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Weitere Krankenversicherung
Verfasst: 11.12.2014, 20:22
von henry
Hallo und einen guten Abend. Ich habe eine Frage zur Krankenversicherung meines Sohnes. Er ist zur Zeit noch Student und wird mit dem Studium jetzt fertig. Zur Zeit ist er noch bei mir familienversichert. Er wird auch im Januar 25 jahre alt. Eingeschrieben an der Hochschule ist er noch bis 31.03.2015 , also bis zum Ende des Semesters. Sein Referendariat kann er frühestens zum 01.05.2015 beginnen. Meine Frage ist nun ,wie wird er jetzt nach Ablauf des Studiums weiterversichert ? Wäre es möglich , dass er noch bis Ende März 2015 studentisch weiter krankenversichert wäre?
Danke Henry
Verfasst: 12.12.2014, 07:59
von Poet
@henry: Wenn keine Verlängerungstatbestände wie z.B. absolvierter Wehrdienst vorliegen dann muss Dein Sohn genau mit Vollendung des 25.LJ eine eigene Pflichtmitgliedschaft namens "Krankenversicherung der Studenten" begründen gegen Beitrag (rd. 80€). Diese Mitgliedschaft müsste dann für die Zeit zwischen Exma und Referendariat auf eine freiwillige Versicherung bei derselben Kasse umgestellt werden für 160€/Monat (bis 950€ mtl. Einkommen). Alternativ kann auch die private Krankenversicherung in welche die meisten Referendare gehen für die zwei Monate vorgezogen werden. Wird der Antrag dafür eher gestellt dann habt Ihr eine Aussage zum Preis der privaten KV und könnt entscheiden.
Verfasst: 12.12.2014, 14:42
von henry
Vielen Dank für Ihre Antwort. Also könnte mein Sohn nach Ablauf der Familienversicherung im Januar , noch bis 31.03.2015 studentisch krankenversichert sein,da er sich erst zum 31.03.2015 exmatrikulieren lässt.
Meine Sorge ist, dass die Krankenkasse sagt , dass Studium war im Januar beendet, egal ob er noch bis 31.03.2015 an der Hochschule eingeschrieben ist oder nicht.
Danke Henry
Verfasst: 12.12.2014, 17:25
von Poet
@henry: Die Einschreibung zählt.
Verfasst: 19.12.2014, 20:48
von henry
Vielen Dank für die Antwort . Eine Frage hätte ich noch, da ich die Beiträge bezahle, könnte ich als Vater bei der studentischen Krankenversicherung meines Sohnes der Versicherungsnehmer sein oder geht das nicht ?
Verfasst: 19.12.2014, 23:47
von Poet
@henry: Die Frage stellt sich bei einer gesetzlichen Kasse nicht. Versichert ist der Versicherte...
Dabei ist es egal wer bezahlt.