Aussteuerung trotz Arbeitsunfähigkeit, was danach?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
walkon75
Beiträge: 15
Registriert: 18.12.2014, 23:58

Aussteuerung trotz Arbeitsunfähigkeit, was danach?

Beitrag von walkon75 » 19.12.2014, 15:29

Hallo,

bei mir drohte eine Aussteuerung durch die Krankenkasse obwohl mich mein Arzt arbeitsunfähig schreibt.

Ich bin 39 und so wie ich verstanden habe, fühlt sich das Arbeitsamt erst dann wieder für mich zuständig, wenn ich arbeitsfähig wäre.

Wie ginge es dann denn weiter?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 19.12.2014, 16:29

Hallo,
so, wie die Frage gestellt wurde kann es leider keine ordentliche Antwort geben. Was heißt - eine Aussteuerung droht obwohl Arbeitsunfähigkeit vorliegt ??. Die Antwort könnte u.a. auch lauten, eine Aussteuerung findet grundsätzlich immer bei bestehender Arbeitsunfähigkeit statt !!.
Das bringt so nix.
Bitte etwas detaillierter schildern, am besten mit einem Zeitstrahl.

1. Versichert als ?
2. Arbeitsunfähig seit ?
3. Krankengeld ab wann ?

wären schon mal wichtig.

Gruss
Czauderna

walkon75
Beiträge: 15
Registriert: 18.12.2014, 23:58

Beitrag von walkon75 » 19.12.2014, 16:56

Versichert als gesetzlich krankenversicherter.

Arbeitsunfähigkeit geworden und dann gekündigt. die Zahlung ist nun seit 7 Monaten. Der MD hat wohl die Denke ich müßte wieder arbeiten und macht Druck auf den Psychater, der das wohl so geschildert hat, er würde mich daher nicht mehr krankschreiben obwohl ich krank wäre und die Krankenkasse würde mich dann wohl aussteuern. Darüber habe ich aber nun mit meinem Hausartz gesprochen und wenn ich in der Kürze keinen anderen Psychater zwecks Krankschreibung finde, dann würde ich durch den Hausarzt weiter krank geschrieben werden.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 19.12.2014, 17:34

walkon75 hat geschrieben:Versichert als gesetzlich krankenversicherter.

Arbeitsunfähigkeit geworden und dann gekündigt. die Zahlung ist nun seit 7 Monaten. Der MD hat wohl die Denke ich müßte wieder arbeiten und macht Druck auf den Psychater, der das wohl so geschildert hat, er würde mich daher nicht mehr krankschreiben obwohl ich krank wäre und die Krankenkasse würde mich dann wohl aussteuern. Darüber habe ich aber nun mit meinem Hausartz gesprochen und wenn ich in der Kürze keinen anderen Psychater zwecks Krankschreibung finde, dann würde ich durch den Hausarzt weiter krank geschrieben werden.
Hallo,
GKV war mir schon klar, meine Frage zielte eher auf deinen Status ab, also Arbeitnehmer oder Arbeitslos ?.
Den Begriff Aussteuerung streichen wir in deinem Fall - der ist hier nicht zutreffend. So, wie geschildert will die Kasse deine Arbeitsunfähigkeit beenden und damit auch die Krankengeldzahlung einstellen, was verständlich ist, wenn selbst der behandelnde Psychiater eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht mehr attestieren will.
Der Medizinische Dienst sieht das offenbar genau so - ich lann mir nicht vorstellen, dass da ein Druck ausgeübt wurde. Warst du eigentlich selbst neim MDK. oder woher weißt du davon ?.
Gruss
Czauderna

walkon75
Beiträge: 15
Registriert: 18.12.2014, 23:58

Beitrag von walkon75 » 19.12.2014, 17:48

Ich bin arbeitslos, werde so aber nicht geführt weil ich im beschäftigungsverhältnis noch krank wurde.

Dass das Krankengeld beendet werden soll ist für mich nicht verständlich!!!

Der Psychiater würde mich eigentlich noch krank schreiben, hat mir sogar da es mir wieder schlechter geht, stärkere Momente verschrieben. Sein Gedanke mich nicht mehr krank zu schreiben, begründete er mit gesetzlichen Vorgaben und dem Druck den man ihm macht. Mit gesetzlichen Vorgaben meint er wohl, dass ich halt nicht mehr in einem beschäftigungsverhältnis bin und da sagte er das ich ja was anders machen könnte. Aber da ist er wohl völlig auf der falschen Schiene. Ich habe eine Ausbildung und da ist diesbezüglich die Regelung in der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie eindeutig. Ich muss arbeitsunfähig geschrieben werden, wenn ich das nicht mehr machen kann was ich vorher gemacht habe. Ich bin Kaufmann und da ich kein Kopfprolbme habe und den dort ständig brauche, geht das ja wohl schlecht.


Das kann es meines Erachtens wohl nicht sein, was die Krankenkasse da vorhat.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 19.12.2014, 23:55

@walkon: Die Krankenkasse ist darauf angewiesen dass der behandelnde Facharzt Dich nach den AU-Richtlinien für arbeitsunfähig hält. Da liegt wohl der Hase im Pfeffer: Der Psychiater hält Dich für behandlungsbedürftig aber nicht arbeitsunfähig. So geht es übrigens ganz vielen Menschen. Den Zusammenhang Arbeitsunfähigkeit als Kaufmann zu psych. Erkrankung verstehe ich nicht.

walkon75
Beiträge: 15
Registriert: 18.12.2014, 23:58

Beitrag von walkon75 » 20.12.2014, 00:23

Es gibt eine Unfähigkeitsrichtlinie da steht drin, dass wenn ich nicht mehr die Tätigkeit ausüben kann, die ich vorher gemacht habe, ich arbeitsunfähigkeit bin.

davon wollte der arzt aber nichts wissen und meinte ich soll was anderes machen. Soll ich etwa Gärnter machen.

Mein Psychater hat offenbar ein Problem damit, dass ich keinen Arbeitgeber habe. Das ist in meinem Fall aber völlig egal, da ich trotzdem nicht schlechter gestellt werden darf, da ich arbeitsunfähig wurde als ich in einem Beschäftigungsverhältnis war. Das ich danach gekündigt wurde, ist irrelevant. Dies kann kein Grund sein, nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben zu werden. Aber genauso hat er es dargestellt. Einem sich in der Genesung befindlchen verschreibe ich doch keine starken Schlafmittel, damit ich endlich wieder schlaf finde, wovon ich dann allerdings am nächsten Tag regelrecth benebelt bin. Soll ich wie eine Mumie auf der Arbeit rumlaufen?

Wenn ich auf Grund meiner Depressionen nicht belastbar bin und das spielt sich bei mir alles im Kopf ab, dann kann ich wohl kaum als Kaufmann arbeiten, was ich vorher gemacht habe. Und seit kurzem geht es mir wieder viel schlechter. Sobald etwas außerplanmäßiges passiert, bin ich wieder voll daneben.

Also bin ich arbeitsunfähig zu schreiben. DAs gibt das Gesetz vor.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 20.12.2014, 11:21

@Walkon: Wir im Forum kennen die AU-Richtlinie. Der Behandler hoffentlich auch. Dennoch klingt mir das alles so als würdest Du versuchen den Status "arbeitsunfähig" zu vergeben. Darauf stehen die Behandler nur bedingt...lass dies den Experten entscheiden. Ganz viele Menschen gehen übrigens (oder vielleicht gerade deshalb?) trotz Depressionen arbeiten. Ablenkung als Teil der Therapie. Ich sehe auch immer noch nicht den Zusammenhang zwischen Depressionen und "nichtmehralsKaufmannarbeitenkönnen." Aber ich bin kein Arzt, es ist nur eine Meinung.

Antworten