Blockfristen Krankengeld - Hinzutritt weiterer Erkrankung
Verfasst: 14.11.2014, 16:21
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu Blockfristen beim Bezug von Krankengeld.
In den Jahren 2011 bis 2013 (mit Unterbrechungen) war ich wegen Krankheit A krankgeschrieben und bin dann nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert worden.
Im gleichen Zeitraum, allerdings ganz zum Ende hin kam eine andere Diagnose (Krankheit B) dazu. Ich musste operiert werden, die zwei Diagnosen stehen nicht in Zusammenhang.
Ich wurde 4 Wochen vor Auslauf des Krankengeldes wegen Krankheit B operiert und diese Diagnose stand dann zusätzlich zur Krankheit A mit auf dem letzten Krankengeldauszahlschein, den ich bei der Krankenkasse eingereicht habe.
Inzwischen befinde ich mich in einer beruflichen Rehamaßnahme und beziehe Übergangsgeld. Und nun steht leider wieder eine Operation an, wieder wegen Krankheit B.
Ich habe bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob ich einen Anspruch auf Krankgeld hätte, falls ich länger als 6 Wochen ausfallen würde. Das Übergangsgeld wird für max. 6 Wochen während Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt. Und da es lange Heilzeiten nach diesen OPs braucht, könnte das tatsächlich passieren dass ich länger als 6 Wochen krank wäre. Was mache ich dann?
Die Sachbearbeiterin der KK hat mir gesagt, dass ich dann keinen Anspruch auf Krankengeld hätte. Krankheit B sei während des Krankengeldbezugs für Krankheit A aufgetreten bzw. die Diagnose stand auf dem Krankengeldauszahlschein.
Meine Fragen dazu sind:
Wie sieht das mit den Blockfristen für Krankengeld aus? Handelt es sich hier um eine oder zwei Blockfristen?
Falls ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe und länger als 6 Wochen ausfalle, an wen wende ich mich dann zur Sicherung meines Lebensunterhalts?
Falls ich Anspruch auf Krankengeld haben sollte, wonach berechnet sich dann das Krankengeld? Nach dem Übergangsgeld, dass ich zurzeit erhalte oder nach dem letzten Arbeitsentgelt?
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Ein großes Dankeschön dafür im Voraus!
ich habe eine Frage zu Blockfristen beim Bezug von Krankengeld.
In den Jahren 2011 bis 2013 (mit Unterbrechungen) war ich wegen Krankheit A krankgeschrieben und bin dann nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert worden.
Im gleichen Zeitraum, allerdings ganz zum Ende hin kam eine andere Diagnose (Krankheit B) dazu. Ich musste operiert werden, die zwei Diagnosen stehen nicht in Zusammenhang.
Ich wurde 4 Wochen vor Auslauf des Krankengeldes wegen Krankheit B operiert und diese Diagnose stand dann zusätzlich zur Krankheit A mit auf dem letzten Krankengeldauszahlschein, den ich bei der Krankenkasse eingereicht habe.
Inzwischen befinde ich mich in einer beruflichen Rehamaßnahme und beziehe Übergangsgeld. Und nun steht leider wieder eine Operation an, wieder wegen Krankheit B.
Ich habe bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob ich einen Anspruch auf Krankgeld hätte, falls ich länger als 6 Wochen ausfallen würde. Das Übergangsgeld wird für max. 6 Wochen während Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt. Und da es lange Heilzeiten nach diesen OPs braucht, könnte das tatsächlich passieren dass ich länger als 6 Wochen krank wäre. Was mache ich dann?
Die Sachbearbeiterin der KK hat mir gesagt, dass ich dann keinen Anspruch auf Krankengeld hätte. Krankheit B sei während des Krankengeldbezugs für Krankheit A aufgetreten bzw. die Diagnose stand auf dem Krankengeldauszahlschein.
Meine Fragen dazu sind:
Wie sieht das mit den Blockfristen für Krankengeld aus? Handelt es sich hier um eine oder zwei Blockfristen?
Falls ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe und länger als 6 Wochen ausfalle, an wen wende ich mich dann zur Sicherung meines Lebensunterhalts?
Falls ich Anspruch auf Krankengeld haben sollte, wonach berechnet sich dann das Krankengeld? Nach dem Übergangsgeld, dass ich zurzeit erhalte oder nach dem letzten Arbeitsentgelt?
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Ein großes Dankeschön dafür im Voraus!