Frage zu GKV - PKV Übergang
Verfasst: 25.11.2014, 14:41
Hallo an alle SOFAS,
folgendes Problemchen:
Kunde, Baujahr 1991, bisher als Student über Vater GKV Familienversichert.
Zum 01.09.2014 exmatrikuliert, zum 14.09.2014 Gewerbe angemeldet.
Kasse wurde nur mündlich über bevorstehende Exmatrikulation informiert.
Schriftverkehr Vater-Kasse oder Kunde-Kasse nicht vorhanden.
Will sich privat versichern (wurde wirklich ausreichend besprochen bzgl. Vor/Nachteile).
Da der private Versicherer nicht weiter als 2 Monate "zurück" versichert,
entstünde ja eine Versicherungslose Zeit, mit entsprechenden Folgen, die ich dem Kunden gerne ersparen möchte.
(Will das auch erstmal nicht von einer "Good-will-Ausnahme" Entscheidung der privaten KV abhängig machen.)
Mir fällt im Prinzip spontan nur eine Lösung ein:
- schriftl. Meldung an GKV über Exmatrikulation und Gewerbeanmeldung
- nach Änderung Versichertenstatus: Kündigung z.B. zum 01.02.2015
Meine Fragen dazu:
- wäre der o.g. Weg so gangbar (mit Nachzahlung GKV Beitrag ab 01.09.2014) ?
- wenn Kunde der GKV NUR seine Gewerbeanmeldung anzeigt und sich anhand der Statusfeststellung eine selbstständige Tätigkeit ergibt - hätte er doch bis dahin Versicherung bei GKV und könnte von seinem sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch machen?
Leistungen wurden in den letzten Monaten in Anspruch genommen, es geht auch nicht darum, irgendwie eine Möglichkeit zu finden, drei Wochen früher zu wechseln - möchte nur vermeiden, dass z.B. Strafbeiträge erhoben werden.
Oder seh ich da vor Lauter Bäumen den Wald nicht mehr..?
Schon mal Danke für konstruktive Vorschläge.
folgendes Problemchen:
Kunde, Baujahr 1991, bisher als Student über Vater GKV Familienversichert.
Zum 01.09.2014 exmatrikuliert, zum 14.09.2014 Gewerbe angemeldet.
Kasse wurde nur mündlich über bevorstehende Exmatrikulation informiert.
Schriftverkehr Vater-Kasse oder Kunde-Kasse nicht vorhanden.
Will sich privat versichern (wurde wirklich ausreichend besprochen bzgl. Vor/Nachteile).
Da der private Versicherer nicht weiter als 2 Monate "zurück" versichert,
entstünde ja eine Versicherungslose Zeit, mit entsprechenden Folgen, die ich dem Kunden gerne ersparen möchte.
(Will das auch erstmal nicht von einer "Good-will-Ausnahme" Entscheidung der privaten KV abhängig machen.)
Mir fällt im Prinzip spontan nur eine Lösung ein:
- schriftl. Meldung an GKV über Exmatrikulation und Gewerbeanmeldung
- nach Änderung Versichertenstatus: Kündigung z.B. zum 01.02.2015
Meine Fragen dazu:
- wäre der o.g. Weg so gangbar (mit Nachzahlung GKV Beitrag ab 01.09.2014) ?
- wenn Kunde der GKV NUR seine Gewerbeanmeldung anzeigt und sich anhand der Statusfeststellung eine selbstständige Tätigkeit ergibt - hätte er doch bis dahin Versicherung bei GKV und könnte von seinem sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch machen?
Leistungen wurden in den letzten Monaten in Anspruch genommen, es geht auch nicht darum, irgendwie eine Möglichkeit zu finden, drei Wochen früher zu wechseln - möchte nur vermeiden, dass z.B. Strafbeiträge erhoben werden.
Oder seh ich da vor Lauter Bäumen den Wald nicht mehr..?
Schon mal Danke für konstruktive Vorschläge.