Krankengeld, vorzeitiges Ende der Arbeitsunfähigkeit
Verfasst: 16.12.2014, 10:54
Hallo alle zusammen,
ich habe da mal folgende Fragen bezüglich Beendigung der der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse.
Ich bin seit dem 14.10.2013 Arbeitsunfähig wg, einer HWS/Wirbelsäulengeschichte und beziehe daher seit dem 15.10.2013 Krankengeld.
Mein damaliges Beschäftigungsverhältnis wurde dann vom Arbeitgeber am 21.11.2013 beendet.
Am 30.04.2014 bekam ich Post von der Krankenkasse das ich innerhalb 10 Wochen einen Antrag auf Teilhabe zu stellen habe (also REHA).
Gesagt getan und ich war von 18.08.2014 - 12.09.2014 in Reha.
Dort wurde ich wg Verschlechterung meines gesundheitlichen Zustandes ca. 1 Woche früher als die Reha eigentlich ging als Arbeitsunfähig entlassen, wie ich aber später feststellen musste mit einem netten Zusatz (siehe hinzugefügtes Bild).
Denn Entlassungsbericht habe ich selber erst gar nicht erhalten sondern musste ihn bei meinem Arzt erfragen.
Daraufhin hat die Krankenkasse Anfang Oktober gefordert dass ich eine Einverständniserklärung unterschreibe, dass diese den Ärztlichen Entlassungsbericht der Reha bei der DRV anfordern können.
2 Wochen später war ich bei meinem Hausarzt und dieser teilte mir mit das er Post bekommen habe vom MDK und das auch dieser mich für AU hält allerdings sei zu prüfen ob ich nicht für leichte Tätigkeiten zu gebrauchen sei, nun ja hat mich etwas geschockt denn ich bin durch mein Krankheitsbild zu absolut Garnichts zu gebrauchen aber ok die AU wurde fortgesetzt.
Nun bekam ich letzten Samstag (den 13.12.2014) Post von der Krankenkasse das meine Arbeitsunfähigkeit zum 31.12.2014 endet und ich mich beim Arbeitsamt melden solle, näheres hierzu sie dem hinzugefügten Bild:
Puhh, da ist mir erst mal das Herz in die Hose gerutscht, das ganze Wochenende voller Sorgen, Ängste und Schlaflosigkeit... was soll ich jetzt nur tun?
Am Montag erst mal zum Hausarzt gerannt und mir den Schrieb des MDK mitgeben lassen in dem Steht das:
- aus Medizinischer Sicht auf Dauer AU
- Gefährdung/Minderung der Erwerbsfähigkeit(§51 abs.1 sgb v), Erhebliche Minderung der EF liegt vor.
- Sozialmedizinische Empfehlung: Beratung durch Krankenkasse
,ich selber werde nicht Schlau daraus, vielleicht ihr??
Na ja hab mich mal versucht im Internet schlau zu machen, was ich fand war die UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland), dies waren zwar supernette Damen konnten mir aber kein bisschen helfen, meinen Rechtschutz angerufen, dieser hat mich an eine kostenlose Rechtberatung per Telefon weiterverbunden aber auch dieser Herr konnte mir nicht weiter helfen.
Widerspruch Schreiben? Ja auf jeden Fall nur was schreibe ich?
Na ja nun bin ich hier bei euch gelandet und hoffe ihr könnt mir helfen.
Himmel ich bin so aufgeregt und hab so einen Bummel, das könnt ihr euch gar nicht vorstellen, daher bitte ich um Verständnis was meine vielen Rechtschreibfehler anbetrifft aber wie bereits erwähnt mir glüht die Birne!!
Liebe Grüsse
ich habe da mal folgende Fragen bezüglich Beendigung der der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse.
Ich bin seit dem 14.10.2013 Arbeitsunfähig wg, einer HWS/Wirbelsäulengeschichte und beziehe daher seit dem 15.10.2013 Krankengeld.
Mein damaliges Beschäftigungsverhältnis wurde dann vom Arbeitgeber am 21.11.2013 beendet.
Am 30.04.2014 bekam ich Post von der Krankenkasse das ich innerhalb 10 Wochen einen Antrag auf Teilhabe zu stellen habe (also REHA).
Gesagt getan und ich war von 18.08.2014 - 12.09.2014 in Reha.
Dort wurde ich wg Verschlechterung meines gesundheitlichen Zustandes ca. 1 Woche früher als die Reha eigentlich ging als Arbeitsunfähig entlassen, wie ich aber später feststellen musste mit einem netten Zusatz (siehe hinzugefügtes Bild).
Denn Entlassungsbericht habe ich selber erst gar nicht erhalten sondern musste ihn bei meinem Arzt erfragen.
Daraufhin hat die Krankenkasse Anfang Oktober gefordert dass ich eine Einverständniserklärung unterschreibe, dass diese den Ärztlichen Entlassungsbericht der Reha bei der DRV anfordern können.
2 Wochen später war ich bei meinem Hausarzt und dieser teilte mir mit das er Post bekommen habe vom MDK und das auch dieser mich für AU hält allerdings sei zu prüfen ob ich nicht für leichte Tätigkeiten zu gebrauchen sei, nun ja hat mich etwas geschockt denn ich bin durch mein Krankheitsbild zu absolut Garnichts zu gebrauchen aber ok die AU wurde fortgesetzt.
Nun bekam ich letzten Samstag (den 13.12.2014) Post von der Krankenkasse das meine Arbeitsunfähigkeit zum 31.12.2014 endet und ich mich beim Arbeitsamt melden solle, näheres hierzu sie dem hinzugefügten Bild:
Puhh, da ist mir erst mal das Herz in die Hose gerutscht, das ganze Wochenende voller Sorgen, Ängste und Schlaflosigkeit... was soll ich jetzt nur tun?
Am Montag erst mal zum Hausarzt gerannt und mir den Schrieb des MDK mitgeben lassen in dem Steht das:
- aus Medizinischer Sicht auf Dauer AU
- Gefährdung/Minderung der Erwerbsfähigkeit(§51 abs.1 sgb v), Erhebliche Minderung der EF liegt vor.
- Sozialmedizinische Empfehlung: Beratung durch Krankenkasse
,ich selber werde nicht Schlau daraus, vielleicht ihr??
Na ja hab mich mal versucht im Internet schlau zu machen, was ich fand war die UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland), dies waren zwar supernette Damen konnten mir aber kein bisschen helfen, meinen Rechtschutz angerufen, dieser hat mich an eine kostenlose Rechtberatung per Telefon weiterverbunden aber auch dieser Herr konnte mir nicht weiter helfen.
Widerspruch Schreiben? Ja auf jeden Fall nur was schreibe ich?
Na ja nun bin ich hier bei euch gelandet und hoffe ihr könnt mir helfen.
Himmel ich bin so aufgeregt und hab so einen Bummel, das könnt ihr euch gar nicht vorstellen, daher bitte ich um Verständnis was meine vielen Rechtschreibfehler anbetrifft aber wie bereits erwähnt mir glüht die Birne!!
Liebe Grüsse