Wechsel von Freiwillig- zu Pflichtmitglied
Verfasst: 20.12.2014, 13:10
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber schreibt mir am 12.12.2014, dass ich ab 1. Januar 2015 nicht mehr freiwillig in einer gesetzlichen KK versichert sein kann wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe unten).
Leider hat er es erst gestern (19.12.2014) verschickt, so dass ich es erst heute bekommen habe.
Ich bitte um Eure Meinungen, ob ich das ganze richtig sehe:
Normalerweise gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist bei einer gesetzlichen KK. Da ich vom Freiwilligen- in den Pflichtstatus wechsle, gilt diese Kündigungsfrist nicht mehr und ich darf bereits zum 1. Januar 2015 in eine andere gesetzliche KK wechseln, oder?
Danke
mein Arbeitgeber schreibt mir am 12.12.2014, dass ich ab 1. Januar 2015 nicht mehr freiwillig in einer gesetzlichen KK versichert sein kann wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe unten).
Leider hat er es erst gestern (19.12.2014) verschickt, so dass ich es erst heute bekommen habe.
Ich bitte um Eure Meinungen, ob ich das ganze richtig sehe:
Normalerweise gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist bei einer gesetzlichen KK. Da ich vom Freiwilligen- in den Pflichtstatus wechsle, gilt diese Kündigungsfrist nicht mehr und ich darf bereits zum 1. Januar 2015 in eine andere gesetzliche KK wechseln, oder?
Danke
Sehr geehrte Dame / Sehr geehrter Herr,
infolge Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung unterliegen
Sie ab 1. Januar 2015 der Krankenversicherungspflicht. Eventuell bisher gewährte
Arbeitgeberzuschüsse zum Kranenversicherungsbeitrag nach § 257 SGB V und zum
Pflegeversicherungsbeitrag nach $ 61 SGB XI entfallen damit.
Sofern Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BKK, IKK oder
Ersatzkasse) sind, werden zum 1. Januar 2015 bei dieser Krankenkasse/Pflegekasse
als Pflichtmitglied angemeldet.
Wollen Sie als bisher freiwilliges Mitglied die Krankenkasse wechseln oder wenn
Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, bitten wir
Sie um unverzügliche Mitteilung gegenüber welcher Krankenkasse Sie Ihr
Krankenkassenwahlrecht ausüben wollen. Die Ihnen von der Krankenkasse auszustellende
Mitgliedsbescheinigung bitten wir umgehend hierher einzureichen. Sie können
in diesem Fall den Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der
Versicherungspflicht an kündigen.