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Krankengeld eingestellt, freiwillige Versicherung

Verfasst: 24.12.2014, 14:46
von Mio
Hallo,

mit wurde hier schon einmal nett weitergeholfen. Habe reibungslos ab Juni mein Krankengeld erhalten. Nun ist der Supergau schlechthin aufgetreten und ich hätte gerne Meinungen zu folgendem Sachverhalt.

Krankengeldbezug seit Juni 14.
Im September mit 10 Wochen Frist, Aufforderung erhalten bis 29.12.14 eine Reha zu beantragen sonst Wegfall des Krankengeldes. Antrag war beigelegt. Kam per Einschreiben, ich nahm es nicht in Empfang sondern Angehörige (da im Krankenhaus). Mit kurzen Unterbrechungen (teil) stationäre Krankenhausaufenthalte. Keine (wie ich es sonst kenne von dieser Krankenkasse) Erinnerungen erhalten.
Letzte Woche Antrag fertiggemacht, am 19.12. konnte ich erst die Unterlagen abholen die für den Antrag vom Arzt auszufüllen sind. Montag 22.12. per Express an Krankenkasse. Sachbearbeiterin nicht da und nur an diese darf dieser Express Brief gegen Unterschrift ausgehändigt werden. Besagte Sachbearbeiterin auch länger nicht da. Ergo, mein Antrag wird trotz pünktlicher versuchter Zustellung (23.12.) die Sachbearbeiterin nicht erreichen.
Ergo endet meine Mitgliedschaft am 29.12. sowie mein Krankengeldbezug. Service-Center besagter Kasse konnte, wollte mir heute nicht weiterhelfen.
Ich hätte zum 1.4.2015 die Kasse gewechselt. Wie verhält sich das nun wenn ich mich weiter freiwillig ab 30.12. versichern muss?
Muss ein erneuter Krankengeldantrag dann gestellt werden (bin weiterhin arbeitsunfähig nächster Zahlscheintermin wäre 2.1.15)?
Ich befinde mich weiterhin ungekündigt in einem Arbeitsverhältnis.

Könnt ihr mir weiteres Vorgehen empfehlen?

Danke und Frohe Weihnachten (für mich sicher nicht mehr...nach diesem Desaster). :roll:

Verfasst: 24.12.2014, 17:30
von Poet
@Mio: Wie bei allen Schreiben zählt als Eingang der Tag an dem der Brief im Geschäftsbereich der Empfängerin gelandet ist. Dass die SB ihn nicht persönlich öffnen konnte spielt dabei keine Rolle.

Ich empfehle Dir, keine Panik zu schieben und am Montag nicht mit irgendeinem im Servicecenter zu reden sondern ganz nett mit der Vertretung Deiner Sachbearbeiterin.

Was ich von der Kündigung der Kasse halte weißt Du ja...:-) An der Wirksamkeit einer Kündigung ändert eine Umstellung auf eine frw. Mitgliedschaft nichts, falls das Deine Frage war. Aber die stellt sich bei Dir wie auch das andere sicher gar nicht.

Schöne Weihnachten!

Verfasst: 25.12.2014, 12:53
von Mio
Hallo Poet,

siehst du das nicht zu "sonnig"? Der Brief kam, kommt ja gar nicht an. Also nix mit Eingangsstempel zum 29.12. Heisst, wie auch in dem Schreiben angekündigt, Ende Mitgliedschaft und Krankengeld ab 30.12.
Ich hätte ja gerne mit entsprechender Geschäftsstelle geredet....da war ja aber keener mehr und das Servicecenter war unfähig mir zu sagen ob die Montag überhaupt aufhaben geschweige denn die Durchwahl der Sachbearbeiterin mitzuteilen. Weil deren Name würde gar nicht im "System" auftauchen....Grrr...

Ne, ehrlich, ich habe keine Ahnung wie ich das alles regeln soll. Muss ich mich freiwillig versichern, kann ich ja nicht 1.4. wechseln, oder? Geschweige denn das ich wüsste wie diese Mitgliedschaft bezahlen oder läuft das Krankengeld dann wieder.... Ach herrje, ich finde es echt immer wieder unglaublich wie etwas schief laufen kann.

Tschüss

Verfasst: 31.12.2014, 10:59
von Poet
@Mio: Über die versuchte persönliche Zustellung bzw. den Versand gibt es eine Quittung. Selbst wenn Du den Brief dann am Sa. erst als normales Einschreiben versenden konntest, kam er am 29.12. an. Selbst wenn er am 30. erst ankam glaube ich nicht dass man Dir daraus einen Strick drehen wird (zumal wie gefordert die Reha auch beantragt wurde). Auch bei Kassen ist die Postlaufzeit zu Weihnachten bekannt, die Personaldecke dünn in der Zeit und über die vorherige gescheiterte persönliche Zustellung kannst Du ja im Zweifelsfall informieren.

Guten Rutsch!

Verfasst: 31.12.2014, 14:20
von Czauderna
Hallo,
erst mal etwas Grundsätzliches zu diesem Thema.
Wenn jemand seiner Mitwirkungspflicht in diesem Falle nicht nachkommt, dann wird mit Ablauf der 10-Wochen-Frist das Krankengeld versagt und zwar solange bis eben der Antrag gestellt wird. Bezogen auf diesen Fall könnte es sich allenfalls für die Zeit ab 29.12. bis zum Eingang des Antrages beim RV-Träger bzw. bei der Krankenkasse handeln. Das hat nix mit dem Ende des Leistungsanspruchs zu tun oder gar mit dem Ende der AU.
Ich denke auch, dass es hier zu keinen Problemen kommen dürfte und die Kasse weiter zahlt. Wundern tut es mich aber schon, dass es zum Einen nicht möglich war innerhalb von 10 Wochen einen solchen Antrag zu stellen (trotz zwischenzeitlicher Behandlung) aber auch zum Anderen, dass die Kasse es nicht versucht hat, früher als zum Ende der Frist den Antrag zu bekommen -
war das jetzt richtige oder falsche Fallsteuerung ??.
Gruss
Czauderna