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Wie mache ich das mit dem Zahlschein über die Feiertage?

Verfasst: 07.12.2014, 12:21
von Steffi877
Hallo,

meine AU gilt bis 23.12. danach endet die Lohnfortzahlung.

Wie geht es dann weiter? Mein Arzt ist dann bis 5.1. in Urlaub.

Welche Info gebe ich dem Arbeitgeber? Muss der Zahlschein schon vorher ausgefüllt werden oder erst nach Rückkehr meines Arztes?

Wenn mein Arbeitsvertrag zum 15.1 endet, dann endet auch der Krankengeldanspruch?

Danke sehr :)

Verfasst: 07.12.2014, 18:41
von Czauderna
Hallo,
dein Arbeitgeber muss deiner Krankenkasse spätestens in der übernächsten Woche eine Verdienstbescheinigung maschinell übermitteln. Daraufhin errechnet die Kasse dein Krankengeld uind schickt dir eine entsprechende Mitteilung sowie mindestens einen Krankengeldauszahlschein.
Grundsätzlich dürfte es beio dir als Arbeitnehmer keine Schwierigkeit geben, wenn dein Arzt dir den Auszahlschein für das erste Krankengeld erst am 05.01.2015 ausfüllt und bestätigt. Bis wann bist du denn lt. letzter AU-Bescheinigung arbeitsunfähig geschrieben ?
Wenn dies nur bis zum 22.12. oder vorher ist, dann lass dir sicherheitshalber noch eine geben, die mindestens bis 5.1.15 geht oder
noch besser b.a.w.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.12.2014, 22:52
von Steffi877
Hallo,

ich bin bis 23.12. krankgeschrieben. An dem Tag endet die 6 Wochen-Frist.

Kann der Arzt darüber hinaus noch eine AU ausstellen? Arbeitsverhältnis ist zum 15.1. gekündigt.

LG

Verfasst: 08.12.2014, 04:46
von Czauderna
Steffi877 hat geschrieben:Hallo,

ich bin bis 23.12. krankgeschrieben. An dem Tag endet die 6 Wochen-Frist.

Kann der Arzt darüber hinaus noch eine AU ausstellen? Arbeitsverhältnis ist zum 15.1. gekündigt.

LG
Hallo,
Ja, kann er, und in deinem Fall Rate ich dringend dazu dass du dir spätestens am 23. noch eine Folge-Bescheinigung geben lässt.
Gruß
Czauderna