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Krankengeld nach Kündigung,nach was wird es berechnet?

Verfasst: 10.12.2014, 17:01
von paul66
Hallo und guten Tag

Erklärung zum Sachverhalt war lange zeit arbeitslos und habe einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen über welchen ich mich gefreut habe weil ich einen sehr kurzen Arbeitsweg hatte.Ich bin nach zwei Tagen an einem alten Leiden erkrankt,Gelenkprobleme
Darauf hin wurde ich in der Probezeit gekündigt,also keinen vollen Monat gearbeitet sonder nur 2 Tage. jetzt würde mich interessieren wo nach das Krankengeld berechnet wird. Ich habe bei der AOK angerufen und dort sagte man mir Pech gehabt es werden die zwei Tage auf einen Monat hoch gerechnet und danach gibt es Krankengeld.Ist das so richtig?

Verfasst: 11.12.2014, 10:55
von paul66
keiner ne idee?

Verfasst: 15.12.2014, 20:05
von paul66
habe dieses schreiben von der aok bekommen.ist die berechnung so richtig.bin krankengeldempfänger mit einem kind.


Bild[/img]

Verfasst: 15.12.2014, 20:57
von Swantje B.
Hallo Paul,

Krankengeldberechnung ist in diesem Rundschreiben geregelt:

http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf

Grundsätzlich ist es richtig, dass die AOK nur den Zeitraum 09.-11.10.2014 zu Grunde legt (Rundschreiben Punkt 2.1.1.1.2.1).

Die Berechnung der AOK stimmt. Das Krankengeld beträgt 70% vom Brutto oder 90% vom Netto - je nachdem was weniger ist.

119,21 € brutto / 3 Tage = 39,74 € / Tag. Davon 70% sind 27,82 €.
91,25 € netto / 3 Tage = 30,42 € / Tag. Davon 90% sind 27,38 €.

Damit beträgt das Krankengeld 27,38 €. Davon werden dir aber noch Beiträge zur Renten- [2,59 €], Arbeitslosen- [0,41 €] und Pflegeversicherung [0,28 €] abgezogen. Übrig bleiben 24,10 € / Tag, die ausgezahlt werden.

Wenn du innerhalb der letzten 12 Monate bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt warst und dort innerhalb dieser letzten 12 Monate Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder andere Einmalzahlungen bekommen hast, von denen Beiträge gezahlt wurden, müssen diese allerdings auch bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt werden. Das Krankengeld müsste dann höher sein (Rundschreiben Punkt 4.3.3). Falls das der Fall ist, solltest du dich noch einmal mit der AOK in Verbindung setzen.

Gruß
Swantje

Verfasst: 16.12.2014, 07:05
von paul66
hallo swantje

danke für deine mühe und deine antwort.endlich mal jemand der mir die berechnung verständlich aufgeschlüsselt hat.
nochmals vielen dank und ein schönes weihnachtsfest wünscht dir paul.

mfg paul

Verfasst: 28.01.2015, 14:29
von Liza
@swantje: das bedeutet, dass der bemessungszeitraum in diesem fall 3 tage arbeit waren? was wäre denn gewesen, hätte er volle 4 wochen (sind das 30 oder 28 tage) gearbeitet hätte?

@paul: hattest du einen vertrag mit einem tag kündigungsfrist? wie geht denn sowas nach heutigem arbeitsrecht sind es in der probezeit 2 wochen!

LG, Liza

Verfasst: 28.01.2015, 21:08
von Swantje B.
@Liza
Ja, der Bemessungszeitraum sind hier 3 Tage Arbeit.

Wenn er volle 4 Wochen durchgearbeitet hätte, käme es auf die genauen Daten an. Beispiel: Arbeitsaufnahme 13.10.14 (Montag), AU ab 10.11.14 (auch Montag).

a) der Arbeitgeber rechnet den Lohn monatlich ab (jeweils am Monatsletzten)

==> Bemessungszeitraum: 13.10.2014 - 31.10.2014

b) der Arbeitgeber rechnet den Lohn wöchentlich ab (jeweils am Freitag)


==> Abrechnungstage waren folgende Freitage:
17.10.14
24.10.14
31.10.14
07.11.14

==> Bemessungszeitraum: 13.10.2014 - 07.11.2014

http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf, 2.1.1.1.2.2, Beispiele 1 und 2.

Gruß
Swantje