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Sozialversicherungsabkommen Deutschland/Tunesien

Verfasst: 26.10.2014, 18:49
von web_II
Mein Bruder, 20, war bis jetzt gesetzlich versichert in Tunesien. Zwischen Tunesien und Deutschland gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, d.h. es sollte möglich sein, dass eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland die "Betreuung" des tunesischen Versicherten in Deutschland, i.A. der tunesischen Versicherung.
Hat jemand die Erfahrung gemacht? Welche Unterlagen muss man bei der tunesischen Versicherung anfordern bzw. bei der deutschen Versicherung hier einreichen. Kennt jemand den Prozess?

Verfasst: 28.10.2014, 15:32
von Poet
@web: Pauschal ist das nicht zu beantworten. Dazu braucht es weitere Angaben...beabsichtigt Dein Bruder dauerhaft in D zu bleiben? Als was? Mit einer Aufenthaltsgenehmigung die wie lange gilt? Leben Eure Eltern hier und sind diese ggf. in einer gesetzlichen Kasse Mitglied?

Verfasst: 01.11.2014, 14:32
von web_II
Hi, mein Bruder ist geistig behindert, und da er auf meine Pflege angewiesen ist (meine Eltern können ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr pflegen), werde ich einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung mit Härtefall (§ 36 bzw. § 28 ) für ihn stellen. Er wird dann hier in Deutschland dauerhaft bleiben. Er ist erwerbsunfähig, wird daher einfach zuhause bleiben. Mein Bruder war bis jetzt, mit meinen Eltern gesetzlich versichert. Er kommt also nach Deutschland, aber meine Eltern bleiben weiterhin in Tunesien.

Verfasst: 01.11.2014, 20:03
von GerneKrankenVersichert
So wie ich das sehe, ist die sogenannte Betreuung durch die tunesische Sozialversicherung nur möglich, wenn diese zustimmt. Und da bin skeptisch, dass die Zustimmung aufgrund der doch garantiert höheren Kosten in Deutschland erteilt wird.

http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/p ... en_SVA.pdf
Artikel 14

Verfasst: 01.11.2014, 20:31
von web_II
D.h. ich muss mit der tunesischen Versicherung Kontakt aufnehmen, und sie um Zustimmung bitten. Hat jemand das mal gemacht? Kann einer von seiner Erfahrung berichten?

Verfasst: 22.01.2018, 16:57
von Zorkredmed
Da kenne ich mich leider nicht aus

Verfasst: 22.01.2018, 17:03
von Czauderna
Zorkredmed hat geschrieben:Da kenne ich mich leider nicht aus
Hallo,
ist ja nicht so schlimm - willkommen im Forum - der Eingangsbeitrag ist ja auch schon über drei Jahre alt, da macht es nix, wenn heute noch ein User schreibt, dass er sich da nicht auskennt - es gibt auch keine Pflicht auf alle Beiträge zu antworten und zu bekennen, dass man keine Ahnung hat - trotzdem vielen Dank und nochmals - herzlich willkommen im Forum.
Gruss
Czauderna