Seite 1 von 1

Fehlender Aztbericht-KK möchte Krankengeld einbehalten

Verfasst: 23.11.2014, 15:11
von Melly2009
Hallo,

ich bin 55 Jahre alt und wegen chronischer Schmerzen in beiden Knien seit diesem Frühjahr krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Davor war ich im ALG-Bezug,meine Arbeit musste ich wegen der Krankheit aufgeben. Mittlerweile sind noch starke Schmerzen im Rücken dazu gekommen.

Die Auszahlung hat bis jetzt immer problemlos funktioniert. Vor einigen Wochen rief mich ein Mitarbeiter der KK an. Er bat mich, bei dem Arzt mal nachzufragen wegen einem Bericht über mich. Sie hatten ihn wohl angefragt, aber der Arzt hat nicht reagiert. Obwohl ich das nur ungern machte,habe ich den Arzt dann beim folgenden Besuch auf den fehlenden Arztbericht angesprochen. Er sagte mir wenn die KK was von ihm möchte, soll sie das schriftlich anfordern. So habe ich das dann auch der KK mitgeteilt. Ein, zwei Wochen später bekam ich den Bescheid von der KK über die Aussteuerung Ende Januar 2015. Durch einige Vorzeiten in den letzten drei Jahren war das der Termin für den Höchstbezug von Krankengeld. Ich dachte, es ist alles in Ordnung und der Arzt hat den Brief mittlerweile an die KK übersandt.

Bis jetzt am Freitag, als ich wieder den Auszahlungsschein eingereicht habe. Da rief mich wieder der Mitarbeiter der KK an, der Arzt hätte den Brief nicht übersandt, sie hätten wieder dort angerufen, die Helferin dort sagte mein Arzt wäre jetzt erstmal 14 Tage im Urlaub. Da meinte der KK-Mitarbeiter, solange würde er das Krankengeld zurück halten bis der Arztbrief da wäre. Ich würde also nichts bekommen. Ich solle dafür sorgen, dass der Arzt den Brief zusendet, und dann zahlen sie auch aus. Also eine nette kleine Erpressung. Ich habe dem Mitarbeiter gesagt, dass es nicht meine Schuld ist, und ich ja nichts dafür kann und mir das mit Sicherheit nicht gefallen lasse. Da hat er gesagt, er veranlasst die Auszahlung. Aber ich musste ihm versprechen, den Arzt wieder nach dem Brief zu fragen.

Also versuche ich in 14 Tagen zum zweiten Mal Dinge zu klären, die eigentlich Aufgabe der KK wären, nur weil die mich wegen der Zahlung erpressen können???? Was mache ich in der Situation am besten?

Vielen Dank:-)

Verfasst: 23.11.2014, 18:59
von Poet
@Melly: Du machst gar nichts als dem Arzt zu schildern dass die Kasse erneut nach dem Brief gefragt hat. In der Tat muss diese die Anfrage schriftlich mittels gängiger Vordrucke stellen...aber er muss auch antworten. Hier stellen sich wohl beide Seiten etwas sonderbar an. Mal zum Lesen:

https://www.aekn.de/assets/downloadcent ... huere2.pdf

Verfasst: 23.11.2014, 19:05
von Melly2009
Vielen Dank Poet:-) Sonderbar trifft es wohl auf den Punkt. Ich kann ja gerne dem Arzt das nochmal sagen. Aber was mich auch interessiert: Darf die Krankenkasse sagen, dass ich kein Krankengeld bekomme, was ja immer rückwirkend gezahlt wird, nur weil mein Arzt nicht so will wie er soll?

Verfasst: 23.11.2014, 19:29
von Poet
@Melly: Die Kasse darf im Gespräch mit dem Arzt sicherlich sagen, dass das Fehlen des Schreibens auch für Dich blöde Konsequenzen hat aber über Dich den Druck auf den Behandler erzeugen, das darf die Kasse nicht. Braucht sie auch nicht.

Verfasst: 23.11.2014, 19:37
von Melly2009
Ja, genau das hat sie ja versucht. Ich soll gucken, dass er in die Gänge kommt, damit ich mein Geld bekomme. Dabei bin ich ja das Glied in der Kette, das am wenigsten Ahnung vom Ablauf der Dinge hat.

Ich habe ein sehr ungutes Gefühl bei diesen Abläufen. Ich werde mal vorsichtshalber auch dem VDK beitreten, verkehrt kann das nicht sein, meinen Arzt in 14 Tagen ansprechen und sage Dir erstmal danke schön:-)

Verfasst: 23.11.2014, 19:39
von Poet
...VDK-Mitglied zu sein ist grds. eine gute Sache.

Verfasst: 23.11.2014, 21:02
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn die Krankenkasse vom Vertragsarzt die Arztanfrage (Vertragsvordruck) nicht zurück bekommt, dann muss sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden und die auffordern den Arzt auf sein vertragsgemäßes Verhalten hinzuweisen. Du als Krankengeldempfänger kannst dafür nix und Dir kann man dafür auch nicht das Krankengeld verweigern.
Außer dem VdK gibt es auch noch den SoVD. Nur mal so.

LG, Fee