Poet hat geschrieben:@Ellie: Die Einstufung als nebenberuflich Selbstständiger bedingt nicht (mehr) dass es noch einen anderen ausgeübten Beruf geben muss. Dann würde der Beitrag nämlich bei 160€ liegen. Was zahlst Du jetzt? Hast Du deswegen schonmal mit der Kasse gesprochen?
Momentan etwa 240 Euro.
Bisher ging ich davon aus, dass es zu einem "Neben-" auch einen Haupterwerb geben müsse. Ersparnisse habe ich auch keine, sondern wegen der Beiträge sogar 2.200 Euro Miese auf meinem Konto.
Poet hat geschrieben:Wieso hast Du keine funktionsfähige Chip-Karte?
Weil seit diesem Jahr nur noch diese neuen Karten gelten und ich diese nicht besitze. Muss mich also jetzt folglich für eine Leistung verschulden, die ich noch nicht einmal in Anspruch nehmen kann.
Poet hat geschrieben:Ellie, Du musst zum Jobcenter und ALG II als sog. "Aufstocker" beantragen!!! Ohne Scheu aber dafür mit dickem Fell. Ich weiß dass das beschissen ist aber es ist der Deal dass man dort mit Fragen gelöchert wird bevor man Hilfe erhält. Bedenke: Jeder EU-Bürger der aus dem Ausland nach D kommt und hier seinen Wohnsitz nimmt hat Anspruch auf Grundsicherung! Und Du willst darauf verzichten?
Dieses dicke Fell habe ich aber nicht.
Vielleicht ist das für einige nur schwer vorstellbar, aber jedesmal, wenn ich auf den Zug gewartet habe, um zum Jobcenter zu fahren, dann sind mir da schon ständig Gedanken gekommen, ob ich das nicht lieber alles komplett beenden soll. Die Steuerzahler sind ja sowieso der Meinung, dass nur jene das Recht auf Leben haben, die auch einer anerkannten und hochbezahlten Arbeit nachgehen.
ALG II kommt für mich auf gar keinen Fall mehr in Frage!!!
Swantje B. hat geschrieben:Elli,
wem machst du hier eigentlich was vor? Uns oder dir selbst?
Wenn deine Angaben stimmen (4h/Tag bei 7 Arbeitstagen je Woche für 170 €/Monat) hatte der Minijob einen Stundenlohn von ca. 1,40 €. Selbst bei 5 Arbeitstagen je Woche läge der Verdienst nur bei ca. 1,95 €/Stunde. Das ist kein "Job", sondern Sklavenarbeit. Leider kann der Mini"job" wegen des blöden Mindestlohns nun nicht mehr weitergeführt werden?! Nein, zum Glück ist Schluss mit sowas.
Solche Ansichten kann man sich nur leisten, wenn man nicht auf so einen Job angewiesen ist.
Im Übrigen sollte ich vielleicht noch etwas mehr zu diesem Job schreiben:
Diese 28 Stunden pro Woche war die reine aufgewendete Zeit für diesen Job. Es gab keine Pendelzeit und keine Fahrtkosten.
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass die normale Pendelzeit bei
fast jedem anderen Job mindestens drei Stunden täglich beträgt und die Monatskarte mindestens 200 Euro kostet, dann habe ich mehr als diese 8,50 Euro Stundenlohn gehabt. Oder werden neuerdings Fahrkarten und Pendelzeit zusätzlich vergütet?
So etwas hätte berücksichtigt werden müssen bei der Einführung des Mindestlohns!
Swantje B. hat geschrieben:Du behauptest du würdest deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und hättest dich daher beim Jobcenter abgemeldet, aber nach 7 Jahren Anlaufzeit bringt deine Selbstständigkeit nur 250 € Gewinn/Monat ein - aber nur wenn du die Krankenversicherung nicht bezahlst? Elli, du bestreitet deinen Lebensunterhalt nicht. Denn zum Lebensunterhalt gehört auch die Krankenversicherung.
Zum Lebensunterhalt gehört für die Politiker eine Krankenversicherung dazu, ja. Für mich bedeutet Lebensunterhalt aber in erster Linie Nahrung und Wohnung. Insofern ist der Gewinn aus meinem Gewerbe für mich persönlich schon eine beträchtliche Leistung.
Aber auch im Jobcenter hat man mir damals schon immer mitgeteilt, dass eine selbständige Tätigkeit absolut wertlos sei, wenn sie nicht mindestens 1.000 Euro einbrächte.
Schön, ich hungere und friere aber lieber und darf dafür einen frei gewählten Beruf ausüben als jeden Tag meines restlichen Lebens nur noch einem verhassten Job nachzugehen. Selbst wenn dann nach Abzug von Miete, Lebensmittel, Fahrtkosten und Versicherungsbeiträgen noch 300 oder 400 Euro übrig blieben.
Swantje B. hat geschrieben:Was die Obdachlosigkeit bei Aufgabe der Selbstständigkeit angeht: Auch als Obdachlose müsstest du den Mindestbeitrag weiterzahlen.
Das war mir neu. Dann käme aber auf jeden Fall eine Insolvenz für mich auch nie in Frage, weil eine Neuverschuldung ja quasi durch die Versicherungspflicht erzwungen wird und ich nun einmal nur diese 250 Euro Einkommen habe. Und das auch nur dann, wenn ich eine Wohnung habe. Die ist zwingend erforderlich!
Swantje B. hat geschrieben:Und du würdest nicht obdachlos, wenn du ALG II beantragst, denn zur Grundsicherung/ALG II gehört auch die Übernahme von Miete und Heizkosten.
Geh zum Jobcenter und beantrage ALG II.
Das ist für mich keine Option. Auch wenn die Steuerzahler meinen, dass mein Leben nichts wert sei, weil ich nicht ausreichend verdiene, so sehe ich das (noch) etwas anders. Nur weil ich kein Geld für die Versicherungsbeiträge habe, soll ich mich dann richtig versklaven und schikanieren lassen?
Und auch mal die Frage an dich: Willst du später von Altenpflegern versorgt werden, die ihren Job abgrundtief hassen?
Dann sollte man sich in den Medien aber auch nicht über Altenpfleger aufregen, die die alten Menschen misshandeln. Immerhin sind es jene alten Menschen, denen man diesen Mistjob zu verdanken hat.
Ach ja, irgendwie scheint das überlesen worden zu sein: Bisher habe ich die Beiträge noch bezahlt. Nun duldet aber die Bank keine weitere Überziehung mehr und der Minijob ist auch entfallen. Also bisher habe ich sehr wohl meinen kompletten Lebensunterhalt inklusive Versicherung selbst decken können.