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Frage zu Berechnungsgrundlage Mann PKV, Frau+ Kinder GKV

Verfasst: 05.11.2014, 20:15
von Alex74
Guten Abend, dies ist mein erster Beitrag hier.
Zu meinem Problem:
Mein Mann ist PKV, ich bin GKV und unsere Kinder sind bei mir in der Familienversicherung. Im März/april verlangte die GKV Einkommensnachweis für 3013 von meinem Mann, wollten also den Einkommenssteuerbescheid. Den konnten wir nicht nachkommen, weil er noch nicht vorlag, also haben / mussten wir den von 2012. einreichen. Laut diesen ist mein Mann um ca. 4.000 € drüber. 2013 liegt das Einkommen deutlich drunter, hat auch der Steuerberater so bescheinigt. Und an den Zahlen wird sich definitiv nichts tun. nun will die GKV trotzdem pro Kind ca. 160 € monatlich ab März bis jetzt rückwirkend,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
MfG
Alexandra[/url]

Verfasst: 05.11.2014, 20:58
von broemmel
Von wann ist denn der Bescheid 2012?

Verfasst: 05.11.2014, 21:18
von Alex74
Vom Februar 2014
LG Alexandra

Verfasst: 05.11.2014, 21:53
von Swantje B.
Hallo Alexandra,

die Berechnung richtet sich nach dem Steuerbescheid. Wenn der aktuellste Bescheid für das Jahr 2012 ist und im Februar 2014 ausgestellt wurde, dann fliegen die Kinder ab 01.03.2014 aus der kostenfreien Familienversicherung raus. [Wenn das Einkommen deines Ehemannes höher war als 53.550 € und dein Einkommen geringer als das deines Ehemannes]. Ca. 160,00 € je Kind und Monat ist der gesetzliche Mindestbeitrag für eine eigenständige, freiwillige Mitgliedschaft der Kinder. Alternative: PKV für die Kinder.

Auch wenn sich das Einkommen deines Mannes 2013 wieder verringert hat ändert das nichts an der Berechung solange dazu kein Steuerbescheid erstellt wurde. Die Versicherung/Beitragspflicht läuft den tatsächlichen Verhältnissen hier hinterher.

Sieh's mal so: Im Jahr 2012 bestand auf Grund des Einkommens deines Mannes eigentlich kein Anspruch auf Familienversicherung für die Kinder. Sie waren dennoch kostenfrei familienversichert, so dass ihr ca. (160 € x 2 Kinder x 12 Monate =) 3.840 € Beiträge nicht zahlen musstet.

Wenn das Einkommen 2013 die maßgeblichen Grenzen wieder unterschreitet, sollte so schnell wie möglich die Steuer für das Jahr 2013 gemacht werden. Sobald der Bescheid da ist, sollte er umgehend bei der GKV eingereicht werden um die Familienversicherung der Kinder wieder zu öffnen.

Gruß
Swantje

Verfasst: 06.11.2014, 07:26
von Alex74
Vielen Dank fùr die Ausführliche Erklärung.
LG Alexandra

Verfasst: 06.11.2014, 08:04
von Alex74
Habe diesbezüglich noch eine Frage.
Ich war im Jahr 2012 im Erziehungsurlaub. Ist das nicht so, dass während dieser Zeit die Kinder weiterhin bei mir kostenfrei bleiben können?
Mich ärgert die Tatsache, dass die GKV uns 2013 nicht geprüft hat, und jetzt das Geld zurückfordern. Das ist viel Geld für eine 5 Köpfige Familie.
PKV ist leider keine Option, da unsere Tochter mitten in einer Kieferorthopädischen Behandlung steckt, und unser kleinster Verhaltensstörung hat. Es sei denn, jemand von euch hat andere andere erfahrungswerte, für Tipps bin ich dankbar.
LG Alexandra

Verfasst: 06.11.2014, 08:22
von Poet
@Alex: Nein, die kostenfreie Familienversicherung hängt nur am Einkommen Deines Mannes und der Tatsache dass er privat krankenversichert ist.

Die Kasse fordert kein Geld zurück. :-) Aber die kostenlose Fami wird aufgehoben zum Folgemonat des Entfalles der Vorraussetzungen. Daran hätte auch eine Überprüfung 2012 nichts geändert. Der Steuerbescheid hätte nach Eingang von Euch schneller zur Kasse gemusst.

Also schnell die 2013er machen und ab damit zur Kasse!

Verfasst: 06.11.2014, 19:37
von heinrich
alex,

schade, dass Dein Mann nicht in er GKV ist.

Nur 1 x Beitrag und kein Heckmeck