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Berechnung des Krankengeldes
Verfasst: 26.11.2014, 12:27
von Stefl
Erst einmal einen schönen guten Tag!
Ich weiß nicht, wie detailliert ich hier fragen darf:-) aber die Krankengeldberechnung meiner KK ist wohl fehlerhaft. Ausführliche Berechnungen schicken die einem nicht zu (hab ich schon probiert), sondern lassen es lieber bis zu einem Gerichtsverfahren darauf ankommen.
Ohne jetzt alle Werte zu nennen, meine Frage: Wie fließen beitragsfreie Einnahmen mit in die Berechnung ein? Dahingehend sind die diversen online-Rechner nämlich nicht ausgelegt.
Wenn es gewünscht ist, kann ich ja mal die Werte nennen, die die KK von meinem AG bekommen hat - für die, die nachrechnen wollen.
Vielen Dank!
Re: Berechnung des Krankengeldes
Verfasst: 26.11.2014, 14:33
von GerneKrankenVersichert
Stefl hat geschrieben:Wie fließen beitragsfreie Einnahmen mit in die Berechnung ein?
Überhaupt nicht.
§ 47 SGB V Höhe und Berechnung des Krankengeldes
(1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt).
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
Verfasst: 26.11.2014, 15:19
von Stefl
Hmm, also im Normalfall meldet der Arbeitgeber: folgende Werte:
Brutto
Netto
Einmalzahlungen
beitragsfreie Einnahmen
Und diese beitragsfreien Einnahmen werden (zumindest bei meiner Kasse) anteilig von den jeweiligen Beträgen (kumuliertes Brutto/Netto) abgezogen; erst dann erhalte ich das tatsächliche Krankengeld. Nur, wie erfolgt die anteilige Berechnung?
So richtig komme ich nicht weiter.
Verfasst: 26.11.2014, 17:06
von GerneKrankenVersichert
Hier ist alles genau beschrieben:
http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf
Ab Punkt 4.2 auf Seite 27 wird es interessant für dich.
Verfasst: 26.11.2014, 17:09
von Poet
@stefl: Hier mal ein Muster einer Verdienstbescheinigung welche der AG an die Kasse schickt zur KRG-Berechnung...beitragsfreie Beträge stehen da nicht mit drauf. Du kannst also GerneKrankenVersichert glauben.
https://www.meine-krankenkasse.de/filea ... 130228.pdf
Die Berechnung der Kasse ist übrigens nur so gut wie die Werte die der AG übermittelt hat...
Verfasst: 26.11.2014, 19:54
von Stefl
Dank Euch beiden, Poet und GerneKrankenVersichert.
Nur muss ich Dir Poet widersprechen. Im Punkt 2.2 der verlinkten Bescheinigung ist beitragsfrei umgewandeltes Arbeitsentgelt anzugeben.
Ich schau mir die Dokumente mal an und meld mich noch mal. Danke fürs Raussuchen!
Grüße
S
Verfasst: 26.11.2014, 20:06
von Poet
@Stefl: Stimmt, aber nicht um es in die KRG-Berechnung einfließen zu lassen sondern um zu schauen ob 90% vom Netto mehr oder weniger sind als 70% vom Brutto.
Verfasst: 27.11.2014, 09:29
von Stefl
Danke nochmal. Auf Seite 35/36 des Rundschreibens der KKen bin ich fündig geworden - beitragsfrei umgewandeltes Arbeitsentgelt ist entsprechend anteilig abzuziehen. Trotzdem komme ich auf andere Werte wie meine KK - übrigens die ach so tolle TK...
P.S. Nett hier im Forum; vielleicht lasse ich mich mal öfters blicken.
Verfasst: 27.11.2014, 11:17
von Stefl
So, kurze Rückmeldung nochmal:
Die Krankenkasse teilt - 1. Fehler - das Entgelt durch 31 Tage, weil der Bemessungszeitraum der Oktober ist.
Und jetzt habe ich mit 30 und auch mit 31 Tagen nachgerechnet. Selbst bei 31 Tagen zahlt die Kasse exakt 11 Cent pro Tag zu wenig; bei 30 Tagen natürlich entsprechend mehr.
Der Anruf bei der KK ergab überraschenderweise, dass sie mir die Berechnung, was zwar unheimlich viel Arbeit machen würde - zur Verfügung stellen könnten - bin gespannt.