Umzug in Schweiz - Weiterversicherung Familie in GVK Deutsch
Moderator: Czauderna
Umzug in Schweiz - Weiterversicherung Familie in GVK Deutsch
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt mit Eurem Wissen helfen:
Ich arbeite seit 01.05. in der Schweiz und bin zu diesem Termin auch in die Schweiz gezogen. Seither bin ich bei einer schweizer Krankenkasse versichert. Meine Familie ist (vorerst) in Deutschland geblieben.
Bis zu diesem Termin war ich bei einer GKV in Deutschland versichert. Meine Familie (Frau, 2 Kinder) waren im Rahmen einer Familienversicherung ebenfalls bei der GKV.
Meine Frage ist nun: wie kann meine Familie bei der GKV weiterversichert werden und welcher Beitrag wird fällig? Meine Frau ist Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen.
Ich bin hierzu immernoch in Diskussionen mit der GKV, da diese knapp €700,-/Monat für die Weiterversicherung meiner Frau und der Kinder veranschlagt. Das wäre mehr als wir vorher zu viert gezahlt haben.
Gibt es für diese Fälle einen speziellen Tarif?
Vielen Dank für Euer Wissen hierzu!
Viele Grüsse,
Rosen38
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt mit Eurem Wissen helfen:
Ich arbeite seit 01.05. in der Schweiz und bin zu diesem Termin auch in die Schweiz gezogen. Seither bin ich bei einer schweizer Krankenkasse versichert. Meine Familie ist (vorerst) in Deutschland geblieben.
Bis zu diesem Termin war ich bei einer GKV in Deutschland versichert. Meine Familie (Frau, 2 Kinder) waren im Rahmen einer Familienversicherung ebenfalls bei der GKV.
Meine Frage ist nun: wie kann meine Familie bei der GKV weiterversichert werden und welcher Beitrag wird fällig? Meine Frau ist Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen.
Ich bin hierzu immernoch in Diskussionen mit der GKV, da diese knapp €700,-/Monat für die Weiterversicherung meiner Frau und der Kinder veranschlagt. Das wäre mehr als wir vorher zu viert gezahlt haben.
Gibt es für diese Fälle einen speziellen Tarif?
Vielen Dank für Euer Wissen hierzu!
Viele Grüsse,
Rosen38
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Rosen38,
eventuell ist es möglich deine Angehörigen in Deutschland über deine Schweizer Versicherung abzusichern (ähnlich Familienversicherung in Deutschland). Auskünfte über dieses Verfahren [Einschreibung mit S1-Formular] erhältst Du bei der KVG in Solothurn:
Gemeinsame Einrichtung KVG
Gibelinstrasse 25
Postfach
CH-4503 Solothurn
Tel. +41 (0)32 625 30 30
Fax +41 (0)32 625 30 90
E-Mail: info@kvg.org
web: www.kvg.org
Falls das nicht möglich ist, sollte wenigstens die Beitragsberechnung in Deutschland überprüft werden. Wie hat die (deutsche) Kasse den Beitrag berechnet? Wieviel für wen? Sind die Kinder bei deiner Frau familienversichert, oder wurden 3 beitragspflichtige Mitgliedschaften eingerichtet?
Gruß
Swantje
eventuell ist es möglich deine Angehörigen in Deutschland über deine Schweizer Versicherung abzusichern (ähnlich Familienversicherung in Deutschland). Auskünfte über dieses Verfahren [Einschreibung mit S1-Formular] erhältst Du bei der KVG in Solothurn:
Gemeinsame Einrichtung KVG
Gibelinstrasse 25
Postfach
CH-4503 Solothurn
Tel. +41 (0)32 625 30 30
Fax +41 (0)32 625 30 90
E-Mail: info@kvg.org
web: www.kvg.org
Falls das nicht möglich ist, sollte wenigstens die Beitragsberechnung in Deutschland überprüft werden. Wie hat die (deutsche) Kasse den Beitrag berechnet? Wieviel für wen? Sind die Kinder bei deiner Frau familienversichert, oder wurden 3 beitragspflichtige Mitgliedschaften eingerichtet?
Gruß
Swantje
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Rosen38,
das klingt danach, dass die GEK dich als privatversichert betrachtet und dein Einkommen über 53.550 € im Jahr liegt.
Das Resultat wäre ein Beitrag von ca. 345,00 € je Monat für deine Ehefrau (berechnet aus der halben Beitragsbemessungsgrenze) und ein Beitrag von ca. 160,00 € je Monat und Kind - bei 2 Kindern also 320,00 €, und für alle 3 zusammen ca. 665,00 €/Monat. Eine beitragsfreie Familienversicherung für die Kinder wäre dann nicht möglich.
Wenn dein Status als gesetzlich versichert festgestellt wird, spielt dein Einkommen für die Versicherung von Frau und Kindern in Deutschland keine Rolle. Der Beitrag läge dann bei ca. 160,00 € für deine Ehefrau, die Kinder wären beitragsfrei bei ihr mitversichert.
Zur Beurteilung deines Versicherungsstatus (privat/gesetzlich) muss geschaut werden, ob deine schweizer Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung rechtlich gleichgestellt ist.
Einen Anhaltspunkt findest du hier:
http://ec.europa.eu/employment_social/s ... e&cid=3708
Gib im Suchfeld den Namen deiner Versicherung ein. Wenn du dann auf die ID vertiefst, siehst du ob die Versicherung der EG-Verordnung 1408/71 unterliegt (steht ziemlich weit unten). Wenn ja, giltst du für die Beurteilung deutscher Sachverhalte als gesetzlich versichert.
Gegebenenfalls müsste das der deutschen Kasse gegenüber nachgewiesen werden (Versicherungsbescheinigung aus der Schweiz).
Gruß
Swantje
das klingt danach, dass die GEK dich als privatversichert betrachtet und dein Einkommen über 53.550 € im Jahr liegt.
Das Resultat wäre ein Beitrag von ca. 345,00 € je Monat für deine Ehefrau (berechnet aus der halben Beitragsbemessungsgrenze) und ein Beitrag von ca. 160,00 € je Monat und Kind - bei 2 Kindern also 320,00 €, und für alle 3 zusammen ca. 665,00 €/Monat. Eine beitragsfreie Familienversicherung für die Kinder wäre dann nicht möglich.
Wenn dein Status als gesetzlich versichert festgestellt wird, spielt dein Einkommen für die Versicherung von Frau und Kindern in Deutschland keine Rolle. Der Beitrag läge dann bei ca. 160,00 € für deine Ehefrau, die Kinder wären beitragsfrei bei ihr mitversichert.
Zur Beurteilung deines Versicherungsstatus (privat/gesetzlich) muss geschaut werden, ob deine schweizer Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung rechtlich gleichgestellt ist.
Einen Anhaltspunkt findest du hier:
http://ec.europa.eu/employment_social/s ... e&cid=3708
Gib im Suchfeld den Namen deiner Versicherung ein. Wenn du dann auf die ID vertiefst, siehst du ob die Versicherung der EG-Verordnung 1408/71 unterliegt (steht ziemlich weit unten). Wenn ja, giltst du für die Beurteilung deutscher Sachverhalte als gesetzlich versichert.
Gegebenenfalls müsste das der deutschen Kasse gegenüber nachgewiesen werden (Versicherungsbescheinigung aus der Schweiz).
Gruß
Swantje