Freiwillige Krankenversicherung u. Ehegatteneinstufung Ausla
Verfasst: 11.11.2014, 18:28
Guten Abend,
ich habe ein Problem mit der KK und hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine zukünftige Frau ist freiwillig gesetzlich versichert. Ich bin als Gewerbetreibender in Griechenland versichert (arbeite dort) und werde es auch nach Wohnsitzwechsel (Deutschland) bleiben.
Die B. KK meiner zukünftigen Frau meint nun, dass nach einer Heirat, die Hälfte meines Einkommens bei ihr angerechnet werden wird (Ehegatteneinstufung).
In Griechenland gibt es keine private Krankenversicherung.
Auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht gibt es in Griechenland nicht.
Das Grundprinzip in Deutschland ist ja (gefunden in der MISSOC Datenbank):
Gesetzliche Krankenversicherung:
Obligatorisches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer und gleichgestellte Gruppen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze mit einkommensabhängigen Beiträgen und bei finanzieller Überforderung einem Anspruch auf Sozialausgleich. Sachleistungsystem mit Ausnahmen.
Allgemeine Pflicht zur Versicherung für die gesamte Wohnbevölkerung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, generell seit 1.1.2009.
Das Grundprinzip in Griechenland ist:
Obligatorisches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer und gleichgestellte Gruppen.
Bedeutet das nun nicht auch, dass meine griechische Versicherung der deutschen gleichgestellt ist, und demnach keine Ehegatteneinstufung erfolgen darf? In beiden Grundprinzipien steht ja nun, dass es sich um ein obligatorisches Sozialversicherungssystem handelt.
Ich habe dazu auch noch folgenden Satz in einem Schreiben des GKV gefunden:
Eine Einkommenszurechnung scheidet allerdings aus, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner der gesetzlichen Krankenversicherung angehört; dazu zählt auch eine Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat bzw. in der Schweiz.
Verstehe ich das Gesetz falsch, oder liegt hier ein Fehler beim Sachbearbeiter vor?
Wenn ja, was kann ich tun?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gabriel
ich habe ein Problem mit der KK und hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine zukünftige Frau ist freiwillig gesetzlich versichert. Ich bin als Gewerbetreibender in Griechenland versichert (arbeite dort) und werde es auch nach Wohnsitzwechsel (Deutschland) bleiben.
Die B. KK meiner zukünftigen Frau meint nun, dass nach einer Heirat, die Hälfte meines Einkommens bei ihr angerechnet werden wird (Ehegatteneinstufung).
In Griechenland gibt es keine private Krankenversicherung.
Auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht gibt es in Griechenland nicht.
Das Grundprinzip in Deutschland ist ja (gefunden in der MISSOC Datenbank):
Gesetzliche Krankenversicherung:
Obligatorisches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer und gleichgestellte Gruppen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze mit einkommensabhängigen Beiträgen und bei finanzieller Überforderung einem Anspruch auf Sozialausgleich. Sachleistungsystem mit Ausnahmen.
Allgemeine Pflicht zur Versicherung für die gesamte Wohnbevölkerung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, generell seit 1.1.2009.
Das Grundprinzip in Griechenland ist:
Obligatorisches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer und gleichgestellte Gruppen.
Bedeutet das nun nicht auch, dass meine griechische Versicherung der deutschen gleichgestellt ist, und demnach keine Ehegatteneinstufung erfolgen darf? In beiden Grundprinzipien steht ja nun, dass es sich um ein obligatorisches Sozialversicherungssystem handelt.
Ich habe dazu auch noch folgenden Satz in einem Schreiben des GKV gefunden:
Eine Einkommenszurechnung scheidet allerdings aus, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner der gesetzlichen Krankenversicherung angehört; dazu zählt auch eine Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat bzw. in der Schweiz.
Verstehe ich das Gesetz falsch, oder liegt hier ein Fehler beim Sachbearbeiter vor?
Wenn ja, was kann ich tun?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gabriel