Seite 1 von 1
gleitender Härtefall
Verfasst: 18.12.2014, 12:56
von Timo1983
Härtfallgrenze hier 1520,00 EUR
Das war soweit klar. Auch abgelehnt worden, zu recht ABER
Wir wollen den GLEITENDEN Härtefall geltend machen.
Die KK schreibt:
Zur Berechnung brauchen diese Arbechnungsunterlagrn vom ZA...
Ich dachte der Kosten und Heilplan der nun ausgefüllt zurückkkam wäre ausreichend?
Verfasst: 18.12.2014, 17:38
von broemmel
Der gleitende Härtefall kommt erst zum tragen, wenn der Zahnersatz abgerechnet ist.
Also vollständig eingegliedert
Verfasst: 18.12.2014, 17:41
von Timo1983
Also das bedeutet der Patient stimmt den Kosten und Heilplan zu und lässt alles machen und am Ende gehts dann an die Rechnung?
Verfasst: 18.12.2014, 19:44
von broemmel
Jupp
Verfasst: 18.12.2014, 19:46
von Timo1983
Das heisst auch Vorkasse für den Patienten? Ist nicht zumachen bei ca 1800 EUR
Verfasst: 18.12.2014, 22:40
von broemmel
Mach eine Abtretungserklärung. Die Kasse soll halt den Erstattungsbetrag an den Zahnarzt zahlen
Verfasst: 18.12.2014, 22:53
von Timo1983
Wir haben sowieso nur die Regelversorgung gewählt
Also 50 % , haben unsn das auch schon selber alles ausgerechnet unser Eigenanteil
Die KK muss das doch machen weil ist doch keine KANN Leistung, liegen ca 120 EUR über den Härtefallgrenze
Naj werden im neuen Jahr mit der Praxis sprechen.