Seite 1 von 2

Auslandsreise während Bezug Krankengeld

Verfasst: 19.12.2014, 11:14
von walkon75
Hallo,

seit Mai diesen Jahres beziehe ich Krankengeld. Das besondere dabei ist, dass ich arbeitsunfähig, Krankengeld erhalte und dennoch in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr bin. Denn so wurde ich in der Probezeit beim letzten Beschäftigungsverhältnis gekündigt. Habe weiter gearbeitet bis dass ich dann nervlich zusammen gebrochen bin. Seit diesem Tag bin ich arbeitsunfähig.

Ich bin in einer Gruppentherapie und nachdem sich mein Zustand zwischenzeitlich leicht verbessert hatte, hat er sich nun wieder drastich verschlechtert. Meines Erachtesn hat dies auch einfach mit der Therapie zu tun, denn so habe ich aus der not heraus einen Therapieplatz angenommen, der mir nicht wirklich weiterhilft. 7 Monate und gerade mal 10 Gruppensitzungen, weil die Termine fast regelmäßig nur alle 4 Wochen stattfinden. Dazu kommt dass ich in einer Therapiegruppe zum Thema "mobbing" sitze, obwohl dieses eigentlich nicht der auslösende Faktor meiner Krankheit war.

Da sich mein Zustand verschlechtert hat, kam der Therapeut auf die Idee in seiner Sitzung vorzuschlagen, dass man einfach mal Urlaub machen sollte. Sozusagen gegen die Winterdepression ankämpfen und so macht er mir und auch der ganzen gruppe den Vorschlag eine Auslandsreise zu machen, da die noch existierenden Familienmitglieder im Ausland leben (Familie meiner Frau), da meine eigenen Eltern, Großeltern etc. tot sind und ich hier niemanden habe der mich in meiner Krankheit unterstützen kann.

Dies habe ich zum Anlass genommen, einen Antrag an die Krankenkasse zu machen, so dass die Auslandsreise (nicht EU-Staat) entsprechend genehmigt wird und die Zahlung für das Krankengeld weiter läuft. Eine Bescheinigung des Arzes, dass der Urlaub heilungsfördernd ist, habe ich erhalten und dem Antrag beigefügt. In dem Antrag habe ich nochmal den Sachverhalt erklärt und auch begründet warum ich genau ins Ausland möchte. Denn so wurde mir in der Vergangenheit bei dieser Krankheit schon einmal dort geholfen.

So habe ich heute mit einem Sachbearbeiter der Krankenkasse gesprochen (eigentlich zu einem anderen Thema) und da wurde beiläufig erwähnt, dass der Antrag vorläge und wohl wenig Chancen zur Genehmigung gegeben werden.

Eigentlich wäre mir das egal, ob ich Krankengeld erhalte oder der Anspruch während des Urlaubs unterbrochen wird und mir ist es einfach wichtig, dass danach alles beim alten bleibt.

Und gerade das macht mir nun ein wenig Sorge. Ich habe heute mit der Unabhängigen Patientenbetreuung gesprochen und nun bin ich doch sehr versichert. Denn so ging ich bislang immer davon aus, dass bei einer Nichtgenehmigung zwar der Anspruch unterbrochen wird, aber danach natürlcih das Krankengeld weiter gezahlt wird, da ich ja auch über den Urlaub hinaus, durch den behandelnden Arzt krank geschrieben würde. Dies scheint nach Aussage der Patientenbetreuung aber nicth so zu sein. Denn so wurde mir gesagt, dass ich zwar bislang so behandelt würde, als hätte ich noch ein beschäftigungsverhältnis (deshalb auch Krankengeld), aber wenn ich nun hingehe und verreise ohne Genehmigung, dann würde die Krankenkasse das dazu nutzen mich auszusteuern, so dass ich kein Krankengeld mehr erhalte und plötzich dem Arbeitsamt unterstellt wäre. Das alles obwohl ich krank geschrieben wäre. Ist dies tatsächlich so?

Für mich steht fest, dass ich die Reise mache. Mache mir allerdings wenig Hoffnung einer Genehmigung, weil ich viele Berichte gelesen, wie rigide dies doch durch die Krankenkasse gehandbabt wird.

Da fragt man sich auch einfach, ob man einen Fehler gemacht hat so ehrlich zu sein. Hätte ja auch nichts sagen können und während der zahlreichen Pausen zwischen den Therapien fahren können.

Wäre toll wenn hier jemand was zu sagen könnte. Echt traurig, dass man sich als kranker solche Sorgen machen muss und die kaum vorhandene Energie anderweitig verwenden muss, was mich derzeit doch sehr belastet.

Verfasst: 19.12.2014, 23:57
von Poet
@Walkon: Ganz einfach. Lass Dir schriftlich bestätigen von der Kasse dass die KG-Zahlung nur für die Zeit des Urlaubes ausgesetzt wird. Wichtig ist dass die AU-Schreibung lückenlos durchläuft.

Deine Eindrücke zur Therapie solltest Du unbedingt mit dem Behandler besprechen. Der Therapieerfolg ist sehr wichtig wenn Du wieder gesund werden willst.

Verfasst: 20.12.2014, 00:26
von walkon75
Poet hat geschrieben:@Walkon: Ganz einfach. Lass Dir schriftlich bestätigen von der Kasse dass die KG-Zahlung nur für die Zeit des Urlaubes ausgesetzt wird. Wichtig ist dass die AU-Schreibung lückenlos durchläuft.

Wenn die Krankenkasse das macht, dann ist alles gut. Aber ich befürchte dass das Antwortschreiben anders aussehen wird.

Deine Eindrücke zur Therapie solltest Du unbedingt mit dem Behandler besprechen. Der Therapieerfolg ist sehr wichtig wenn Du wieder gesund werden willst.
Ich habe das versucht. Da wurde mir nur gesagt, darüber möchte ich nicht diskutieren.

Dann muss ich halt den Therapeuten wechseln.

Verfasst: 22.12.2014, 19:26
von walkon75
Hallo Poet,

das kann ich doch nicht machen bevor mir die Genehmigung/Nicht Genehmigung bezüglich der Auslandreise vorliegt oder??

Verfasst: 22.12.2014, 21:53
von Poet
@walkon: Die Kasse versagt Dir doch den Urlaub nicht, setzt höchstens die KG-Zahlung aus.

Verfasst: 22.12.2014, 22:56
von walkon75
Wenn es so ist, dann ist es gut.

Die UPD meinte hingegen, die setzen die Krankengeldzahlung nicht nur aus, sondern wollen sie dann am liebsten ganz einstellen...

Verfasst: 23.12.2014, 09:00
von Poet
@Walkon: Deswegen meine ich doch, dass Dir diejenigen, die mitteilen dass das KG während des Auslandsaufenthaltes nicht gezahlt werden kann, doch schriftlich geben sollen dass es danach aber wieder gezahlt würde. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Verfasst: 23.12.2014, 10:52
von walkon75
Mein Weihnachten ist im Axxxx.

Alle Aussagen der UPD wurden bestätigt. Die Krankenkasse möchte nun den Weg nutzen mich los zu werden.

Auslandreise vollständig abgelehnt, und die ARbeitsunfähigsoll auch nicht verlängert werden.

Ein Armes Deutschland haben wir!!!

Verfasst: 23.12.2014, 11:13
von Poet
@Walkon: Schriftlich? Stell uns doch bitte mal die Begründung der Kasse ein.

Verfasst: 23.12.2014, 11:16
von Czauderna
walkon75 hat geschrieben:Mein Weihnachten ist im Axxxx.

Alle Aussagen der UPD wurden bestätigt. Die Krankenkasse möchte nun den Weg nutzen mich los zu werden.

Auslandreise vollständig abgelehnt, und die ARbeitsunfähigsoll auch nicht verlängert werden.

Ein Armes Deutschland haben wir!!!
Hallo,
Nun, los werden sie dich nicht, nur Krankengeld Zahlen sie dir dann nicht mehr, deine weitere Behandlung schon. Es sei denn, du wechselst die Kasse.
Die Entscheidung der Kasse kommentiere ich nur in soweit, dass es angesichts der Fallumstaende nicht anders zu erwarten war, das ist zwar schade fūr dich persönlich, aber gängige Praxis.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.12.2014, 12:17
von walkon75
Woher nimmt der MD denn das REcht ohne persönliche Vorsprache mich wieder krank zu schreiben. Jeder der mich derzeit erlebt, stellt fest dass es mir nicht gut geht.

Verfasst: 23.12.2014, 12:46
von Poet
@Walkon: Jetzt geht es etwas durcheinander mit Feststellung der AU/AF durch den MdK und KRG-Zahlungen während Auslandsaufenthalt. Das sind zwei verschiedene Sachverhalte. Bitte stelle den Wortlaut der Begründung/en ein.

P.S.: Begutachtungen des MdK nach Aktenlage/Rücksprache mit Deinen Behandlern sind zulässig, wenngleich gerade bei psych. Erkrankungen nicht zielführend. Wir alle im Forum wissen aber nicht was Dein Behandler an den MdK kommuniziert hat und könnten nur Rätselraten.

Krank sein bzw. dass es einem nicht gut geht bedeutet nicht dasselbe wie arbeitsunfähig zu sein.

Verfasst: 23.12.2014, 13:08
von walkon75
Poet hat geschrieben:@Walkon: Jetzt geht es etwas durcheinander mit Feststellung der AU/AF durch den MdK und KRG-Zahlungen während Auslandsaufenthalt. Das sind zwei verschiedene Sachverhalte. Bitte stelle den Wortlaut der Begründung/en ein.

P.S.: Begutachtungen des MdK nach Aktenlage/Rücksprache mit Deinen Behandlern sind zulässig, wenngleich gerade bei psych. Erkrankungen nicht zielführend. Wir alle im Forum wissen aber nicht was Dein Behandler an den MdK kommuniziert hat und könnten nur Rätselraten.

Krank sein bzw. dass es einem nicht gut geht bedeutet nicht dasselbe wie arbeitsunfähig zu sein.
Ich habe den Wortlaut nicht schriftlich. War bei der Servicemitarbeiter der TK (nicht die SB, da das Servicezentrum woanders sitzt) um den Sachstand zu erfahren und da wurde mir mitgeteilt, das was ich beschrieben. Einstellung des Krankengeldes zum 10., weil der MD so entschieden hat und keine Genehmigung der Auslandsreise.

Verfasst: 23.12.2014, 15:36
von Poet
@Walkon: Nur schriftlich zählt. Einen Urlaubsaufenthalt an sich kann keine Kasse untersagen, nur die KRG-Zahlung währenddessen. Melde Dich wenn der Bescheid mit Begründung vorliegt denn zumindest gegen die Begutachtung nach Aktenlage und das Begutachtungsergebnis kannst Du Rechtsmittel einlegen.

Verfasst: 23.12.2014, 19:21
von walkon75
Sorry, muss wirklich warten was da drin steht.

Bin mit dem Nerven gerade ein wenig am Ende. Schönes Weihnachten.

Auslandreise gebucht nachdem mein toller Arzt mir gesagt hat, dass ich verreisen soll und dann bekomme ich gesagt, wenn du fährst dann bekommst du kein Geld mehr.

Kann ja wohl schlecht weg fahren, wenn der MD mich dann sehen will.

Gemäß § 25 Abs. 1 SGB X kann ich ja einsicht in sämtliche für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller ärztlicher
Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes bzw. um Zusendung von Kopien bitten. Erfolgt dies erfahrungsgemäß zügig?