Seite 1 von 1

gleitender Härtefall

Verfasst: 18.12.2014, 12:56
von Timo1983
Härtfallgrenze hier 1520,00 EUR

Das war soweit klar. Auch abgelehnt worden, zu recht ABER

Wir wollen den GLEITENDEN Härtefall geltend machen.

Die KK schreibt:

Zur Berechnung brauchen diese Arbechnungsunterlagrn vom ZA...

Ich dachte der Kosten und Heilplan der nun ausgefüllt zurückkkam wäre ausreichend?

Verfasst: 18.12.2014, 17:38
von broemmel
Der gleitende Härtefall kommt erst zum tragen, wenn der Zahnersatz abgerechnet ist.

Also vollständig eingegliedert

Verfasst: 18.12.2014, 17:41
von Timo1983
Also das bedeutet der Patient stimmt den Kosten und Heilplan zu und lässt alles machen und am Ende gehts dann an die Rechnung?

Verfasst: 18.12.2014, 19:44
von broemmel
Jupp

Verfasst: 18.12.2014, 19:46
von Timo1983
Das heisst auch Vorkasse für den Patienten? Ist nicht zumachen bei ca 1800 EUR

Verfasst: 18.12.2014, 22:40
von broemmel
Mach eine Abtretungserklärung. Die Kasse soll halt den Erstattungsbetrag an den Zahnarzt zahlen

Verfasst: 18.12.2014, 22:53
von Timo1983
Wir haben sowieso nur die Regelversorgung gewählt

Also 50 % , haben unsn das auch schon selber alles ausgerechnet unser Eigenanteil

Die KK muss das doch machen weil ist doch keine KANN Leistung, liegen ca 120 EUR über den Härtefallgrenze

Naj werden im neuen Jahr mit der Praxis sprechen.