Hallo, liebe Forumsteilnehmer!
Da mein Sohn in die Schule kommt und wir darüber hinaus weiteren Nachwuchs im Juni erwarten, möchte ich im Jahr 2015 kürzer treten. Ich möchte nur noch Teilzeit arbeiten (ca. 50% der bisherigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden). Dadurch würde mein Jahresbrutto unter die JAEG fallen
(für mich gilt die besondere JAEG von 49500 EUR).
In 2016 möchte ich möglicherweise wieder wie bislang Vollzeit arbeiten. Dann würde ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder übersteigen. Kann ich dann freiwillig in der GKV versichert bleiben? Das wäre mein Wunsch.
Ergänzende Informationen, die möglicherweise relevant sind: Sohn aktuell mit mir in PKV / Ehefrau aktuell freiwillig in der GKV versichert / Ehefrau ist auch der Mehrverdiener in der Familie / Ehefrau ab Juli 2015 für ein Jahr in Elternzeit inkl. Bezug von Elterngeld
Ich freue mich über jede Unterstützung!
Ein Jahr kürzer treten - ermöglicht das auch Wechsel PKV in
Moderator: Czauderna
ja, mit Unterschreiten der JAE-Grenze (jedoch mehr als 450 EUR/Monat) wirst Du versicherungspflichtig.
Bei Erhöhung der Bezüge (dann wieder über JAE-Grenze im Jahre 2016) endet die Vers.Pflicht.
Sie endet um ende des Jahres des Überschreitens, also zum 31.12.2016.
Danach ist eine freiw. Versicherung in der gesetzichen KK möglich.
Bei Erhöhung der Bezüge (dann wieder über JAE-Grenze im Jahre 2016) endet die Vers.Pflicht.
Sie endet um ende des Jahres des Überschreitens, also zum 31.12.2016.
Danach ist eine freiw. Versicherung in der gesetzichen KK möglich.
Danke, heinrich!
Ah, das ist ein interessanter Aspekt, dass die Versicherungspflicht Ende 2016 endet und ich "erst" am 01.01.2017 versicherungsfrei werde.
Aber eigentlich ist das unerheblich? Oder macht es Sinn, das Teilzeit-Jahr vom 01.12.2014 bis 30.11.2015 zu machen, sodass die Versicherungspflicht am 31.12.2015 endet (weil bereits ab 1.12.2015 wieder Vollzeit gearbeitet wird)?
Freue mich auf weitere Antworten!
Ah, das ist ein interessanter Aspekt, dass die Versicherungspflicht Ende 2016 endet und ich "erst" am 01.01.2017 versicherungsfrei werde.
Aber eigentlich ist das unerheblich? Oder macht es Sinn, das Teilzeit-Jahr vom 01.12.2014 bis 30.11.2015 zu machen, sodass die Versicherungspflicht am 31.12.2015 endet (weil bereits ab 1.12.2015 wieder Vollzeit gearbeitet wird)?
Freue mich auf weitere Antworten!
wenn wieder ab 1.12.2015 Vollzeit gearbeitet wird und dann ab 1.12.2015 wieder die JAE -Grenze überschritten wird,
DANN endet die Vers-Pflicht 31. Dez 2015.
Die freiw. Versicherung beginnt dann 1.1.2016
Ob dies Sinn macht ???? wie Du fragst. Ich weiß nicht was Du damit meinst.
Du würdest jedenfalls früher wieder die vollen Kohle verdienen.
Die mitgliedschaftsrechtiche Frage wurde ja beantwortet. Ich hoffe, sie hilft Dir
DANN endet die Vers-Pflicht 31. Dez 2015.
Die freiw. Versicherung beginnt dann 1.1.2016
Ob dies Sinn macht ???? wie Du fragst. Ich weiß nicht was Du damit meinst.
Du würdest jedenfalls früher wieder die vollen Kohle verdienen.
Die mitgliedschaftsrechtiche Frage wurde ja beantwortet. Ich hoffe, sie hilft Dir