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Krankengeld abgeschlossen.

Verfasst: 02.01.2015, 08:34
von msdeljlh
Guten Morgen

Ich komme hier auch mit einem Problem da eine Lücke in der ärztlichen Bescheinigung sein soll.
Es ist folgendes passiert:
Unsere Sohn ist seit März krank(Depressionen). Der Arbeitsvertrag wurde aufgehoben und er erhielt 6 Wochen noch Lohnfohrtzahlung.
Ab Mitte Mai Krankengeld.
Er ging zum Facharzt und dieser bescheinigte ihm das auf dem Auzahlungsschein.
Hier die letzten:
13.10.14-11.11.14 ausgestellt 13.10.14
10.11.14-01.12.14 ausgestellt 10.11.14
01.12.14-15.12.14 ausgestellt 01.12.14
15.12.14-29.12.14 ausgestellt 15.12.14
29.12.14-19.12.14 ausgestellt 29.12.14

Die Termine beim Arzt für die Verlängerung wurden immer vorher erfragt.
z.B. der für den 01.12.14 wurde am 27.11.14 erfragt, Gegenfrage der Sprechstundenhilfe : "Wie lange ist der letzte ausgestellt?" und der Antwort: Dann kommen Sie am Montag den 01.12.14 um 09:00 Uhr".

Für uns sah es immer so aus als ob wir alles richtig gemacht hätten den wir schickten das Orginal immer zu der im Briekopf angezeigten Stelle und machten uns selber eine Kopie worauf wir eine Bestätigung und einen neuen Auszahlungsschein erhielten.
Nur nach dem einsenden des vom 10.11.14 ausgestellten bekammen wir keinen zurück. Also besuchte ich die Zweigstelle und erhielt dort einen, wo mir auch erklärt wurde ich könne diesen auch hier wieder abgeben.
In diesen Auszahlungschein war auch die Adresse von ihnen angegeben.
Also ab am 01.12.14 zum Arzt und ausfühlen.
Am nächsten Morgen vor der Arbeit mit einem Kollegen noch schnell dort vorbei und persönlich abgeben und einen neuen gleich mitbekommen.
Dann am 15.12.14 wieder zum Arzt und danach den Schein wieder persönlich abgeben und neuen mitbekommen
Aber dann am 20.12.14 erhielten wir einen Brief das er ab dem 02.12.14 kein Krankengeld mehr erhält da und er auch nicht mehr versichert ist da er sich erst am 15.12.14 beim Arzt vorstellte.
Dann habe ich da angerufen und nachgefragt. Dort erklärte mir eine Frau das der Schein bei ihnen nicht vorliegt. Ich erklärte ihr das ich Diesen persönlich mit meinen Kollegen dort abgegeben habe aber das wollte sie nicht glauben.
Ich habe ja alle Kopien aber ich hätte nicht gedacht das der Postweg die ganze Zeit sicher war und die persönliche mit Zeugen nicht.
Ich habe jetzt einen Einspruch abegegeben und bei der Frage einer Bestätigung erklärte mir der Sachbearbeiter: "Nein dann wäre ich ja verantwortlich wenn er auf dem Weg der Zweigstelle Dorsten nch Recklinghausen verloren geht".
Da ich meinen Kollegen als Zeugen dabei hatte bin ich dann so gegangen.
Sollte ich ausser dem Einspruch noch etwas beachten?.

Gruß aus Dorsten
Herbert

Verfasst: 02.01.2015, 11:49
von Czauderna
Hallo,
Nach den genannten Daten kann es keine Luecke geben, der Nachweis der AU. Ist ūberschneidend ( ūberlappend) vorhanden, das ist entscheidend, nicht, wann ein Auszahlschein bei der Kasse eingegangen ist.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 02.01.2015, 13:34
von Poet
@herbert: Hier passt etwas nicht. Woher will die Kasse wissen dass er am 15.12. beim Arzt war wo doch der Auszahlschein nicht angekommen sein soll... Eine Lücke aus der die Kasse die Einstellung von KRG ableiten könnte sehe auch ich aus Deinen Angaben nicht.

Das was Du Einspruch nennst, nennt sich Widerspruch. :-) Wichtig wäre diesen mit Fakten zu begründen.

Verfasst: 02.01.2015, 14:09
von Lady Butterfly
Ich schließe mich meinen Vorschreibern an: Widerspruch einlegen, schreib darin, dass der Auszahlschein persönlich in der Geschäftsstelle in .... abgegeben wurde und dass du bei der Gelegenheit einen neuen erhalten hast, der der Kasse ja mittlerweile wieder vorliegt - füg die Kopien der Auszahlscheine bei.

Viel Erfolg!

Re: Krankengeld abgeschlossen.

Verfasst: 02.01.2015, 14:56
von Bully
msdeljlh hat geschrieben:

Ich habe jetzt einen Einspruch abegegeben und bei der Frage einer Bestätigung erklärte mir der Sachbearbeiter: "Nein dann wäre ich ja verantwortlich wenn er auf dem Weg der Zweigstelle Dorsten nch Recklinghausen verloren geht".
Hallo,

ergänzend zu den Vorschreibern,

Du hast die auch Möglichkeit, deinen Widerspruch,natürlich mit Fakten untermauert,
mündlich bei Deiner Krankenkasse vorzutragen.

Der Sachbearbeiter ist dann verpflichtet, eine Niederschrift über den Widerspruch anzufertigen. Die Niederschrift darf durch die Krankenkasse nicht verweigert werden.

Du bekommst dann eine Durchschrift.

tja, bevor noch einmal etwas verloren geht, einen besseren und rechtssichernden Nachweis gibt es,meiner Meinung nach, nicht.

Gruß Bully

Verfasst: 02.01.2015, 15:13
von msdeljlh
Hallo ForumTeam

Zuerst einmal noch nachträglich ein frohes neues und erfolgreiches Jahr an alle.
Dann natürlich Danke für die schnellen Antworten.

@Poet
Ich glaube die wussten das doch weil ich den Schein vom 15.12.2014 eingereicht hatte. Somit hatte er ja(Sachbearbeiter) wohl gedacht das mein Sohn bis zum 01.12.2014 krankgeschrieben war und dann sich erst am 15.12.2014 wieder beim Arzt vorstellte.

Wir waren heute beim Arbeitsamt weil in dem Schreiben der Krankenkasse steht er müsse sich arbeitslos melden.
Dort war ich zuerst alleine um nachzufragen ob das so wäre. Ja er müßte unbedingt persönlich erscheinen. Ich habe meinen Sohn geholt und wir durften sofort zu der Sachbearbeiterin die uns erkärte das wohl die Kassen gerade in den letzten zwei Jahren solche Dinge bringen.
Aber nach durchsicht seiner Unterlagen: "Da können wir doch nichts machen solange er krank geschrieben ist".
Aber es wurde eingetragen das er sich vorsichtshalber vorstellte.
Danach bin ich zur Krankenkasse gefahren um einer meiner Versichertenkarten abzugeben da ich zwei bekommen habe und meine Frau keine.
Als ich den Mann darauf ansprach das mein Sohn jetzt z.Z. nicht versichert ist erklärte mir dieser das die Abteilung nach Recklinghausen gezogen ist und der Umzug brauche. Naja am 01.12.2014.
Vieleicht sollte ich mal von der alten Abteilung zu Fuss zur neuen laufen und schauen ob Schein dort irgendwo liegt.
Achja, Ich hatte letzten Montag meinen Widerspruch und ein Duplikat des fehlenden Auszahlungsschein (nicht meine Kopie) sowie den neuen Auszahlungsschein der bis zum 19.01.2014 läuft persönlich mit einem Zeugen abgegeben. Einen Nachweiss habe ich totz Anfrage nicht bekommen. Die Frist für den Einspruch läuft am 14.01.2014 ab.
Sollte ich eine Einschreiben dort noch versenden.
Und jetzt das was mir noch Sorgen bereitet. Wo ist er jetzt versichert?.
Denn wenn er doch seit dem 02.12.2014 nicht mehr versichert ist, er aber am 15.12.2014 und am 29.12.2014 beim Arzt war, wer übernimmt die Kosten???
Er füllt sich z.Z. nicht wohl möchte aber nicht zum Arzt weil er Angst hat es würde teuer werden.

Danke für euer Verständnis und Gruß aus Dorsten
Herbert

Verfasst: 02.01.2015, 15:38
von Bully
msdeljlh hat geschrieben:

Er füllt sich z.Z. nicht wohl möchte aber nicht zum Arzt weil er Angst hat es würde teuer werden.
Hallo,

Wenn dadurch eine Lücke in der AU entstehen würde,
dann hättet Ihr ein Eigentor geschossen.


Gruß Bully

Verfasst: 02.01.2015, 15:51
von broemmel
Scheint ja eine lustige Kasse zu sein.

Allein die Aussage das die Kasse keine Verantwortung für die interne Post übernehmen möchte stimmt einen ja nachdenklich.

Eine Lücke in der Krankschreibung gibt es definitiv nicht. Es gibt eine Lücke weil die Kasse den persönlich abgegebenen Auszahlschein verdaddelt hat.

Also Widerspruch einlegen, Kopien des eingereichten Auszahlscheines beifügen, ggf mit der Bestätigung des Kollegen der mit dabei war.

Weiter vom Arzt krank schreiben lassen, um nicht jetzt eine Lücke zu erzeugen, die Kasse weiter KRG zahlen lassen und dann zu einer zuverlässigeren wechseln.

Allein das interne Post verloren geht und das die Sachbearbeiter noch nicht mal interessiert ist ja unmöglich.

Verfasst: 02.01.2015, 18:04
von msdeljlh
Danke an Alle für die freundlich Hilfe

Zuerst einmal muss ich etwas erkären.

Mein Sohn ist bis zum 19.01.2015 krank geschrieben.
Diese Krankschreibung ist ja am 29.12.2015 abgegeben worden.
Somit ist auf unsere Seite Lückenlosezeit erst einmal bis zum 19.01.2015 gegeben.
Zudem mache ich selber seit Beginn seiner Krankschreibung folgendes:
In seinem und meinem Handy drei WERKTAGE ohne SAMSTAGS die Erinnerung drei mal täglich eine Information "Termin beim DOC".
Am letzten Tag ab 07:00 Uhr jede Stunde die Information "ZUM DOC".
Auf dem Kalender in der Küche ist eine Woche vorher eingetragen "Auszahlungsschein" und KSE (Krankenscheinende).
Ich habe den Kalender vom letzten Jahr natürlich aufgehoben und dort sind seit Mai alle Termine mit Hinweisen eingetragen.
Als wir diesen Brief erhielten das er sich ab dem 02.12.2014 bis zum 15.12.2014 nicht hatte beim Arzt gemeldet ging das schon aus unsere Sicht nicht, weil ja auf dem Kalender schon ab dem 10.12.2014 steht "Dennis Arzt und am 15.12.2014 dazu KSE. Woher sollten wir also wissen das wir am 15.12.2014 zum Arzt müssen.

Des weiteren ist mit dem das er nicht zum Arzt möchte gemeint das er Angst hat ohne derzeitigen Versicherungsschutz eine Rechnung zu bekommen.
Zur Zeit wissen wir nicht wo er versichert werden kann.
Gerade habe ich wieder von der Krankenkasse Post erhalten mit diesem Betreff:
FRAU DENNIS HXXXXX
jetzt hatte er auch noch eine Geschlechtsumwandlung.

Einen Antrag das er bei mir mit in die Famlienversicherung einsteigt habe ich gerade verschickt. Diesen Antrag hatte ich am Mittwoch im Briefkasten. Was das bedeutet weiss ich aber nicht.
Das ist jetzt die SECHSTE Abteilung von denen wir eine Nachricht erhielten.
Langsam Glaube ich das dort keiner mehr Weiss welche Abteilung für was verantwortlich ist.
Zudem weiss ich auch nicht was dann wenn er dort nicht mehr versichert ist mit dem Klinikaufenthalt wird. Dieser ist ja schon genehmigt und er hatte dort Probeweise einen Tag verbracht. Jetzt liegt hier die Aufnahme und die Bestätigung das diese für mindestens schon einmal 3 Monate gewährt ist bei Bedarf auch länger. Würde das nicht ins Wasser fallen?.

Damit erst einmal Schluss und an alle Danke für das Verständnis

Verfasst: 02.01.2015, 19:09
von Swantje B.
Hallo msdeljlh,

durch bestimmte gesetzliche Veränderungen in den letzten Jahren ist es unmöglich geworden, dass dein Sohn (oder irgendjemand sonst) in einen versicherungslosen Zustand fällt. Auf deutsch: er ist in jedem Fall versichert. Darüber braucht ihr euch keine Sorgen machen.

Die Frage ist daher nicht ob, sondern wie und wo er versichert ist (beitragsfrei während des Krankengeldbezugs oder einer Familienversicherung, oder beitragspflichtig in der "obligatorischen Anschlussversicherung"). Deinem letzten Post entnehme ich, dass du bei Dr gleichen Kasse versichert bist. Dann gibt's noch nicht einmal irgendwelche Zuständigkeitsfragen. Er ist - so oder so - bei seiner (euer) Kasse weiterversichert. Also: bei Bedarf zum Arzt. Ohne Zögern, ohne Angst vor einer Rechnung, ohne schlechtes Gewissen.

Aber auch das "wie" der Versicherung ist aus deiner Schilderung eindeutig zu beantworten. Dein Sohn hat weiter Anspruch auf Krankengeld, und seine eigene Versicherung läuft weiter. Familienversicherung kommt nicht zum Tragen. Hier ist die Frage dann eher, wie schnell die Kasse das merkt oder bestätigt. Vielleicht könntet ihr das denn Vorstand oder die Beschwerdestelle (wenn's eine gibt) der Kasse fragen? Hilft manchmal, um zügig aus Zuständigkeitswirrwarr (x Briefe aus y Abteilungen) herauszukommen (ist aber auch kein Wundermittel) ... .

Gruß
Swantje

Re: Krankengeld abgeschlossen.

Verfasst: 02.01.2015, 19:27
von GerneKrankenVersichert
msdeljlh hat geschrieben: Hier die letzten:
13.10.14-11.11.14 ausgestellt 13.10.14
10.11.14-01.12.14 ausgestellt 10.11.14
01.12.14-15.12.14 ausgestellt 01.12.14
15.12.14-29.12.14 ausgestellt 15.12.14
29.12.14-19.12.14 ausgestellt 29.12.14

...

Aber dann am 20.12.14 erhielten wir einen Brief das er ab dem 02.12.14 kein Krankengeld mehr erhält da und er auch nicht mehr versichert ist da er sich erst am 15.12.14 beim Arzt vorstellte.
Wenn ich das richtig sehe, ging der Schein bei der Kasse verloren:

01.12.14-15.12.14 ausgestellt 01.12.14

Meiner Ansicht nach könnte die Kasse selbst dann, wenn dieser Schein nicht eingereicht worden wäre, höchstens die Zahlung für den Zeitraum 01.12.14 - 15.12.2014 wegen einer Spätmeldung verweigern, ab dem 16.12.2014 besteht wieder ein Anspruch auf Krankengeld.

Darauf würde ich meinen Widerspruch aufbauen, so dass die laufende Zahlung geklärt ist und ihr sozusagen nur noch um die 15 Tage streiten müsst.

Ihr scheint euch ja mit dem Thema der Lückenlosigkeit bereits ausführtlich beschäftigt zu haben, da muss ich wohl nichts mehr drüber schreiben.

Der Auszahlungsschein wurde ja rechtzeitig ausgestellt, so dass tatsächlich keine Lücke vorliegt. Dies könnt ihr ganz einfach mit einer Kopie des Auszahlungsscheines beweisen.

Wenn nun ein Auszahlungsschein nicht oder verspätet eingereicht wird, ändert das nichts am grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld, so dass dieser durchgehend besteht. Eine verspätete Einreichung führt lediglich zu einem RUHEN des Krankengeldanspruches. Zur Verdeutlichung die Rechtsgrundlagen:
§ 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht

1.
bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2.
im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.
§ 49 Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,

...

5.
solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,
Bitte lasst euch nicht verunsichern und wichtige Behandlungen ausfallen. Bei dem Organisationschaos der Kasse würde ich am Montag versuchen, direkt einen Vorgesetzten an die Strippe zu bekommen, dem persönlich ich dann ein Fax oder eine Mail mit dem angeblich fehlenden Auszahlungsschein und Widerspruch zuschicken würde. Eigentlich müsste die Sache damit schnell erledigt sein.

Und dann würde ich mir in Ruhe überlegen, ob ihr nicht bei einer anderen Kasse besser aufgehoben seid.

Verfasst: 02.01.2015, 19:31
von msdeljlh
Hallo Swantje und alle anderen Leser

Danke für die positive Rückmeldung.

Wir haben uns entschlossen jetzt einmal das Wochenende zu genießen und warten bis Ende nächste Woche ab.
Somit wünsche ich allen auf diesem Wege ein schönes ruhiges Wochenende.

Gruß aus Dorsten
Herbert

Verfasst: 02.01.2015, 20:34
von Poet
"Ich glaube die wussten das doch weil ich den Schein vom 15.12.2014 eingereicht hatte. Somit hatte er ja(Sachbearbeiter) wohl gedacht das mein Sohn bis zum 01.12.2014 krankgeschrieben war und dann sich erst am 15.12.2014 wieder beim Arzt vorstellte."
@herbert: Dann muss der Auszahlschein mit Unterschrift vom 01.12. bei der Kasse abhanden gekommen sein. Dieser lässt sich ja aber als Kopie bzw. Duplikat jederzeit von Dir nachreichen und sich damit die Sache aus der Welt schaffen.

Nur mal noch ein praktischer Tipp wenn alles mit dem KRG geklärt ist. Macht Euch mal vom nächsten Blanko-Auszahlungsschein eine Kopie vor dem Ausfüllen. Das erspart Euch Rennerei und Gezerre mit der Kasse falls die mal wieder keinen schicken. Und frage erst Leute die sich damit auskennen bevor Du Anträge wie Familienversicherung oder Einsprüche versendest. ;-)

Schönes WE!

Verfasst: 03.01.2015, 11:34
von msdeljlh
Guten Morgen aus Dorsten

Vielen Dank an Alle für die freundliche Unterstützung.

Ich möchte noch hinzufügen: Auch der Doc hat ALLE Kopien von Anfang MAI bis heute. Wenn ich diese nicht selber hätte würde mir der Doc alle Kopien schicken oder ausdrucken.
Unser Sohn wurde einmal im Wartezimmer vergessen (19:30). Ein Putzhilfe fragte ihn was er dort mache. Und ich Dösel wartete im Auto ganze dreieinhalb Stunden. Da lag dann auf dem Tisch der Anmeldung sein Original und eine Kopie mit dem vermerk: "Wurde schon eingescannt, Kopie und Original bitte an Patienten 29.06.2014".
Also die hatten für uns auch eine Kopie angefertigt. Ich erklärte denen dann beim nächsten Besuch das sie die Kopie nicht machen brauchten, da ich es selber einscanne für meine Unterlagen. Die Kopie schicke ich mir dann per E-Mail selber zu damit die Bescheinigung auf dem Server bleibt.

Damit wieder Schluss und vielen Danke an alle sowie ein schönes Wochenende aus Dorsten
Gruß Herbert

Verfasst: 04.01.2015, 12:28
von Bully
msdeljlh hat geschrieben:

Als ich den Mann darauf ansprach das mein Sohn jetzt z.Z. nicht versichert ist erklärte mir dieser das die Abteilung nach Recklinghausen gezogen ist und der Umzug brauche.
Hallo,

OK. meine ganz persönliche Meinung.

auf Grund dieser Aussage vermute ich, das Ihr bei der AOK versichert seid, genauer gesagt bei der AOK NW

sollte ich damit richtig liegen, empfehle ich Dir dringend den Weg zum Rechtsanwalt. ( Sozialrecht )

beantworte Dir doch mal eine Frage,
Kannst Du hieb und stichfest beweisen, das DU die AU bei der KK abgegeben hast ???
Eine Aussage " ich habe die AU persönlich abgegeben, reicht nicht "

sollte ich mit der KK richtig liegen, glaube ich, das es letztendlich auf fehlende Mitwirkung hinauslaufen wird.


Gruß Bully