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Wechsel von Freiwillig- zu Pflichtmitglied

Verfasst: 20.12.2014, 13:10
von SpiegelLeser
Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber schreibt mir am 12.12.2014, dass ich ab 1. Januar 2015 nicht mehr freiwillig in einer gesetzlichen KK versichert sein kann wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe unten).
Leider hat er es erst gestern (19.12.2014) verschickt, so dass ich es erst heute bekommen habe.
Ich bitte um Eure Meinungen, ob ich das ganze richtig sehe:
Normalerweise gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist bei einer gesetzlichen KK. Da ich vom Freiwilligen- in den Pflichtstatus wechsle, gilt diese Kündigungsfrist nicht mehr und ich darf bereits zum 1. Januar 2015 in eine andere gesetzliche KK wechseln, oder?

Danke
Sehr geehrte Dame / Sehr geehrter Herr,

infolge Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung unterliegen
Sie ab 1. Januar 2015 der Krankenversicherungspflicht. Eventuell bisher gewährte
Arbeitgeberzuschüsse zum Kranenversicherungsbeitrag nach § 257 SGB V und zum
Pflegeversicherungsbeitrag nach $ 61 SGB XI entfallen damit.

Sofern Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BKK, IKK oder
Ersatzkasse) sind, werden zum 1. Januar 2015 bei dieser Krankenkasse/Pflegekasse
als Pflichtmitglied angemeldet.

Wollen Sie als bisher freiwilliges Mitglied die Krankenkasse wechseln oder wenn
Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, bitten wir
Sie um unverzügliche Mitteilung gegenüber welcher Krankenkasse Sie Ihr
Krankenkassenwahlrecht ausüben wollen. Die Ihnen von der Krankenkasse auszustellende
Mitgliedsbescheinigung bitten wir umgehend hierher einzureichen. Sie können
in diesem Fall den Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der
Versicherungspflicht an kündigen.

Verfasst: 20.12.2014, 13:37
von Swantje B.
Hallo SpiegelLeser,

wenn du bisher freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kasse bist, hast du durch die Änderung des Versicherungsstatus von freiwilliger Mitgliedschaft auf Pflichtmitgliedschaft kein Recht zum 1.1.2015 die Kasse zu wechseln. Du wirst Pflichtmitglied deiner bisherigen Kasse.

Nur wenn du bisher privat versichert warst kannst du zum 1.1.2015 eine gesetzliche Kasse frei wählen und die PKV zum 31.12.2014 außerordentlich kündigen.

Gruß
Swantje

Verfasst: 20.12.2014, 13:56
von SpiegelLeser
Danke Swantje!
Swantje B. hat geschrieben: wenn du bisher freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kasse bist, hast du durch die Änderung des Versicherungsstatus von freiwilliger Mitgliedschaft auf Pflichtmitgliedschaft kein Recht zum 1.1.2015 die Kasse zu wechseln. Du wirst Pflichtmitglied deiner bisherigen Kasse.
Das entnehme ich dem zweiten Abschnitt des Schreibens.
Swantje B. hat geschrieben: Nur wenn du bisher privat versichert warst kannst du zum 1.1.2015 eine gesetzliche Kasse frei wählen und die PKV zum 31.12.2014 außerordentlich kündigen.
Aber im dritten Abschnitt ist die Rede auch vom freiwilligen Mitglied?!

Verfasst: 20.12.2014, 14:13
von Swantje B.
SpiegelLeser hat geschrieben:Aber im dritten Abschnitt ist die Rede auch vom freiwilligen Mitglied?!
Mag sein, dass das da steht. Es ist aber falsch. Siehe hier 8.2 auf Seite 41:
http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... lrecht.pdf