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Freiwillig verisichert, dann Ausland, dann ?

Verfasst: 25.10.2014, 11:49
von joelike
Liebe Forumsteilnehmer!

Ich habe einige Fragen! Zunächst meine Situation:

Ich (29 Jahre) bin zuerst seit Geburt GKV familienversichert gewesen, dann freiwillig versichert als Student und nach 14 Semestern seit einem Jahr jetzt "normal" freiwillig (sozusagen als Privatier, habe daneben noch ein zweites Studium laufen).

Jetzt bekomme ich an einer Uni in Österreich für 1/2 oder 1 Jahr einen Lehrauftrag und bin da pflichtversichert! Mein Wohnsitz und Aufenthalt soll jedoch in Deutschland bleiben. Der Lehrauftrag umfasst nur 180 Arbeitsstunden im Semester, sodass ich nur wenige Tage bzw 2-3 Wochen überhaupt mal in Ö sein werde.

Jetzt die Fragen:
1. Muss ich der dt. Kasse kündigen oder geht das automatisch? Fristen?

2. Wie komme ich denn, da ich mich ja allergrößtenteils in D aufhalten werde, hier an Leistungen? Die EHIC soll ja eigentlich nur vorübergehenden Aufenthalten dienen. Da habe ich wirklich Magenschmerzen.... Formular S1, obwohl ich kein Grenzgänger im klassischen Sinn bin? (Wohne in Norddeutschland)

3. Könnte man auch von der versicherungspflicht in Ö befreit werden und sich hier weiterversichern (wobei ich schon gern pflichtversichert wäre aus Kostengründen)?

4. Wie stehen meine Chancen, nach einem (oder halben) Jahr Pflichtversicherung in Ö wieder in die freiwillige Verischerung aufgenommen zu werden, die ich vorher in D hatte? Gibt es da "Fallen"? Das ist wirklich meine Sorge, wenn ich etwa nicht sofort einen Job finden sollte (und mich nicht arbeitslos melden will, da ich noch vorhab eine Dissertation zu schreiben).

Würde mich extrem freuen, wenn jemand was weiß und es hier mitteilt. Oder gibt es eine Stelle, an die ich mich wenden kann? Die bei meiner GKV meinte, es wäre alles kein Problem mit der Rückkehr, aber man liest hier viel über Probleme und Anwartschaften usw. und ich kenne mich nicht mehr aus.

Danke fürs Lesen (und evtl. antworten) und beste Grüße!

Re: Freiwillig verisichert, dann Ausland, dann ?

Verfasst: 25.10.2014, 13:10
von GerneKrankenVersichert
joelike hat geschrieben: Jetzt bekomme ich an einer Uni in Österreich für 1/2 oder 1 Jahr einen Lehrauftrag und bin da pflichtversichert! Mein Wohnsitz und Aufenthalt soll jedoch in Deutschland bleiben. Der Lehrauftrag umfasst nur 180 Arbeitsstunden im Semester, sodass ich nur wenige Tage bzw 2-3 Wochen überhaupt mal in Ö sein werde.
Welcher Zeitaufwand in D entsteht denn zur Vor- bzw. Nachbearbeitung der Lehrtätigkeit? Wenn dieser ebenfalls mindestens 180 Arbeitsstunden im Semester umfasst, gelten die deutschen Rechtsvorschriften, d. h., die österreichische Uni müsste dich in D pflichtversichern, sofern das monatliche Gehalt über 450,-- € liegt.

Weitere Infos hier, Beispiel 4: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... ch_883.pdf

Wenn du in Ö und damit innerhalb der EU gesetzlich versichert warst, zählt diese Zeit wie eine Versicherung in D, d. h., die freiwillige Weiterversicherung ist kein Problem.

Verfasst: 25.10.2014, 13:43
von joelike
Danke für die schnelle Antwort und den Link. Ich kannte zwar die Broschüre, konnte mich da aber nirgends einordnen.

Also zumindest scheint eine freiwillige Versicherung nach der Pflichtversicherung kein Problem zu sein. Eine erleichternde Auskunft :-)


180 h sind das Gesamtbeschäftigungsausmaß. Auf die Lehre fallen davon 60 Einheiten a 45 Minuten. Das sind 45 Zeitstunden. 135 Stunden sind also Vor- und Nachbereitung.

Das monatliche Gehalt liegt über 450 Euro.

In meinem Vertrag steht, dass der Arbeitsort in Wien ist. Die Vor-Nachbereitung muss aber nicht in den Räumen der Uni stattfinden.

In D habe ich ja gar keine Beschäftigung momentan, vielleicht ist das der Knackpunkt, dass man mich in Ö versichert?

Sollte ich mich an die DVKA wenden?

Danke nochmals!