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Krankengeldzahlungen nachträglich
Verfasst: 31.10.2014, 15:17
von fredy2206
Liebe Mitstreiter,
leider macht mir die Krankenkasse zur Zeit wieder sehr viel Ärger. Ich war mit einem Mittelhandbruch krankgeschrieben vom 02.06.-04.08.2014. In dieser Zeit wurde meine Mutter sehr schwer krank und mir wurde mitgeteilt, dass sie bald sterben wird. Ich habe mir daraufhin in einer psychiatrischen Institutsambulanz Hilfe geholt und mein Hausarzt hat mich weiterhin bis 31.08.2014 krankgeschrieben. Dies wurde von meiner Krankenkasse nicht akzeptiert. Auf meine Bitte um Zusendung neuer Zahlscheine erhielt ich einen Brief, das ich weiterhin arbeitfähig sei und das Krankengeld zum 04.08. eingestellt wird. Habe dann noch mit der Sachbearbeiterin telefoniert und nachdem mir diese sehr inkompetent erschien, mit ihrem Vorgesetzten. Der bat mich, einen Beweis zu erbringen, dass ich schon zu Zeiten des Handbruchs psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen habe, was ich auch tat. Dieser Beweis wurde von der Sachbearbeiterin (der Vorgesetzte war 3 Wochen im Urlaub) nicht anerkannt und der MDK wurde von ihr beauftragt. Diese Email habe ich von ihr am 15.08.2014 erhalten:
Eine Terminvereinbarung ist keine Begründung für eine weitere Arbeitsunfähigkeit, daher haben wir Befundberichte von Ihren behandelnden Ärzten angefordert.
Sobald nach Eingang der Befundberichte eine erneute Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erfolgt ist, werden wir Sie über die Entscheidung informieren.
Zur Sicherung Ihres Einkommens raten wir Ihnen sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur, beim Träger der Grundsicherung (Jobcenter) bzw. beim Träger der Sozialhilfe vorzustellen.
Nun erhalte ich heute ein Schreiben meiner Krankenkasse, das der MDK meine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat und ich weiterhin Krankengeld erhalte. Soll mich aber an Fachärzte etc. wenden, was ich schon längst getan habe. Bin ja froh, dass man mich ernst nimmt!!! Nebenbei bemerkt ist meine Mutter vor 5 Wochen gestorben und ich habe sie bis zum Schluß begleitet und alles dafür getan, dass sie ihrem Wunsch entsprechend zu Hause sterben konnte.
Nun sagt mir aber genau die Sachbearbeiterin von damals (leider ist die immer noch zuständig), dass ich für die Zeit vom 31.08. bis heute kein nachträgliches Krankengeld erhalte, weil ich keine Krankmeldungen eingereicht habe. Dies muss man einfach wissen und sie hätte mich in ihrem Schreiben darauf hingwiesen (was nicht wahr ist) und ausserdem hätte ich ja auf dem letzten Zahlschein wegen des Handbruchs nicht angekreuzt, dass ich neue Zahlscheine benötige. Nein, weil ich damals noch gar nicht wusste, wie sehr sich der Zustand meiner Mutter verschlechtert und ich auch nicht vorhatte, mich weiterhin krank schreiben zu lassen.......
Ist das alles so rechtens? Komischerweise ist kein Vorgesetzter von ihr im Hause (Freitagmittag) und sie blockt alles total ab.
Es kann doch nicht sein, dass die Krankschreibung des Arztes nicht akzeptiert wird, wenn der MDK sagt, ich sei nicht krank. Aber wenn der MDK meine Krankheit bestätigt, dann wird kein Krankengeld gezahlt weil die Auszahlungsscheine fehlen, die mir verweigert wurden?
Was kann ich noch tun? Der Arzt kann mich ja nicht mehr rückwirkend krank schreiben? Bin kurz davor zum Sozialgericht zu gehen. Oder zur Bild Zeitung.
Bin sehr dankbar für Eure Tipps und Ratschläge.
Vielen Dank.
Verfasst: 31.10.2014, 15:34
von Czauderna
Hallo,
....Dies muss man einfach wissen und sie hätte mich in ihrem Schreiben darauf hingewiesen (was nicht wahr ist) -
Wie kommst sie darauf und wie kommst du darauf, dass das nicht stimmt ?
Könntest du den Text des Schreibens hier mal einstellen ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.10.2014, 16:25
von fredy2206
Hallo,
ich werde es mal abtippen, das Schreiben bezieht sich auf die Beendigung des Krankengeldes wegen des Handbruchs:
seit dem 02.06.2014 sind sie arbeitsunfähig krank und beziehen Krankengeld von uns. Nach einer Stellungnahme des MDK der Krankenversicherung hat sich Ihr Gesundheitszustand gebessert. Auch Ihr behandelnder Arzt hat nach Rückfrage durch den MDK keine medizinischen Gründe angegeben, die für eine weitere Arbeitsunfähigkeit sprechen. Sie können daher ab dem 05.08.2014 leichte Arbeiten wieder ausführen. Deshalb gelten Sie nicht mehr als arbeitsunfähig. Es ist jetzt Aufgabe der Agentur für Arbeit, Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens in Arbeit zu vermitteln und entsprechende Geldleistungen an Sie auszuzahlen. (Anmerkung von mir: ich war vor der Erkrankung arbeitslos).
Die Zahlung des Krankengeldes stellen wir mit dem 05.08.2014 ein. Den noch ausstehenden Betrag werden wir auf Ihr Konto überweisen. Bitte reichen Sie uns dafür einen letzten Zahlschein ein. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Informationsblatt zu Ihren Meldepflichten bei der Arbeitsagentur und denken Sie auch daran, dass Ihr bestehender Krankenversicherungsschutz mit dem Ende des Krankengeldbezuges endet. Nur wenn Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden, entsteht keine Lücke in Ihrer Krankenversicherung. Legen Sie dort bitte dieses Schreiben und die Bescheinigung vor. Sollten Probleme auftreten oder vorhanden sein, die eine Meldung bei der Agentur für Arbeit verhindern, melden Sie sich bitte bei Ihrem Arzt. Dieser hat die Möglichkeit, eine Fortführung der Arbeitsunfähigkeit unter Beilage aussagekräftiger und aktueller Befundberichte zu begründen. Setzen Sie sich bitte auch mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Krankenversicherungsschutz sicherstellen können. Wir benötigen dann von Ihnen Angaben zu Ihrem aktuellen beruflichen Status. Rufen Sie uns einfach an unter .......
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen das Recht des Widerspruchs nach §§ 77ff. des Sozialgesetzes zu.........
Danach bekam ich dann die Krankmeldung wegen der psychischen Belastung und habe diese mit der Bitte um die Zusendung neuer Zahlscheine bei der KK eingereicht. Daraufhin kam der Anruf der Sachbearbeiterin, dass sie das so nicht akzeptieren. Daraufhin habe ich mit ihrem Vorgesetzten gesprochen (keine Ahnung, ob das auch wirklich ihr Vorgesetzter war) und der war ganz verständnisvoll und meinte, wenn ich eine Bescheinigung beibringe, aus der erkennbar ist, dass schon während der ersten Krankheit eine Behandlung, bzw. eine Einleitung der Behandlung der zweiten Krankheit stattfand, dann wäre das ok. Diese Bescheinigung habe ich beigebracht und dann kam die Email, die ich oben schon eingestellt hatte. Und heute dann das Schreiben, das der MDK meine noch immer andauernde Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat.
So ist der Sachverhalt. Mehr an schriftlichen Unterlagen habe ich leider nicht.
Verfasst: 31.10.2014, 17:10
von broemmel
Mal zum Verständnis.
Du warst bis zum 04.08. wegen der Hand arbeitsunfähig geschrieben?
Wann hat der Arzt eine weitere AU wegen der psychischen Sache ausgestellt? Und welchen Nachweis hast Du über eine Behandlung der psychischen Sache vor dem 04.08. eingereicht?
War das eine Terminvereinbarung?
Verfasst: 31.10.2014, 17:24
von fredy2206
Die weitere Arbeitsunfähigkeit wurde ab dem 04.08.2014 ausgestellt. Da ist also alles in Ordnung.
Dann habe ich ein Schreiben der Ambulanz beigebracht, dass ich mich schon Mitte Juli 2014 aufgrund der psychischen Probleme dorthin gewandt hätte, aber das Erstgespräch wegen der Termindichte erst Ende Juli 2014 gehabt habe. Das war quasi eine Bestätigung der Therapeuten dort, dass ich mich, bevor ich von der Einstellung des Krankengeldes überhaupt erfahren habe (das war ja erst Ende Juli), um einen Termin bemüht habe. Da dort nur Therapeuten beschäftigt sind hat mich dann mein Hausarzt vom 04.08. - 31.08.2014 weiterhin krank geschrieben. Ich hatte in der Zwischenzeit einige Gespräch in dieser Ambulanz und bin seit dem 20.10.2014 bei einem Therapeuten hier in der Nähe in Behandlung, eine Psychotherapie ist beschlossene Sache. Einen Termin bei einer Psychologin habe ich am 05.12.2014 erhalten. Geht ja leider alles nicht so schnell mit den Terminen in diesem Gebiet.
Aufgund des Anrufs und der Email der Krankenkasse (Verweigerung der Auszahlungsscheine, ich dachte ja für eine neue Krankheit bräuchte ich auch neue Scheine, was ja wohl nicht der Fall zu sein scheint?) habe ich dann auf den Entscheidung des MDK gewartet. Anbei muss ich bemerken, dass ich von der Sachbearbeiterin ganz mies behandelt worden bin. Das meine Mutter im Sterben liegt und es mir total mies ging, hat sie überhaupt nicht interessiert!!!! Auch heute wieder!!! Habe das Gefühl, sie sitzt nur da um die kranken Mitglieder einzuschüchtern und der Krankenkasse damit Geld einzusparen. Sorry, aber nach den Erfahrungen kann ich leider nichts anderes darüber denken. Bin sonst immer mit allen Sachbearbeitern sehr gut ausgekommen, aber so ein Verhalten grenzt schon an Mobbing!!! Muss das einfach mal loswerden!!!
Verfasst: 31.10.2014, 17:35
von broemmel
Und wann wurde die AU ab 04.08. ausgestellt?
Verfasst: 31.10.2014, 18:32
von fredy2206
Die AU ab dem 04.08.2014 wurde auch am 04.08.2014 ausgestellt.
Gerade eben erhielt ich eine Mail der besagten Sachbearbeiterin:
wir haben uns die Behandlungstage von Ihren behandelnden Ärzten Praxis A, Praxis B und Praxis C angefordert, damit geprüft werden kann, ob Sie nach dem 31.08.2014 bei diesen Ärzten in Behandlung waren.
Sollten Sie bei einem weiteren Arzt in Behandlung gewesen sein, teilen Sie uns bitten den Namen und die Anschrift mit.
Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, werden wir Sie umgehend über das Ergebnis informieren.
Sollte noch weitere Arbeitsunfähigkeit bestehen, reichen Sie uns bitte dementsprechende Nachweise ein.
Mit freundlichen Grüßen
Die genannten Praxen sind Allgemeinmediziner (Praxis B ist Urlaubsvertretung von Praxis A) und ein Orthopäde. Aber heute bekam ich ein Schreiben der Sachbearbeiterin, dass der MDK meine psychische Erkrankung festgestellt hat, ich Termine beim Therapeuten und Facharzt machen soll (habe ich ja schon lange) und über den 04.08.2014 hinaus Krankengeld erhalte, da ich weiterhin arbeitsunfähig bin. Nun soll ich weitere AU´s einreichen?????
Kennt sich da jemand aus?
Danke und liebe Grüße, ich glaube, diese Angelegenheit ist doch recht verworren???
Verfasst: 01.11.2014, 18:50
von Lady Butterfly
Wieso will deine Kasse prüfen, ob und bei welchen Ärzten du an welchen Tagen in Behandlung warst? Und woraus leitet die Kasse ihr Recht ab, dies zu prüfen?
Wenn die Kasse überprüfen möchte, ob und wie lange du arbeitsunfähig bist, kann sie den MDK einschalten - dort sitzen Ärzte, die in der Lage sind, das zu beurteilen.
Bei der Kasse selbst sitzen nur Verwaltungsmenschen - die sind nicht in der Lage, zu beurteilen, ob jemand arbeitsunfähig ist oder nicht. Die Kassenmitarbeiter können auch nicht beurteilen, wie häufig eine ärztliche (oder psychotherapeutische) Behandlung erforderlich ist. Es mag Krankheiten geben, da ist es ausreichend, wenn du dich einmal monatlich beim Arzt vorstellst und dazwischen machst du irgendwelche Therapien (z. B. Medikamenteneinnahme, Psychotherapie oder Physiotherapie) - und bei anderen Krankheiten ist es notwendig, dass du dich jeden Tag beim Arzt vorstellst. Das kann aber nur ein Arzt beurteilen.
Daher würde ich die Kasse fragen, was sie bezweckt und wie / aufgrund welcher Kompetenz sie die Arztberichte beurteilen will und sie bitten, dir weitere Auszahlscheine auszustellen.
Verfasst: 01.11.2014, 19:07
von fredy2206
Hallo,
der Sinn und Zweck ist, dass sie mir kein Krankengeld zahlen wollen.
Der MDK hat ja nun fest gestellt, dass ich krank bin, hier das Schreiben, welches ich gestern bekommen habe:
mit unserem Bescheid vom 29.07.14 teilten wir Ihnen mit, dass wir die Krankengeldfortzahlung zum 04.08.2014 eingestellt haben. Nach einer erneuten Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung teilen wir Ihnen heute mit, dass wir unseren oben genannten Bescheid zurücknehmen. Sie erhalten auch über den 04.08.2014 hinaus laufend Krankengeld von uns, da Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Ihren Widerspruch sehen wir somit als erledigt an. Wir wünschen Ihnen gute Besserung.
Und nun erzählt man mir am Telefon, dass ich kein weiteres Krankengeld bekommen, da ich ab dem 31.08.2014 keine weiteren Krankmeldungen eingereicht habe (war aber während dieser Zeit in Behandlung, welche auch zum MDK Gutachen mit herangezogen wurde). Meine letzte Krankmeldung wurde am 15.08.14 ausgestellt (eben bis 31.08.14) und dann kam ja der Bescheid, dass sie die Angelegenheit dem MDK zur Prüfung vorgelegt haben und ich mich bei meiner Arbeitsagentur melden muss.
Irgendwie widerspricht sich das doch alles, oder?
Danke und Gruß
Verfasst: 01.11.2014, 19:45
von GerneKrankenVersichert
Lady Butterfly hat geschrieben:Wieso will deine Kasse prüfen, ob und bei welchen Ärzten du an welchen Tagen in Behandlung warst? Und woraus leitet die Kasse ihr Recht ab, dies zu prüfen?
Ich nehme an, dass es um die abschnittsweise Bewilligung und die lückenlose Feststellung der Arbeitsunfähigkeit geht - auch dann, wenn sie der Kasse nicht gemeldet wurde und zu dem Zeitpunkt keine Bescheinigung ausgestellt wurde. Das ist etwas, das die Kasse prüft und nicht der MDK.
Verfasst: 01.11.2014, 19:54
von fredy2206
danke für die Aufklärung. Allerdings kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum dann bei einer psychischen Erkrankung Allgemeinärzte und Orthopäden herangezogen werden
Verfasst: 01.11.2014, 20:06
von GerneKrankenVersichert
Ich interpretiere das so, dass er der Kasse nicht darum geht, die Krankengeldzahlung abzulehnen, sondern darum, sie irgendwie möglich zu machen, zur Not auch mit der Krankschreibung durch einen Orthopäden.
Verfasst: 01.11.2014, 22:08
von fredy2206
Leider kann ich nicht so optimistisch sein, da mir die Sachbearbeiterin am Telefon klipp und klar sagte, ich bekomme kein Krankengeld. Schon damals, als ich die weitere Krankmeldung einreichte, sagte sie immer zu mir, ich will sie nicht verstehen....Wenn ich eine konkrete Frage stellte, bekam ich keine Antwort und sie verirrte sich immer mehr in Widersprüche.
Gestern warf sie mir vor, dass ich auf dem letzten Auszahlungsschein kein Kreuz gemacht hätte, damit man mir weitere zuschickt. Konnte ich zu dem Zeitpunkt auch nicht, da ich da noch nicht wusste, was mir alles bevorsteht. Habe aber mit der Krankmeldung ein Anschreiben mitgeschickt, in dem ich um die Zusendung weiterer Auszahlungsscheine gebeten habe. Daraufhin kam ein Anruf, dass man mir die Krankmeldung so nicht abnimmt. Mir kommt es auch sehr merkwürdig vor, dass so etwas alles per Telefon gemacht wurde. Ich habe damals drum gebeten, dass ich das schriftlich bekomme, es wurde immer abgeblockt....
Verfasst: 02.11.2014, 14:11
von Lady Butterfly
freddy2206 hat geschrieben:der Sinn und Zweck ist, dass sie mir kein Krankengeld zahlen wollen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich interpretiere das so, dass er der Kasse nicht darum geht, die Krankengeldzahlung abzulehnen, sondern darum, sie irgendwie möglich zu machen, zur Not auch mit der Krankschreibung durch einen Orthopäden.
freddy2206 hat geschrieben:
Leider kann ich nicht so optimistisch sein, da mir die Sachbearbeiterin am Telefon klipp und klar sagte, ich bekomme kein Krankengeld.
halten wir fest: wir wissen nicht, warum die Krankenkasse die Infos benötigt. Und wir wissen nicht genau, welches Ziel die Kasse verfolgt. Da hilft nach meiner Meinung nur eins: genau nachfragen. Die Kasse sollte ihr Verwaltungshandeln erklären können
und wenn sie das Krankengeld einstellt, dann sollte sie dies schriftlich tun - mit ausführlicher Begründung der Entscheidung und mit Rechtsbehelfserklärung.
Verfasst: 02.11.2014, 14:55
von fredy2206
Lady Butterfly, da gebe ich Dir vollkommen recht.
Was mir nur nicht klar ist, dass man mir schriftlich mitteilt, dass ich weiter KG beziehen werde, weil der MDK mich für arbeitsunfähig hält, mir aber dann am Telefon gesagt wird, ich bekäme kein KG. Und beides die gleiche Sachbearbeiterin.
Morgen früh werde ich mit der unabhängigen Patientenberatung telefonieren.