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Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
Verfasst: 25.10.2014, 16:21
von zangengeburt
Nochmal danke und wie gesagt das Krankengeld wird von allen Sonderzahlungen die der Arbeitgeber angibt berechnet.
Die KK überprüft das nicht.
Damit ist mein Anliegen beantwortet.
Gruß an alle.
...
Verfasst: 25.10.2014, 20:59
von Poet
Im Interesse des TE gelöscht...
Verfasst: 26.10.2014, 01:16
von zangengeburt
Ich lösche dann und bin dann weg
Verfasst: 26.10.2014, 15:54
von Poet
Im Interesse des TE gelöscht...
Verfasst: 26.10.2014, 20:22
von Czauderna
Hallo,
alle beitragspflichtigen Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit geleistet wurden, auch von unterschiedlichen Arbeitgebern, werden bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 26.10.2014, 22:33
von Poet
@Czauderna: Stimmt. Hier in dem Fall sieht es mir so aus als sei das KRG durch Nachzahlungen aus Vorjahren höher ausgefallen als das eigtl. monatl. Netto. Dies wiederum hatte zur Folge dass der tarifliche Nettolohnausgleich nicht gezahlt wurde und diese Zahlung ist wiederum Grundlage für die Zahlung von Sonderzahlungen. Normalerweise würde sich das zw. Kasse und AG locker klären lassen mit den Verdienstbescheinigungen und Jahresmeldungen aber hier ist man mitten im Arbeitsrechtsstreit und wo anfangen und wo dann aufhören? Zumal das Problem das wohl kleinere zu sein scheint bei der Gesamtlage.
Verfasst: 26.10.2014, 22:58
von broemmel
Sorry. Das ist mir alles zu sehr verworren geschildert.
Und dazu aus dritter Sicht oder doch nicht?
Und dazu mit widersprüchlichen Aussagen.
Und es läuft so oder so auf eine Klärung vor Gericht hinaus. Egal was hier geschrieben wird.
Soll hier Fachwissen vermittelt werden, um einen Richter zu überzeugen? Das geht doch schief.
Verfasst: 27.10.2014, 21:39
von zangengeburt
Danke für dir Ratschläge
Verfasst: 27.10.2014, 22:03
von zangengeburt
Gelöscht
Verfasst: 27.10.2014, 22:26
von Poet
@zangengeburt: Ich antworte Euch beiden per pn. Nur soviel vorab -> im Kassenforum muss man sich nicht rechtfertigen, Tipps der Dauerposter sollen auch keine Schuldzuweisungen sein, höchstens eine andere Sichtweise.
Ich werde meinen editierten Beitrag rauslöschen und empfehle Euch ebenfalls die Schilderungen welchen den Hergang detailliert wiedergeben komplett zu löschen denn Ihr solltet keine weitere Angriffsfläche bieten.
Verfasst: 28.10.2014, 13:31
von zangengeburt
Poet hat geschrieben:@zangengeburt: Ich antworte Euch beiden per pn. Nur soviel vorab -> im Kassenforum muss man sich nicht rechtfertigen, Tipps der Dauerposter sollen auch keine Schuldzuweisungen sein, höchstens eine andere Sichtweise.
Ich werde meinen editierten Beitrag rauslöschen und empfehle Euch ebenfalls die Schilderungen welchen den Hergang detailliert wiedergeben komplett zu löschen denn Ihr solltet keine weitere Angriffsfläche bieten.
Ich hab in der Mittagspause alles gelesen. Das war gut. Ich habe noch Fragen und melde mich heute Abend.VielenDank noch!!
Meine Frau hegt keine solche Gedanken, ich sehr wohl!!!
Verfasst: 29.10.2014, 07:39
von zangengeburt
Kurze Nachfrage,
Ist der Monat Oktober 2013 noch in der Berechnung wenn ab 14.10.2014 Krankengeld berechnet wird.
Ich nehme an nicht mehr.
dadurch das meine Frau eine Unterbrechung von Krankengeld einen Tag hatte, muss es wieder Neu berechnet werden.
Jetzt denke ich ist der Monat mit den ganzen Nachzahlungen weg.
Warum werden eigentlich Nach Zahlungen auch als einmal Zahlungen gewertet?
Ist doch unlogisch!
Dann würde das Krankengeld sich verringern.
Die Nachzahlungen erfolgten am letzten Oktober Tag 2013
Danke für eine Antwort.
Verfasst: 29.10.2014, 13:31
von Czauderna
Hallo,
maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist der zuletzt abgerechnete Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ist das ein Monat) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, d.h. begann die Arbeitsunfähigkeit im September dann ist der August maßgebend, demzufolge werden auch die Einmalzahlungen vom 1.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des laufenden Jahres eingerechnet, meine ich.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.10.2014, 19:24
von zangengeburt
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist der zuletzt abgerechnete Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ist das ein Monat) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, d.h. begann die Arbeitsunfähigkeit im September dann ist der August maßgebend, demzufolge werden auch die Einmalzahlungen vom 1.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des laufenden Jahres eingerechnet, meine ich.
Gruss
Czauderna
Ok dann denke ich wird sich nichts verändern.
Danke noch.