Berechnung Pflichtversicherungsgrenze mit EndjahresBonus ?
Verfasst: 12.11.2014, 15:44
Wichtige Frage:
Ich bin Mitte 2014 bei meinem AG eingetreten. Mit vertraglich ausdrücklich erwähntem, aber gewinn- und leistungsorientiertem Bonus komme ich über die JAEG, ohne Bonus nicht.
Der AG argumentiert natürlich, wie es ja immer der Fall ist, es handele sich um "variable Tantieme", die auch mal Null sein könnten, daher wird es nicht zu JAEG gezählt und er mag mich nicht freiwillig versichert melden.
Ich argumentiere hingegen, da der Bonus in der Vergangenheit bezahlt wurde und zwar zu 80-90%, wird dies auch wieder der Fall sein, siehe: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 01.03.2005, Az. L 5 KR 181/04 und des Bundessozialgerichts in SozR 2200 § 165 Nr.65 S.90.
Nebenfrage: Durch den AG bezahlter Team-Sport, zählt das zu Sachbezug und somit zur JAEG, liege ich da auch richtig?
Ich bin Mitte 2014 bei meinem AG eingetreten. Mit vertraglich ausdrücklich erwähntem, aber gewinn- und leistungsorientiertem Bonus komme ich über die JAEG, ohne Bonus nicht.
Der AG argumentiert natürlich, wie es ja immer der Fall ist, es handele sich um "variable Tantieme", die auch mal Null sein könnten, daher wird es nicht zu JAEG gezählt und er mag mich nicht freiwillig versichert melden.
Ich argumentiere hingegen, da der Bonus in der Vergangenheit bezahlt wurde und zwar zu 80-90%, wird dies auch wieder der Fall sein, siehe: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 01.03.2005, Az. L 5 KR 181/04 und des Bundessozialgerichts in SozR 2200 § 165 Nr.65 S.90.
Liege ich da richtig, das mein AG Mist erzählt? Wie bringe ich ihm nun bei, es doch zur JAEG zu zählen? Kommt das gut in der Probezeit mit eigenem Anwalt eine Telko mit der Personalabteilung aufzusetzen? Ich bin es leid mich mit der Personalabteilung herumzustreiten, ich würde auch mal gerne arbeiten zur Abwechslung. Ideen?„Ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist danach zu beurteilen, welche Zahlungen der Beschäftigte bei vorausschauender, den Zeitraum eines Jahres umfassender Betrachtung zu erwarten hat. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind einmalige Bezüge zu berücksichtigen, wenn die Zahlung für den Beschäftigten nach der bisherigen Übung auch künftig mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Urteil des Bundessozialgerichts in SozR 2200 § 165 Nr.65 S.90). Durch die Berücksichtigung von Zuwendungen, die nur einmal im Jahr, aber jedes Jahr aufs Neue gezahlt werden, werden praktisch alle wiederkehrenden Einnahmen bei der Entscheidung über Versicherungspflicht oder -freiheit erfasst."
Nebenfrage: Durch den AG bezahlter Team-Sport, zählt das zu Sachbezug und somit zur JAEG, liege ich da auch richtig?