Fragen zur Zuzahlungsbefreiung für Sohn/Familienversicherung
Verfasst: 16.12.2014, 11:08
Hallo zusammen,
ich habe mich hier angemeldet, da ich nun einige Fragen zum o.g. Thema habe, ich mich nicht wirklich damit auskenne. und der Auskunft von Behörden etc. nicht unbedingt vertraue. zuviel schlechte Erfahrungen mit dieser Berufsgruppe gemacht.
Mein Sohn ist nun 18 geworden und hat aufgrund chronischer Krankheit/Behinderung Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung.
Er ist noch Schüler (Werkstufe Körperbehindertenschule), Pflegestufe 2, SBA GdB 100, Merkzeichen B, G, H.
ich selbst beziehe derzeit ALG II, Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft. das nur am Rande.
Mein Sohn wurde mit Vollendung des 18. LJs aus ALG II entlassen und musste, bzw. ich musste (er kann es ja nicht) für ihm Grundsicherung beantragen. Bescheid hierüber liegt aber noch nicht vor.
Er bekommt ausserdem noch Kindergeld und einen Kinderzuschlag aus dem Familienzuschlag seines Kindsvaters (pensionierter Beamter).
nun gibs noch 2 weitere ältere Kinder, die, ebenso wie der jüngste (um den es hier geht) in der Familienversicherung sind, beide bekommen Bafög, sowie Wohngeld, Kindergeld, den Kinderzuschlag für Kinder eines Beamten. ein Kind wohnt hier und studiert in der Nähe, das andere wohnt auswärts und kommt in den Semsesterferien etc. nachhause.
jetzt habe ich da den Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung vor mir liegen.
Antragsteller wäre demnach ja mein Sohn.
nun steht da was von gemeinsamen Haushalt. also Antragsteller, familienversicherte Kinder (diese sind über mich familienversichert) und die Geschwister des Antragstellers. Geschwister sind m. W. n. nicht unterhaltspflichtig. wie das bei den KK ist, entzieht sich meiner Kenntnis und deshalb frage ich hier nach.
sind mit familienversicherte Kinder, Kinder des Antragstellers gemeint oder nicht?
was darf die KK als Einkommen anrechnen? bzw. ab welcher Höhe wäre eine Zuzahlung zu leisten? mein Sohn bekommt aufgrund seiner Behinderung mehrere Therapieienheiten pro Woche.
Dann noch eine Frage zu "Sonstige Einnahmen"
hier steht zum Thema Zinsen, Banknachweise ab 01.01.14-31.12.14.
er wurde erst im Dezember 18 und der Antrag wird erst ab Dezember 14 gestellt.
was ist damit gemeint? Kontoauszüge für 2014. oder nur ein Nachweis über die Zinsen?
und von wem die Nachweise, von Sohn 18 ist verständlich, ist ja Antragsteller, von mir? von den Geschwistern?
da ich gleich auch für 2015 die Formulare angefordert hatte, habe ich da auch dieses Schreiben bekommen mit Banknachweise ab 01.01.15 bis 31.12.15. (schon idiotisch, da ja diese erst in über einem Jahr vorliegen können)
das war es erstmal. vielen Dank schon mal für die Antworten.
viele Grüße von zerbrechlich
ich habe mich hier angemeldet, da ich nun einige Fragen zum o.g. Thema habe, ich mich nicht wirklich damit auskenne. und der Auskunft von Behörden etc. nicht unbedingt vertraue. zuviel schlechte Erfahrungen mit dieser Berufsgruppe gemacht.
Mein Sohn ist nun 18 geworden und hat aufgrund chronischer Krankheit/Behinderung Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung.
Er ist noch Schüler (Werkstufe Körperbehindertenschule), Pflegestufe 2, SBA GdB 100, Merkzeichen B, G, H.
ich selbst beziehe derzeit ALG II, Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft. das nur am Rande.
Mein Sohn wurde mit Vollendung des 18. LJs aus ALG II entlassen und musste, bzw. ich musste (er kann es ja nicht) für ihm Grundsicherung beantragen. Bescheid hierüber liegt aber noch nicht vor.
Er bekommt ausserdem noch Kindergeld und einen Kinderzuschlag aus dem Familienzuschlag seines Kindsvaters (pensionierter Beamter).
nun gibs noch 2 weitere ältere Kinder, die, ebenso wie der jüngste (um den es hier geht) in der Familienversicherung sind, beide bekommen Bafög, sowie Wohngeld, Kindergeld, den Kinderzuschlag für Kinder eines Beamten. ein Kind wohnt hier und studiert in der Nähe, das andere wohnt auswärts und kommt in den Semsesterferien etc. nachhause.
jetzt habe ich da den Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung vor mir liegen.
Antragsteller wäre demnach ja mein Sohn.
nun steht da was von gemeinsamen Haushalt. also Antragsteller, familienversicherte Kinder (diese sind über mich familienversichert) und die Geschwister des Antragstellers. Geschwister sind m. W. n. nicht unterhaltspflichtig. wie das bei den KK ist, entzieht sich meiner Kenntnis und deshalb frage ich hier nach.
sind mit familienversicherte Kinder, Kinder des Antragstellers gemeint oder nicht?
was darf die KK als Einkommen anrechnen? bzw. ab welcher Höhe wäre eine Zuzahlung zu leisten? mein Sohn bekommt aufgrund seiner Behinderung mehrere Therapieienheiten pro Woche.
Dann noch eine Frage zu "Sonstige Einnahmen"
hier steht zum Thema Zinsen, Banknachweise ab 01.01.14-31.12.14.
er wurde erst im Dezember 18 und der Antrag wird erst ab Dezember 14 gestellt.
was ist damit gemeint? Kontoauszüge für 2014. oder nur ein Nachweis über die Zinsen?
und von wem die Nachweise, von Sohn 18 ist verständlich, ist ja Antragsteller, von mir? von den Geschwistern?
da ich gleich auch für 2015 die Formulare angefordert hatte, habe ich da auch dieses Schreiben bekommen mit Banknachweise ab 01.01.15 bis 31.12.15. (schon idiotisch, da ja diese erst in über einem Jahr vorliegen können)
das war es erstmal. vielen Dank schon mal für die Antworten.
viele Grüße von zerbrechlich