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Was bedeutet 51 1

Verfasst: 10.12.2014, 13:44
von Catweazle
Hallo..

Komme gerade von meiner KK und dort wurde mir gesagt, das man einen Antrag nach 51 1 stellt... sagte mir aber nicht genau was das ist.

Wie ich gelesen habe hat das irgendwas mit einem Antrag auf Rente oder Reha zutun.

Ich habe aber im März/April schon eine Reha gemacht und befinde mich seitdem in der Wiedereingliederung und beziehe Krankengeld.
Auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich bereits am 16.7. gestellt.. dieser wurde im Okt. abgelehnt und ich befinde mich im Widerspruch. All das ist der KK bekannt.

Kann mir jemand erklären was es mit dem 51 1 aufsich haben kann im Bezug auf meinen Fall ?

Verfasst: 10.12.2014, 16:13
von reallyangry
Hallo catweazle,
das bedeutet, dass dich deine KK auffordern wird (muß schriftlich erfolgen), innerhalb der nächsten 10 Wochen einen Antrag auf medizinische Rehabilitatiion bei der DRV zu stellen.
Dieser Antrag kann dann von dir ohne Zustimmung deiner Kasse nicht mehr zurückgezogen werden und er kann durchaus auch als Rentenantrag umgedeutet werden.
Ist dir bekannt, ob es ein Gutachten des MDK über dich gibt, dass deine Erwerbsfähigkeit als "erheblich" gefährdet ansieht? Denn wenn dieses so ist, dann möchte man dich möglichst bald zur DRV verschieben.
Wenn du in einer Wiedereingliederung bist, dann findet doch z.Zt. ein "Arbeitsversuch" statt. Wo ist da das Problem deiner Kasse?
Wie lange beziehst du schon Krankengeld?
Kommuniziere bitte nur noch schriftlich mit deiner Kasse, für mich klingt das, als ob die dich "loswerden" wollen.
Liegt der Kasse der REHA Bericht vor, weil du irgendwann einmal eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben hast, damit dir deine Kasse im weiteren Verlauf bei deiner Genesung auf "die Sprünge" helfen kann???
Was sagt der REHA Bericht zu deiner Leistungs bzw. Erwerbsfähigkeit? Bist du AU entlassen worden?
LG
ReallyAngry

Verfasst: 10.12.2014, 17:06
von Catweazle
Schon wieder Reha ?... Ich war doch im März erst... geht das so schnell nochmal ?

Aus der Reha wurde ich seinerzeit AU mit Wiedereingliederung entlassen mit 6h+ im Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die KK kennt den Rehabericht.

Ein Gutachten vom MDK gibt es nicht.. lediglich vor 4 Wochen habe ich einen Fragebogen ausgefüllt vom MDK.. meine Beschwerden, Arbeitgeber, pers. Daten etc.

Irgendwie verstehe ich das alles nicht so ganz.

Ach ja.. falls es interessant sein sollte.. bin MSler