Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder (Ehepartner in PKV
Verfasst: 16.10.2014, 20:10
Ich war über 31 Jahre als Angestellte in der GKV und beziehe derzeit ALG I.
ALG I läuft Mitte 2015 aus; ALG II kommt nicht in Frage.
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werde ich erst ab Mitte 2016 beziehen, d.h. ich muss einen Zeitraum von ca. einem Jahr überbrücken und mich vorübergehend freiwillig krankenversichern.
Mein Ehemann ist privat krankenversichert und sein Einkommen ist höher als meines. Kinder haben wir keine.
Nun habe ich mit Schrecken festgestellt, dass bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV zur Beitragsberechnung wohl nicht nur meine sämtlichen eigenen Einkünfte sondern auch die meines Mannes herangezogen werden.
Auch nach mehrmaligem Lesen der "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung..." des GKV Spitzenverbandes ist mir allerdings nicht ganz klar, wie das gerechnet wird.
Verstehe ich richtig, dass das halbe Familieneinkommen die Berechnungsgrundlage ist, jedoch höchstens bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze?
Das hiesse ja dann, Ledige haben eine höhere Beitragsbemessungsgrenze als Verheiratete (falls der Gatte nich in der GKV ist) ??
Grüsse, Karla
ALG I läuft Mitte 2015 aus; ALG II kommt nicht in Frage.
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werde ich erst ab Mitte 2016 beziehen, d.h. ich muss einen Zeitraum von ca. einem Jahr überbrücken und mich vorübergehend freiwillig krankenversichern.
Mein Ehemann ist privat krankenversichert und sein Einkommen ist höher als meines. Kinder haben wir keine.
Nun habe ich mit Schrecken festgestellt, dass bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV zur Beitragsberechnung wohl nicht nur meine sämtlichen eigenen Einkünfte sondern auch die meines Mannes herangezogen werden.
Auch nach mehrmaligem Lesen der "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung..." des GKV Spitzenverbandes ist mir allerdings nicht ganz klar, wie das gerechnet wird.
Verstehe ich richtig, dass das halbe Familieneinkommen die Berechnungsgrundlage ist, jedoch höchstens bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze?
Das hiesse ja dann, Ledige haben eine höhere Beitragsbemessungsgrenze als Verheiratete (falls der Gatte nich in der GKV ist) ??
Grüsse, Karla