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Rückkehr als nicht Versicherter?

Verfasst: 21.10.2014, 20:17
von Joker
Hallo,
ich bin seit Jahren nicht versichert und war vorher freiwillig gesetzlich versichert. Im Moment selbstständig und habe jetzt eine Zusage zu einem Job bekommen. "Leider" mit einem Gehalt über der Grenze, also mehr als 54000.
Die letzte Versicherung sieht deshalb keine Pflicht mich wieder aufzunehmen. Kann ich auf eine Pflichtversicherung bestehen (bin noch selbstständig)? Und geht die Pflichtversicherung dann mit dem Job in eine "normale" Versicherung über?

Welche Möglichkeiten habe ich? Nimmt mich zur Not eine private?

Danke im Voraus!

Verfasst: 21.10.2014, 20:37
von Poet
@Joker: Wie alt bist Du? Wie lange warst Du nicht versichert? Wirklich das letzte Mal versichert in einer gesetzlichen Kasse, nicht privat? Weshalb beendet?

Verfasst: 21.10.2014, 20:44
von Joker
Hallo Poet,

ich bin 35 und seit rund 7 Jahren nicht versichert, davor immer gesetzlich. Rausgeflogen wegen nicht gezahlter Beiträge.

Privat war ich noch nie versichert! Die dürfen das gerne nachprüfen.

Verfasst: 21.10.2014, 20:53
von Poet
@Joker: Ich vermute mal Du hast die Aufnahme nach §9 SGB V als freiwillig Versicherter beantragt, das scheitert weil Du die Vorversicherungszeit nicht erfüllst. Aus meiner Sicht müsstest Du die Aufnahme über §5.1.13 beantragen. Dort steht vereinfacht übersetzt dass niemand in D ohne KV sein darf und dass die gesetzliche Kasse zuständig ist wenn Du zuletzt gesetzlich versichert warst. Bis 31.12.2013 wäre sogar eine komplette Amnestie für Deine fiktiven Beitragsschulden drin gewesen, jetzt kann es sein, dass Du für jeden Monat zu spät bei der Kasse melden rd. 40€ zahlen musst. Bist Du verheiratet und Deine Partnerin in der gesetzliche Kasse?

Mal sehen was die anderen hier im Forum dazu sagen.

Verfasst: 21.10.2014, 20:58
von Joker
Danke für die schnelle Antwort Poet!
Und wie ist das dann mit dem neuen Job? Wird dann aus der §5.1.13 eine freiwillige?
Verheiratet bin ich nicht.

Verfasst: 21.10.2014, 21:11
von Poet
@joker: Die Beitragsbemessung und Durchführung erfolgt wie bei einer frw. Versicherung in der gesetzlichen Kasse aber die Herstellung erfolgt imho über Versicherungspflicht nach §5.1.13.

Verfasst: 21.10.2014, 21:17
von Joker
Alles klar, so werde ich es probieren. Vielen Dank!

Verfasst: 09.11.2014, 22:47
von Joker
Hat geklappt! Danke nochmal!

Wie ist das mit der Berechnung der Beitragshöhe? Bis Nov selbstständig und ab Dez angestellt. Zählt das gesamte Jahr zusammen oder gilt ab Dez ein neuer Beitragsatz? Wie gesagt, Gehalt über 54000.- pro Jahr.

Grüße

Verfasst: 10.11.2014, 08:56
von Poet
@Joker:Als Selbständiger zahlt man seine Beiträge aus den Einnahmen lt. STB direkt an die Kasse, als Arbeitnehmer führt diese i.d.R. der AG ab und zwar zusammen mit seinem Anteil. Auch das Errechnen erfolgt durch den AG.

Verfasst: 10.11.2014, 09:45
von Swantje B.
Mal eine Frage an die anderen Kassenmitarbeiter: Ab Beginn der Beschäftigung über JAE besteht ja wieder Versicherungsfreiheit, so dass die Versicherungspflicht (auch nach 5/1/13) verdrängt wird (§ 6 Abs. 3 SGB V). Würdet ihr die 5/1/13 dann ab Beginn der Beschäftigung in eine freiwillige KV umwandeln (obligatorische Anschlussversicherung, 188/4)?

Gruß
Swantje

Verfasst: 10.11.2014, 22:09
von Joker
Der AG sagte mir, dass der Beitrag weiterhin bei mir abgebucht wird und der AG Zuschuss auf mein Konto überwiesen wird.

Verfasst: 10.11.2014, 22:19
von Poet
@Joker: Auch das ist möglich, dann musst Du den gesamten Beitrag an die Kasse überweisen bzw. abbuchen lassen.

Verfasst: 11.11.2014, 17:54
von GerneKrankenVersichert
Swantje B. hat geschrieben:Mal eine Frage an die anderen Kassenmitarbeiter: Ab Beginn der Beschäftigung über JAE besteht ja wieder Versicherungsfreiheit, so dass die Versicherungspflicht (auch nach 5/1/13) verdrängt wird (§ 6 Abs. 3 SGB V). Würdet ihr die 5/1/13 dann ab Beginn der Beschäftigung in eine freiwillige KV umwandeln (obligatorische Anschlussversicherung, 188/4)?

Gruß
Swantje
Ja