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Vermindert sich das Krankengeld wenn ich beim AG kündige?
Verfasst: 21.12.2014, 20:42
von Susanne
Ich beziehe Krankengeld und bin noch bei meinem Arbeitgeber angestellt.
Habe schon mal gelesen, dass das Krankengeld gleich hoch bleibt, wenn der Arbeitgeber kündigt.
Aber wie würde es da aussehen wenn der Arbeitnehmer kündigt, bleibt es dann auch gleich hoch. Oder ist dann die Höhe des ALG ausschlaggebend?
Und wie verhält es sich dann mit der Sperre die man normalerweise vom Arbeitsamt bekommen würde. Hat man die Sperre dann erst nach der Gesundschreibung, also dann wenn man dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen würde in kauf zu nehmen. Oder würde sich diese dann auch auf das Krankengeld auswirken?
(Grund für meine Frage, die AOK drängt auf meine Kündigung, was ich nicht zu tun vor habe. Aber dennoch interessiert mich die Auswirkung einer solchen Unbesonnenheit)
Viele Grüße
Susanne
Verfasst: 21.12.2014, 22:07
von Swantje B.
Hallo Susanne,
ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigen ist egal. Auf die Höhe des Krankengeldes hat es erstmal keine Auswirkungen. Mit dem Ende des Arbeitsvertrages ändert sich aber der Beurteilungsmaßstab für die Arbeitsunfähigkeit:
Mit Arbeitsvertrag:
Du bist arbeitsunfähig, wenn du deine konkrete Tätigkeit bei deinem konkreten Arbeitgeber krankheitsbedingt nicht ausüben kannst. Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses sind bei der Beurteilung grundsätzlich zu berücksichtigen.
Ohne Arbeitsvertrag:
Die Beurteilung richtet sich nicht mehr nach dem konkreten Arbeitsplatz, sondern nur noch nach dem allgemeinen Berufsbild und den Anforderungen, die "üblicherweise" mit deiner letzten Tätigkeit in Verbindung gebracht werden. Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses spielen keine Rolle mehr.
Einem Versicherten im Krankengeldbezug zu raten oder nahezulegen den Arbeitsvertrag zu kündigen ist hochgradig unseriös und meist ein sicheres Zeichen dafür, dass du von der Kasse keinerlei Hilfe zu erwarten hast. Und es ist meist ein sicheres Zeichen dass es dringend Zeit wird einen professionellen Rechtsbeistand hinzuzuziehen (Anwalt, Gewerkschaftsrechtsschutz, VDK, SVD o.ä.) und sich gegenüber der Kasse durch ihn vertreten zu lassen um die eigenen Rechte zu wahren.
Gruß
Swantje
Verfasst: 21.12.2014, 22:30
von Poet
@susanne: Mache von dem Gespräch in dem Dir die Kündigung nahegelegt wurde ein Gedächtnisprotokoll...Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Wortlaut. Deine rechtliche Vertretung wird es Dir danken.
Verfasst: 23.12.2014, 13:48
von Susanne
Euch beiden auch ein ganz ganz großes Dankeschön für die Tipps.
Habe inzwischen einen Anwaltstermin vereinbart und war auch mit der Verdi in Kontatkt. Aber das werde ich später noch genauer in meinem anderen Thema
"Krankenkassenwechsel trotz bestehender Krankheit"
erzählen, bei denen Ihr beide mir ja auch schon gute Tipps eingestellt habt.
Verfasst: 23.12.2014, 13:51
von Susanne
@poet: in dem Fall hat sie das sogar in den Brief rein geschrieben, dass ich entweder die Möglichkeit habe arbeiten zu gehen oder das ich das Arbeitsverhältnis kündigen soll
Verfasst: 23.12.2014, 14:04
von Susanne
@poet: mich hat es deshalb interessiert, falls es doch irgendwie so kommen sollte dass mir gesagt wird ich muss das machen auch wenn ich weiter krank bin und im Krankengeld Bezug bleibe.
Etwa so dass die Kosten hierfür dann an das Arbeitsamt als Träger abgegeben werden, oder so.
Denn krank bin ich! Auch gestern durch meinen Arzt wieder bestätigt, der sogar sagte dass er feststellt, dass es mir durch diesen Sachverhalt eindeutig wieder schlechter geht.
Verfasst: 23.12.2014, 15:59
von Poet
@Susanne: Ohne den Wortlaut zu kennen aber dann hätte man sich seeeeehr weit aus dem Fenster gelehnt. Für mich persönlich viel zu weit.
Du kündigst gar kein Beschäftigungsverhältnis von selbst. Wieso auch? Es gibt andere Möglichkeiten.
P.S.: Wichtig ist nicht nur dass Dein Arzt und Du meinen dass Du krank bist sondern dass er/sie Dich auch arbeitsunfähig attestiert. Ich sage das deshalb weil nicht jede Krankheit auch gleich Arbeitsunfähigkeit bedeutet.