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Abbruch einer kieferorthopädischen Behandlung

Verfasst: 14.10.2014, 19:48
von WhoKnows
Hallo liebes Forum,

ich habe folgendes Problem:

Ich hatte in meiner Jugend schon einmal eine Therapie beim Kieferorthopäden erfolgreich abgeschlossen. Da sich das Ergebnis nicht gehalten hat, bin ich nach meinem 18. Geburtstag nochmal in Behandlung gegangen. Hier ist die Prämisse regelmäßig, dass die Kieferfehlstellung mit einer Operation (Unterkiefervorverlagerung) behoben werden muss, damit die Krankenkasse die Behandlung bezahlt.

Nun, da die OP immer näher rückt, wachsen auch immer mehr die Bedenken, ob das die richtige Entscheidung war. Sowohl die berufliche Fehlzeit, kein richtiges Essen mehr für Wochen (bin sowieso schon recht dünn) und eventuelle Risiken schrecken mich ab. Daher momentan eine echt schwierige Entscheidung...

Daher habe ich begonnen, über Alternativen nachzudenken, und wäre durchaus bereit, auch Geld dafür in die Hand zu nehmen. Die Fragen sind jetzt nur:

- Was passiert bei Behandlungsabbruch? Dass ich meinen Eigenanteil von 20% nicht wiedersehe, ist klar, das finde ich nicht allzu schlimm. Wie verhält es sich mit den bereits gezahlten Leistungen der Krankenkasse für die Behandlung, sind die zurückzuzahlen?

- Wenn man in Jahren/Jahrzehnten von möglichen Folgen doch einmal eingeholt werden sollte, ist dann eine Behandlung mit kostenteiliger Übernahme noch möglich, oder muss dann die gesamte Behandlung vorgestreckt werden?

- Lässt sich die vorhandene Behandlung insofern verändern, dass ich die Leistungen zahle, die anstelle der OP zusätzlich zu tun sind, während das Egebnis dem Grunde nach das gleiche bleibt?

Danke schon mal im Voraus.[/list]

Re: Abbruch einer kieferorthopädischen Behandlung

Verfasst: 15.10.2014, 07:15
von Czauderna
WhoKnows hat geschrieben:Hallo liebes Forum,

ich habe folgendes Problem:

Ich hatte in meiner Jugend schon einmal eine Therapie beim Kieferorthopäden erfolgreich abgeschlossen. Da sich das Ergebnis nicht gehalten hat, bin ich nach meinem 18. Geburtstag nochmal in Behandlung gegangen. Hier ist die Prämisse regelmäßig, dass die Kieferfehlstellung mit einer Operation (Unterkiefervorverlagerung) behoben werden muss, damit die Krankenkasse die Behandlung bezahlt.

Nun, da die OP immer näher rückt, wachsen auch immer mehr die Bedenken, ob das die richtige Entscheidung war. Sowohl die berufliche Fehlzeit, kein richtiges Essen mehr für Wochen (bin sowieso schon recht dünn) und eventuelle Risiken schrecken mich ab. Daher momentan eine echt schwierige Entscheidung...

Daher habe ich begonnen, über Alternativen nachzudenken, und wäre durchaus bereit, auch Geld dafür in die Hand zu nehmen. Die Fragen sind jetzt nur:

- Was passiert bei Behandlungsabbruch? Dass ich meinen Eigenanteil von 20% nicht wiedersehe, ist klar, das finde ich nicht allzu schlimm. Wie verhält es sich mit den bereits gezahlten Leistungen der Krankenkasse für die Behandlung, sind die zurückzuzahlen?

die Übernahme der Kosten für eine zweite kieferorthopädische Behandlung, dazu noch nach dem 18. Lebensjahr ist nicht die Regel, deshlab muss es in deinem Fall eine Einzelfallentscheidung aufgrund eines Gutachtens gewesen sein ?
Wenn dem so ist, dann kann über alles weitere nur vermutet werden -
grundsätzlich sind die bereits angefallenen Kosten nicht an die Kasse zurückzuzahlen - der Eigenanteil bleibt, wie du schon richtig geschrieben hast.

- Wenn man in Jahren/Jahrzehnten von möglichen Folgen doch einmal eingeholt werden sollte, ist dann eine Behandlung mit kostenteiliger Übernahme noch möglich, oder muss dann die gesamte Behandlung vorgestreckt werden?
Wie schon oben geschrieben, es würde sich nach heutiger Lage auch dann um eine Einzelfallentscheidung handeln, deshalb kann zu den Aussichten
nichts gesagt werden.


- Lässt sich die vorhandene Behandlung insofern verändern, dass ich die Leistungen zahle, die anstelle der OP zusätzlich zu tun sind, während das Egebnis dem Grunde nach das gleiche bleibt?

Auch hier muss ich mich leider wiederholen - da gibt es keine Regularien dafür, grundsätzlich gilt aber, dass es nicht möglich ist Privatbehandlung und Kassenleistung zu vermischen - der Grundsatz gilt - entweder Kassenleistung und dann alles (excl. Eigenanteile) oder Privatbehandlung und dann ggf. Kostenerstattung. Ob diese Möglichkeit in deinem Fall zutrifft, glaube ich nicht.Danke schon mal im Voraus.[/list]
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.10.2014, 06:05
von WhoKnows
Hallo und danke für die Antwort.

Genau so verhielt es sich: Die zweite kieferorthopädische Behandlung (nach meinem 18. Geburtstag) wurde deshalb bewilligt, weil es 2 Gutachten gab von KFO und -chirurg, welche eine Fehlstellung des Kiefers attestierten.

Die Behandlungskosten wurden unter der Maßgabe übernommen, dass der Behandlungsplan eine Operation zur Behebung der Fehlstellung (nach Tragen einer festen Zahnspange) vorsieht.