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Kann Krankenkasse Gewerbe untersagen?

Verfasst: 06.01.2015, 17:58
von Elli78
Hallo,

Stimmt es, dass die Krankenkasse das Gewerbe untersagen darf, wenn man sich die hohen Mindestbeiträge nicht leisten kann?

Einzelunternehmen, kein weiteres Einkommen vorhanden.

Ab welcher Schuldenhöhe würde das geschehen? Was würde passieren, wenn man sich nicht daran hält, weil man gern überleben möchte?

Gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung so etwas wie einen Nichtzahlertarif?

Falls nicht, kann man in den Nichtzahlertarif einer privaten Krankenversicherung wechseln, ohne vorher Angaben zum Gesundheitszustand zu machen?

Re: Kann Krankenkasse Gewerbe untersagen?

Verfasst: 06.01.2015, 23:55
von Czauderna
Elli78 hat geschrieben:Hallo,

Stimmt es, dass die Krankenkasse das Gewerbe untersagen darf, wenn man sich die hohen Mindestbeiträge nicht leisten kann?
Nein, davon habe ich noch nie etwas gehört, dass eine Krankenkasse ein Gewerbeverbot aussprechen könnte. Vielleicht kann da ein anderer Experte etwas dazu sagen - mir ist es jedenfalls in den vergangenen 47 Jahren bei der Kasse noch nie untergekommen, geschweige dass ich davon etwas gelesen hätte.

Einzelunternehmen, kein weiteres Einkommen vorhanden.

Ab welcher Schuldenhöhe würde das geschehen? Was würde passieren, wenn man sich nicht daran hält, weil man gern überleben möchte?

Gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung so etwas wie einen Nichtzahlertarif?
Nein, direkt gibt es den nicht, allerdings werden bei Nichtzahlung des Beitrags die Leistungen in dem Maße eingeschränkt, dass nur noch Notfallbehandlungen von der Kasse bezahlt werden. Das ist aber keine Lösung, denn der Schuldenberg würde doch sehr schnell und sehr hoch anwachsen, mindestens vier Jahre Rückstand zzgl. Zinsen wären es immer.

Falls nicht, kann man in den Nichtzahlertarif einer privaten Krankenversicherung wechseln, ohne vorher Angaben zum Gesundheitszustand zu machen?
Nein, das geht auch nicht - erstens, warum sollte eine Privatkrankenversicherung jemanden zum 0-Tarif aufnehmen und trotzdem leisten und zweitens -ohne Gesundheitserklärung geht meines Wissens sowieso nix.
Gruss
Czauderna

Re: Kann Krankenkasse Gewerbe untersagen?

Verfasst: 07.01.2015, 00:06
von Poet
Elli78 hat geschrieben: Stimmt es, dass die Krankenkasse das Gewerbe untersagen darf, wenn man sich die hohen Mindestbeiträge nicht leisten kann?

Nein, wie jede Behörde kann eine Kasse ein Gewerbeuntersagungsverfahren beantragen bei bestehender Überschuldung. Die Gewerbeuntersagung macht das Ordnungsamt und was der Auslöser für die Zahlungsunfähigkeit war, spielt dabei keine Rolle.

Einzelunternehmen, kein weiteres Einkommen vorhanden.

Dann würde ich prüfen lassen ob das Gewerbe wirklich vollschichtig ausgeübt werden muss und bei Einkommen unter 395€ mtl. die Familienversicherung möglich ist oder mindestens die Einstufung für 160€ als nebenberuflich Selbstständiger.

Ab welcher Schuldenhöhe würde das geschehen? Was würde passieren, wenn man sich nicht daran hält, weil man gern überleben möchte?

Es gibt keine fest definierte Grenze und bevor das Verfahren angeleiert wird passiert viel... Eine selbstständige Tätigkeit, welche die Beiträge für die Absicherung im Krankheitsfall nicht einbringt, muss man auf den Prüfstand stellen.

Gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung so etwas wie einen Nichtzahlertarif?

Nein, nur die Behandlung im Notfall wenn die Kasse wenn die Kasse wegen ausstehender Forderungen die Mitgliedschaft einschränkt. Beendet werden kann die Mitgliedschaft dennoch nicht, natürlich werden dennoch die ausstehenden Beiträge weiterhin versucht einzutreiben, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt. Ruhe hat ein Nichtzahler definitiv nicht.

Falls nicht, kann man in den Nichtzahlertarif einer privaten Krankenversicherung wechseln, ohne vorher Angaben zum Gesundheitszustand zu machen?

Nein, keine private Krankenversicherung nimmt einen ohne Gesundheitsfragen, es gibt auch da keinen wirklichen Nichtzahlertarif und die private Krankenversicherung würde jemanden mit der Historie ablehnen und darf es auch.

Der Poet

Re: Kann Krankenkasse Gewerbe untersagen?

Verfasst: 07.01.2015, 10:44
von Bully
Elli78 hat geschrieben:Hallo,

Stimmt es, dass die Krankenkasse das Gewerbe untersagen darf, wenn man sich die hohen Mindestbeiträge nicht leisten kann?

Einzelunternehmen, kein weiteres Einkommen vorhanden.

Ab welcher Schuldenhöhe würde das geschehen?
Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahren gemäß § 35 Abs. 1 GewO bei Einzelunternehmer, ohne Angestellte, ist eher unwahrscheinlich.

womit Du eher rechnen müsstest, ist die Einleitung eines Insolvenzverfahren.
Elli78 hat geschrieben: weil man gern überleben möchte?
Überleben ???

bevor ich sage, wenn Du von Deiner Selbständigkeit nicht leben kanst,
solltest Du Dir etwas anderes suchen.

hätte ich gerne gewusst.

wie lange selbständig ??
gab es einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt ???
wurde wegen niedrige Einkünfte aufstockendes Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beantragt ?????

und was machst Du genau ????

Gruß Bully

Verfasst: 07.01.2015, 15:57
von Elli78
Vielen Dank für die Antworten!
Czauderna hat geschrieben:Nein, davon habe ich noch nie etwas gehört, dass eine Krankenkasse ein Gewerbeverbot aussprechen könnte.
Wäre zumindest eine Sorge weniger.
Czauderna hat geschrieben:Nein, direkt gibt es den nicht, allerdings werden bei Nichtzahlung des Beitrags die Leistungen in dem Maße eingeschränkt, dass nur noch Notfallbehandlungen von der Kasse bezahlt werden. Das ist aber keine Lösung, denn der Schuldenberg würde doch sehr schnell und sehr hoch anwachsen, mindestens vier Jahre Rückstand zzgl. Zinsen wären es immer.
Das mit den Notfallbehandlungen wäre egal. Zum einen habe ich seit diesem Jahr sowieso keine gültige Krankenkarte mehr und zum anderen könnte ich die Gebühren für einen Krankenhausaufenthalt ohnehin nicht bezahlen.
Was Schulden angeht: Habe die letzten zwei Jahre den fehlenden Betrag zur Krankenversicherung durch Überziehung meines Kontos bezahlt und bin da mittlerweile so im Minus, dass monatlich rund 35 Euro Dispozinsen fällig wären.
Meine Bank hat mir jetzt mitgeteilt, dass keine weitere Überziehung mehr geduldet wird...
Czauderna hat geschrieben:Nein, das geht auch nicht - erstens, warum sollte eine Privatkrankenversicherung jemanden zum 0-Tarif aufnehmen und trotzdem leisten und zweitens -ohne Gesundheitserklärung geht meines Wissens sowieso nix.
Ich meinte eigentlich diesen Tarif, nach dem nur reine Notfallversorgung übernommen wird und bei dem man im Gegenzug "nur" 100 Euro monatlich zahlen muss. Wäre noch immer etwas problematisch, aber vielleicht eher zu stemmen als 240 Euro.
Poet hat geschrieben:Dann würde ich prüfen lassen ob das Gewerbe wirklich vollschichtig ausgeübt werden muss und bei Einkommen unter 395€ mtl. die Familienversicherung möglich ist oder mindestens die Einstufung für 160€ als nebenberuflich Selbstständiger.
Also heiraten wollte ich jetzt nicht einfach irgendwen, der vielleicht auch den Beitrag senken muss. Und was nebenberuflich angeht: Ich habe nur Einkünfte aus dem Gewerbe. Es deckt komplett meinen Lebensunterhalt mit Ausnahme der Kranken- und Pflegeversicherung.
Poet hat geschrieben:Es gibt keine fest definierte Grenze und bevor das Verfahren angeleiert wird passiert viel... Eine selbstständige Tätigkeit, welche die Beiträge für die Absicherung im Krankheitsfall nicht einbringt, muss man auf den Prüfstand stellen.
Prüfstand... Also von irgendwas muss ich leben und das Gewerbe bringt immerhin 250 Euro Gewinn pro Monat ein und deckt damit Miete (135 Euro), Rundfunkgebühr (20 Euro), Dispozinsen (35 Euro) und Lebensmittel (50 Euro) ab.
Verzichte schon seit dem 25.12.2014 komplett aufs Essen und hätte damit die 50 Euro erst einmal noch für Beiträge zur Verfügung. Eher konnte ich nicht, weil ich vom 01.07.2014 bis 31.12.2014 einen Minijob hatte (170 Euro monatlich, vier Stunden pro Tag, sieben Tage die Woche) und ich nur am 25. und 26. Dezember frei hatte. Die zwei Tage braucht mein Körper aber leider immer, bis ich kein Hungergefühl mehr habe und wieder vollständig bei Kräften bin.
Minijob kann wegen dem blöden Mindestlohn jetzt leider auch nicht mehr weitergeführt werden...
Poet hat geschrieben:Nein, keine private Krankenversicherung nimmt einen ohne Gesundheitsfragen, es gibt auch da keinen wirklichen Nichtzahlertarif und die private Krankenversicherung würde jemanden mit der Historie ablehnen und darf es auch.
Hätte ja nur gehofft, weil ich ja keinerlei Leistungen in Anspruch nehmen möchte und eben nur irgendwie meinen Beitrag reduzieren muss. Selbst wenn mir vielleicht keine Gewerbeuntersagung droht, möchte ich nicht irgendwann mehrere 10.000 Euro Schulden haben.
Bully hat geschrieben:womit Du eher rechnen müsstest, ist die Einleitung eines Insolvenzverfahren.
Wenn dieses nicht zur Gewerbeuntersagung führen würde, dann könnte mir das ja relativ egal sein.
Problem wäre aber hier: Während des Insolvenzverfahrens darf man doch normalerweise keine neuen Schulden machen. Selbst wenn ich das Gewerbe aufgeben würde, müsste ich auch als Privatperson Versicherungsbeiträge zahlen. Offiziell zumindest. Inoffiziell würde die Aufgabe des Gewerbes zur Obdachlosigkeit führen und für Obdachlose gibt es diese Beitragspflicht meines Wissens nicht, oder sehe ich das falsch?
Bully hat geschrieben:wie lange selbständig ??
gab es einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt ???
wurde wegen niedrige Einkünfte aufstockendes Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beantragt ?????
Mittlerweile sind es sieben Jahre.
Ich habe auch mal eine zeitlang aufstockendes ALG II erhalten, aber sobald ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte, habe ich mich von da verabschiedet.

Ich habe es einfach nicht mehr ausgehalten, dass ich da jeden Monat fertiggemacht wurde, weil ich von Steuergeldern leben würde und ich solle Altenpflegerin werden und meine Selbständigkeit an den Nagel hängen.

Mag sein, dass hier auch alle die gleiche Meinung vertreten wegen der Selbständigkeit, aber vielleicht sollte jeder auch mal bedenken, ob er später im Altersheim von Zwangsarbeitern versorgt werden möchte. Nicht jeder kann sich eine Fahrt in die Schweiz leisten, um solchen Altenpflegern zu entgehen.

Und dass man nur die Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt, das geht angeblich nicht, wenn ich nur 120 Euro anrechenbares Einkommen habe.

Verfasst: 07.01.2015, 17:54
von Poet
@Ellie: Die Einstufung als nebenberuflich Selbstständiger bedingt nicht (mehr) dass es noch einen anderen ausgeübten Beruf geben muss. Dann würde der Beitrag nämlich bei 160€ liegen. Was zahlst Du jetzt? Hast Du deswegen schonmal mit der Kasse gesprochen?

Wieso hast Du keine funktionsfähige Chip-Karte?

Ellie, Du musst zum Jobcenter und ALG II als sog. "Aufstocker" beantragen!!! Ohne Scheu aber dafür mit dickem Fell. Ich weiß dass das beschissen ist aber es ist der Deal dass man dort mit Fragen gelöchert wird bevor man Hilfe erhält. Bedenke: Jeder EU-Bürger der aus dem Ausland nach D kommt und hier seinen Wohnsitz nimmt hat Anspruch auf Grundsicherung! Und Du willst darauf verzichten?

Verfasst: 08.01.2015, 00:05
von ratte1
Poet hat geschrieben:@Ellie: Die Einstufung als nebenberuflich Selbstständiger bedingt nicht (mehr) dass es noch einen anderen ausgeübten Beruf geben muss. Dann würde der Beitrag nämlich bei 160€ liegen.
M.E. kann man als nebenberuflich Selbständiger aber nur eingestuft werden, wenn man sein Haupteinkommen aus einer anderen Quelle bezieht. Oder hat sich das geändert?

MfG

ratte1

Verfasst: 08.01.2015, 01:32
von Swantje B.
Elli,

wem machst du hier eigentlich was vor? Uns oder dir selbst?

Wenn deine Angaben stimmen (4h/Tag bei 7 Arbeitstagen je Woche für 170 €/Monat) hatte der Minijob einen Stundenlohn von ca. 1,40 €. Selbst bei 5 Arbeitstagen je Woche läge der Verdienst nur bei ca. 1,95 €/Stunde. Das ist kein "Job", sondern Sklavenarbeit. Leider kann der Mini"job" wegen des blöden Mindestlohns nun nicht mehr weitergeführt werden?! Nein, zum Glück ist Schluss mit sowas.

Du behauptest du würdest deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und hättest dich daher beim Jobcenter abgemeldet, aber nach 7 Jahren Anlaufzeit bringt deine Selbstständigkeit nur 250 € Gewinn/Monat ein - aber nur wenn du die Krankenversicherung nicht bezahlst? Elli, du bestreitet deinen Lebensunterhalt nicht. Denn zum Lebensunterhalt gehört auch die Krankenversicherung.

Was die Obdachlosigkeit bei Aufgabe der Selbstständigkeit angeht: Auch als Obdachlose müsstest du den Mindestbeitrag weiterzahlen. Und du würdest nicht obdachlos, wenn du ALG II beantragst, denn zur Grundsicherung/ALG II gehört auch die Übernahme von Miete und Heizkosten.

Geh zum Jobcenter und beantrage ALG II.

Gruß
Swantje

Verfasst: 08.01.2015, 16:24
von Elli78
Poet hat geschrieben:@Ellie: Die Einstufung als nebenberuflich Selbstständiger bedingt nicht (mehr) dass es noch einen anderen ausgeübten Beruf geben muss. Dann würde der Beitrag nämlich bei 160€ liegen. Was zahlst Du jetzt? Hast Du deswegen schonmal mit der Kasse gesprochen?
Momentan etwa 240 Euro.
Bisher ging ich davon aus, dass es zu einem "Neben-" auch einen Haupterwerb geben müsse. Ersparnisse habe ich auch keine, sondern wegen der Beiträge sogar 2.200 Euro Miese auf meinem Konto.
Poet hat geschrieben:Wieso hast Du keine funktionsfähige Chip-Karte?
Weil seit diesem Jahr nur noch diese neuen Karten gelten und ich diese nicht besitze. Muss mich also jetzt folglich für eine Leistung verschulden, die ich noch nicht einmal in Anspruch nehmen kann.
Poet hat geschrieben:Ellie, Du musst zum Jobcenter und ALG II als sog. "Aufstocker" beantragen!!! Ohne Scheu aber dafür mit dickem Fell. Ich weiß dass das beschissen ist aber es ist der Deal dass man dort mit Fragen gelöchert wird bevor man Hilfe erhält. Bedenke: Jeder EU-Bürger der aus dem Ausland nach D kommt und hier seinen Wohnsitz nimmt hat Anspruch auf Grundsicherung! Und Du willst darauf verzichten?
Dieses dicke Fell habe ich aber nicht.
Vielleicht ist das für einige nur schwer vorstellbar, aber jedesmal, wenn ich auf den Zug gewartet habe, um zum Jobcenter zu fahren, dann sind mir da schon ständig Gedanken gekommen, ob ich das nicht lieber alles komplett beenden soll. Die Steuerzahler sind ja sowieso der Meinung, dass nur jene das Recht auf Leben haben, die auch einer anerkannten und hochbezahlten Arbeit nachgehen.
ALG II kommt für mich auf gar keinen Fall mehr in Frage!!!
Swantje B. hat geschrieben:Elli,

wem machst du hier eigentlich was vor? Uns oder dir selbst?

Wenn deine Angaben stimmen (4h/Tag bei 7 Arbeitstagen je Woche für 170 €/Monat) hatte der Minijob einen Stundenlohn von ca. 1,40 €. Selbst bei 5 Arbeitstagen je Woche läge der Verdienst nur bei ca. 1,95 €/Stunde. Das ist kein "Job", sondern Sklavenarbeit. Leider kann der Mini"job" wegen des blöden Mindestlohns nun nicht mehr weitergeführt werden?! Nein, zum Glück ist Schluss mit sowas.
Solche Ansichten kann man sich nur leisten, wenn man nicht auf so einen Job angewiesen ist.

Im Übrigen sollte ich vielleicht noch etwas mehr zu diesem Job schreiben:

Diese 28 Stunden pro Woche war die reine aufgewendete Zeit für diesen Job. Es gab keine Pendelzeit und keine Fahrtkosten.
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass die normale Pendelzeit bei fast jedem anderen Job mindestens drei Stunden täglich beträgt und die Monatskarte mindestens 200 Euro kostet, dann habe ich mehr als diese 8,50 Euro Stundenlohn gehabt. Oder werden neuerdings Fahrkarten und Pendelzeit zusätzlich vergütet?

So etwas hätte berücksichtigt werden müssen bei der Einführung des Mindestlohns!
Swantje B. hat geschrieben:Du behauptest du würdest deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und hättest dich daher beim Jobcenter abgemeldet, aber nach 7 Jahren Anlaufzeit bringt deine Selbstständigkeit nur 250 € Gewinn/Monat ein - aber nur wenn du die Krankenversicherung nicht bezahlst? Elli, du bestreitet deinen Lebensunterhalt nicht. Denn zum Lebensunterhalt gehört auch die Krankenversicherung.
Zum Lebensunterhalt gehört für die Politiker eine Krankenversicherung dazu, ja. Für mich bedeutet Lebensunterhalt aber in erster Linie Nahrung und Wohnung. Insofern ist der Gewinn aus meinem Gewerbe für mich persönlich schon eine beträchtliche Leistung.

Aber auch im Jobcenter hat man mir damals schon immer mitgeteilt, dass eine selbständige Tätigkeit absolut wertlos sei, wenn sie nicht mindestens 1.000 Euro einbrächte.

Schön, ich hungere und friere aber lieber und darf dafür einen frei gewählten Beruf ausüben als jeden Tag meines restlichen Lebens nur noch einem verhassten Job nachzugehen. Selbst wenn dann nach Abzug von Miete, Lebensmittel, Fahrtkosten und Versicherungsbeiträgen noch 300 oder 400 Euro übrig blieben.
Swantje B. hat geschrieben:Was die Obdachlosigkeit bei Aufgabe der Selbstständigkeit angeht: Auch als Obdachlose müsstest du den Mindestbeitrag weiterzahlen.
Das war mir neu. Dann käme aber auf jeden Fall eine Insolvenz für mich auch nie in Frage, weil eine Neuverschuldung ja quasi durch die Versicherungspflicht erzwungen wird und ich nun einmal nur diese 250 Euro Einkommen habe. Und das auch nur dann, wenn ich eine Wohnung habe. Die ist zwingend erforderlich!
Swantje B. hat geschrieben:Und du würdest nicht obdachlos, wenn du ALG II beantragst, denn zur Grundsicherung/ALG II gehört auch die Übernahme von Miete und Heizkosten.

Geh zum Jobcenter und beantrage ALG II.
Das ist für mich keine Option. Auch wenn die Steuerzahler meinen, dass mein Leben nichts wert sei, weil ich nicht ausreichend verdiene, so sehe ich das (noch) etwas anders. Nur weil ich kein Geld für die Versicherungsbeiträge habe, soll ich mich dann richtig versklaven und schikanieren lassen?

Und auch mal die Frage an dich: Willst du später von Altenpflegern versorgt werden, die ihren Job abgrundtief hassen?

Dann sollte man sich in den Medien aber auch nicht über Altenpfleger aufregen, die die alten Menschen misshandeln. Immerhin sind es jene alten Menschen, denen man diesen Mistjob zu verdanken hat.



Ach ja, irgendwie scheint das überlesen worden zu sein: Bisher habe ich die Beiträge noch bezahlt. Nun duldet aber die Bank keine weitere Überziehung mehr und der Minijob ist auch entfallen. Also bisher habe ich sehr wohl meinen kompletten Lebensunterhalt inklusive Versicherung selbst decken können.

Verfasst: 08.01.2015, 17:11
von Bully
Hallo Elli,


Elli78 hat geschrieben: Auch wenn die Steuerzahler meinen, dass mein Leben nichts wert sei, weil ich nicht ausreichend verdiene,
Elli, diese Meinung wird hier von keinem einzigen vertreten,ganz im Gegenteil
es wird doch nur versucht, Dir Möglichkeiten aufzuzeigen, was Du machen kannst.
Ob Du es letztendlich auch umsetzt, das ist doch Deine freie Entscheidung.
Elli78 hat geschrieben: Schön, ich hungere und friere aber lieber und darf dafür einen frei gewählten Beruf ausüben als jeden Tag meines restlichen Lebens nur noch einem verhassten Job nachzugehen.
tja Elli, man muß Prioritäten setzen.

aber Du hast mir immer eine Frage noch nicht beantwortet.

was machst Du beruflich,welche Tätigkeit gehst Du nach ???????

es kann ja durchaus sein, das für Dich eine VS nach dem KSVG in Frage käme,

Gruß Bully

Verfasst: 08.01.2015, 17:36
von Poet
@Ellie: Sprich mit der Kasse ob die Dich nicht wenigstens für 160€ als nebenberuflich Selbstständige einstufen können, aktuell bist Du in der Beitragsklasse "Selbstständige mit Beitragsentlastung."

Deine philosophische Einstellung zur Grundsicherung ALG II kann ich teilen, sie hilft Dir nur leider praktisch nicht. Jetzt geht es darum eine weitere Verschuldung zu vermeiden und aus der Misere raus zu kommen. Da hilft auch kein Fingerzeig in Richtung Politiker oder Zangsversicherung. Stelle Dir vor, in Deiner Situation müsstest Du unversichert ins Krankenhaus...wer zahlt das dann?

Übrigens kann ein Job mit all seinen Zwängen dennoch mehr Freiheit als eine selbstständige Tätigkeit bedeuten. ;-)

P.S.: Deine Rechnung mit dem Stundenlohn bei der geringfügigen Beschäftigung ist trotzdem falsch aber ist ja sowieso vorbei...

Verfasst: 08.01.2015, 19:31
von Swantje B.
Elli78 hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:Wieso hast Du keine funktionsfähige Chip-Karte?
Weil seit diesem Jahr nur noch diese neuen Karten gelten und ich diese nicht besitze. Muss mich also jetzt folglich für eine Leistung verschulden, die ich noch nicht einmal in Anspruch nehmen kann.
Nein, folglich musst du zügig mit deiner Kasse sprechen und dir eine von diesen neuen Gesundheitskarten besorgen. Und du "musst" dich auch nicht (weiter) verschulden, denn dazu gibt es eine Alternative (ALG ll).

Verfasst: 09.01.2015, 18:09
von Elli78
Bully hat geschrieben:Hallo Elli,


Elli78 hat geschrieben: Auch wenn die Steuerzahler meinen, dass mein Leben nichts wert sei, weil ich nicht ausreichend verdiene,
Elli, diese Meinung wird hier von keinem einzigen vertreten,ganz im Gegenteil
es wird doch nur versucht, Dir Möglichkeiten aufzuzeigen, was Du machen kannst.
Ob Du es letztendlich auch umsetzt, das ist doch Deine freie Entscheidung.
Dass genau das aber die Meinung der Steuerzahler ist, wird einem bei jedem Termin im Jobcenter mehrmals indirekt während des Gesprächs mitgeteilt.

Es ist ja sehr nett, dass man mir diese Möglichkeit aufgezeigt hat. Wenn ich nicht damit schlechte Erfahrungen gemacht hätte, wäre das vielleicht sogar eine Alternative für mich gewesen und vielleicht hilft das ja auch anderen Selbständigen, die in einer ähnlichen Lage sind und eventuell bisher nichts von einer möglichen Aufstockung wissen.

Es kann auch durchaus sein, dass ALG II in meinen Augen irgendwann auch als das kleinere Übel erscheint, wenn ich wirklich kurz davor stehe, meine Wohnung zu verlieren. Momentan jedoch geht es mir dafür dann doch noch nicht schlecht genug.
Bully hat geschrieben:
Elli78 hat geschrieben: Schön, ich hungere und friere aber lieber und darf dafür einen frei gewählten Beruf ausüben als jeden Tag meines restlichen Lebens nur noch einem verhassten Job nachzugehen.
tja Elli, man muß Prioritäten setzen.

aber Du hast mir immer eine Frage noch nicht beantwortet.

was machst Du beruflich,welche Tätigkeit gehst Du nach ???????

es kann ja durchaus sein, das für Dich eine VS nach dem KSVG in Frage käme,

Gruß Bully
Onlinehandel bei der wohl bekanntesten Auktionsplattform. Dürfte also eher nicht in Frage kommen.

Ich habe übrigens tatsächlich auch schon darüber nachgedacht, ob ich es als Altenpflegerin versuchen sollte. Wenn da irgendein Ende in Sicht wäre, dann könnte ich mich vielleicht damit abfinden.
Poet hat geschrieben:@Ellie: Sprich mit der Kasse ob die Dich nicht wenigstens für 160€ als nebenberuflich Selbstständige einstufen können, aktuell bist Du in der Beitragsklasse "Selbstständige mit Beitragsentlastung."
Werde ich mal versuchen. Habe jetzt erst einmal meine Einzugsermächtigung widerrufen. Selbst 160 Euro sind momentan ja leider auch nicht vollständig bezahlbar. An der Miete kann nichts gespart werden, denn meine Miete ändert sich auch dann nicht, wenn ich weniger verbrauche. Die Rundfunkgebühr lässt sich auch nicht vermeiden.
Poet hat geschrieben:Deine philosophische Einstellung zur Grundsicherung ALG II kann ich teilen, sie hilft Dir nur leider praktisch nicht. Jetzt geht es darum eine weitere Verschuldung zu vermeiden und aus der Misere raus zu kommen. Da hilft auch kein Fingerzeig in Richtung Politiker oder Zangsversicherung. Stelle Dir vor, in Deiner Situation müsstest Du unversichert ins Krankenhaus...wer zahlt das dann?
Da es neben den Beiträgen noch diese besonders fantastische 2%-Regelung gibt, kann ich mir so einen Krankenhausaufenthalt selbst mit einer gültigen Versicherung auch nicht leisten. Wären in meinem Fall über 300 Euro zusätzliche Belastung.
Swantje B. hat geschrieben:
Elli78 hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:Wieso hast Du keine funktionsfähige Chip-Karte?
Weil seit diesem Jahr nur noch diese neuen Karten gelten und ich diese nicht besitze. Muss mich also jetzt folglich für eine Leistung verschulden, die ich noch nicht einmal in Anspruch nehmen kann.
Nein, folglich musst du zügig mit deiner Kasse sprechen und dir eine von diesen neuen Gesundheitskarten besorgen. Und du "musst" dich auch nicht (weiter) verschulden, denn dazu gibt es eine Alternative (ALG ll).
Die neue Karte werde ich frühestens 2020 beantragen, wenn ich mir meinen neuen Zwangsausweis kaufen und dafür sowieso Passbilder erwerben muss.





Aber eigentlich ging es in meinen Ausgangsfragen um etwas ganz anderes.

Nach den Antworten, die ich darauf jetzt bekommen habe, kann ich also davon ausgehen, dass ich vermutlich noch mindestens ein Jahr relativ in Ruhe mein Gewerbe ausüben darf und mir noch keine Gedanken wegen einer drohenden Gewerbeuntersagung machen muss, richtig?

Ich werde trotzdem immer so viel an die Krankenkasse überweisen, wie es mir in dem jeweiligen Monat möglich ist. Zum einen wegen der Säumniszuschläge und zum anderen, damit vielleicht der Antrag auf ein Gewerbeuntersagungsverfahren von der Kasse etwas später gestellt wird (wenn überhaupt).

Werde dann auch mal wegen einer Einstufung als Nebenerwerb mit den Mitarbeitern der Krankenkasse reden.

Auf jeden Fall noch einmal danke für die Antworten und Tipps.

Verfasst: 13.01.2015, 19:27
von Elli78
War bei der Krankenkasse und das mit dem geringeren Beitrag kann ich vergessen.

Wenn man mich nicht angelogen hat, dann ist es bei meiner Kasse so, dass eine selbständige Tätigkeit generell nicht als Nebenerwerb angesehen wird, wenn aus dieser Tätigkeit das meiste Einkommen erwirtschaftet wird.

Heißt also: Wenn ich reich wäre und 251 Euro Zinsen monatlich auf meine Ersparnisse erhielte, dann könnte ich auf Nebenerwerb gehen und 80 Euro Beitrag im Monat sparen.

Da ich nicht reich bin und deshalb viel eher auf einen niedrigeren Beitrag angewiesen wäre, geht das nicht.

Und dann teilte man mir auch mit, dass man bei Nebenerwerb auch nur 21 Stunden pro Woche arbeiten dürfte. Nur für den Fall, dass ich auf die Idee käme zu behaupten, dass ich von Familie, Freunden und Bekannten jeden Monat mit etwas mehr als meinem durchschnittlichen Gewinn unterstützt werde.

Verfasst: 13.01.2015, 20:12
von Poet
@Ellie: Die Rechnung mit den Zinserträgen ist Quatsch. Es geht um eine zeitliche und wirtschaftliche Abgrenzung zwischen Hauptberuf und Nebenberuf.

Mehr an Tipps geht nicht in einem Forum, zumal Du für Dich den rettenden Anker nicht nehmen magst sondern lieber selbstbestimmt leben willst.