfte Deiner Frau und damit Ihre Beiträge. Aber nicht proportional...das am besten Mal mit dem STB rechnen.

Re: Rentner - Nebenjob bei der Ehefrau?

Verfasst: 15.01.2015, 08:38
von Bully
Sailor1 hat geschrieben:Moin moin,

meine Frau und ich sind beide Rentner. Unsere Rente ist leider so niedrich (unter Harz IV) sodass wir dazuverdienen müssen. Dazu hat meine Frau ein kleines Gewerbe angemeldet und wir versteuern natürlich die Einnahmen, und die Krankenkasse will auch die vollen Prozente davon.
Ich habe auch eine kleine Tätigkeit (ca 170€ Brutto/Monat) und muss dafür auch Beiträge zahlen.

Jetzt kam mir die Idee, dass meine Frau mich als Minijobber oder so anstellen könnte. Das wäre für mich Beitragsfrei und meine Frau könnte den Betrag steuermindern absetzen.


Ist so eine Konstruktion
erlaubt, und überhaupt sinnvoll?

Gruß und danke
Sailor1 hat geschrieben: Ich verdiene mir als Webadmin monatlich 180€ dazu, meine Frau kommt mit ihrem Mini-Gewerbe auf ca 200€
Moin Sailor,

ob es sinvoll ist, ????

Sinn würde es für mich machen,wenn sich durch diese Zusammenlegung auch die Umsätze erhöhen, deutlich erhöhen.

ansonsten halte ich eine Änderung für brandgefährlich, Dir sagt doch auch das Wort " LIEBHABEREI " etwas
Dieses Verfahren könnte dann eventuell angeleiert werden, durch einen Krankenkassen oder Finanzamtsmitarbeiter.

Gruß Bully

Verfasst: 18.01.2015, 14:48
von Sailor1
Moin moin,

danke für Eure Antworten.

Es war so ein Gedanke etwas sparen zu können. Schade, geht also nicht, bzw. bringt nix.
Also: "The same procedure as every Year"