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Probleme mit der AOK

Verfasst: 08.12.2014, 13:56
von prolepse
Hallo Leute

Ich bin neu hier und habe mich der Suchfunktiıon schon bedient aber nichts passendes gefunden. Meine Krankenversicherung, AOK, die in meinen Augen sehr schlampig arbeitet treibt mich zum Wahnsinn.
Zum Thema: Ich bin momentan 26 Jahre alt und habe mit meinem Studium im Ausland (Wohnhaft im Ausland gewesen) mit 22 Jahren begonnen und mit 26 beendet. So als ich mich bei der AOK wegen KV-Angelegenheiten meldete, hielten sie mir eine Rechnung vor die Nase, die ich jetzt bezahlen soll. Wenn ich mich nicht irre, ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Fam.versichert. Alles klar, aber da ich im Ausşand studiert und Wohnaft war will die AOK die Rückstaende bisdato kassieren. Eine Abmeldung damals bei der Ausreise beim Bürgeramt hatte ich nicht beantragt. Ich habe der AOK versucht klarzumachen, dass ich Vollzeitstudent war und mich im Ausland aufgehalten habe. Doch sie wollen das Geld trotzdem...

Ich bin verzweifelt arbeite auf 450 Euro Basis und kann bis heute die monatl. Rechnungen der AOK nicht begleichen.

Hat einer einen Rat für mich, denn dafür waere ich sehr dankbar.

Verfasst: 08.12.2014, 14:09
von GerneKrankenVersichert
In welchem Land warst du denn und wie warst du in der Zeit für den Fall der Krankheit abgesichert?

Verfasst: 08.12.2014, 15:24
von prolepse
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:In welchem Land warst du denn und wie warst du in der Zeit für den Fall der Krankheit abgesichert?
Ich habe in der Türkei studiert und habe ca. 5 Monate gearbeitet. Also auch 5 Monate versichert.

Verfasst: 08.12.2014, 16:20
von GerneKrankenVersichert
Meiner Ansicht nach hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in die Türkei verlegt, weshalb für dich weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten (§ 30 SGB I). Gegen eine Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes sprechen die Beibehaltung des Wohnsitzes in D und die wohl geplante und auch erfolgte Rückkehr nach D nach Beendigung des Studiums.

Seit dem 01.04.2007 besteht in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), die dann nicht eintritt, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. Das kann eine Familienversicherung sein, unter bestimmten Voraussetzungen eine Auslandsreiseversicherung oder eine andere Versicherung nach zwischenstaatlichem Recht.

Ob der Anspruch auf Familienversicherung vorliegt, müsste von der AOK geprüft werden. Hier kann ich dir nur raten, einen Antrag zu stellen, damit die Zeiten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres geprüft werden können. Evtl. kann die Familienversicherung verlängert werden, wenn Grundwehrdienst, Zivildienst, ein BFD, FSJ oder freiwilliger Wehrdienst abgeleistet wurden.

Die Zeit, die du in der Türkei versichert warst, führt ebenfalls nicht zur Versicherungspflicht in Deutschland, muss allerdings nachgewiesen werden. Falls du darüber keine Unterlagen vorliegen hast, müsstest du dich mit der türkischen Sozialversicherung in Verbindung setzen.

Wenn du außer dem 450,-- €-Job keine Einkünfte hast, kann ich dir nur raten, dich beim Jobcenter zu melden. Sobald du von dort Leistungen erhältst, und sei es auch nur 1 €, werden die Beiträge zur Krankenversicherung übernommen.