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Sohn (26) verweigert Krankenversicherung(-sschutz)! Haftbar?
Verfasst: 12.10.2014, 20:19
von M120488
Ich habe einen Sohn aus einer geschiedenen Ehe.
Er ist 26 Jahre alt, und verweigert die Krankenkasse, bzw. sich kranken zu versichern.
Er arbeitet nicht, und ist auch nicht bei Hartz-4 gemeldet, weil er das ablehnt.
Bis zu seinem 23.Lebensjahr war er automatisch über meine Krankenversicherung mitversichert,
seit der Vollendung seines 23.Lebensjahres ist er nicht mehr krankenversichert.
Gearbeitet hat er kaum in seinen letzten 8 Jahren, bis auf 2 oder 3 Jobs für einige wenige Wochen.
Auch eine Anstellung und Mitarbeit in meiner Firma lehnt er kategorisch ab.
Weiter lehnt er Mobil Telefone ab, und lehnt auch einen Führerschein ab, welchen ich ihm finanzieren würde.
Jetzt wohnt er z.Zt. kosten- und mietfrei im Hause meiner Mutter (84) , also seiner Oma.
Für Omi macht er fast täglich Besorgungen, und führt den Hund meiner Mutter mehrmals täglich Gassi.
Oma finanziert ihm den Lebensunterhalt, zumindestens was Lebensmittel anbetrifft.
Zigaretten braucht er nicht, denn er ist Nichtraucher.
Gleiches gilt auch für Alkohol, den er ebenfalls nicht trinkt.
Gelegentlich sammelt er Pfandflaschen, die er beim Discounter wie (Wortsperre: Firma) & Co. abgibt.
Jetzt meine Frage:
Können Familienangehörige für Doktor-Rechnungen / Hospital ect. haftbar gemacht werden, wenn er krank wird, oder ihm etwas passiert (Unfall ect.)?
Wie gesagt, Hartz-4 lehnt er kategorisch ab, wo er automatisch über den Staat krankenversichert wäre.
Verfasst: 12.10.2014, 21:51
von vlac
Hallo,
vorweg: Die nachfolgenden Aussagen sollen nur Deiner groben Orientierung dienen. Solltest Du es ganz genau wissen wollen, dann empfehle ich Dir einen Anruf bei einer Schuldnerberatungsstelle, denn das sind die Leute, die einem ziemlich genau sagen können, für welche Rechnungen man aufkommen muss, und wofür nicht.
Los geht's: Dein Sohn ist volljährig. Das bedeutet, dass Du für das, was er tut oder in diesem Fall besser nicht tut nicht verantwortlich bist. Dazu zählen auch seine Zahlungsverpflichtungen: Niemand kommt auf die Idee, die Angehörigen eines Erwachsenen für beispielsweise die nicht gezahlten Mobilfunkrechnungen heran zu ziehen.
Ähnlich ist es auch mit Arztrechnungen und Beitragsforderungen der Krankenkasse.
Hier ist es grundsätzlich so, dass Dein Sohn dazu verpflichtet ist, sich krankenzuversichern. Das bedeutet auch, dass er, wenn er irgendwann wieder bei der Krankenkasse aufschlägt, mit erheblichen Beitragsnachforderungen zu rechnen hat. Und die allermeisten Menschen brauchen irgendwann die Krankenkasse wieder: Sei es, weil sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, oder weil sie Hartz IV beantragen.
Ganz ohne Krankenversicherung ist Dein Sohn auch jetzt nicht. Sobald er krank wird, kann er sich bei der Krankenkasse melden, sich behandeln lassen - nur kommt dann eben auch der Brief mit den Beitragsnachforderungen. Dabei wird man gerade bei den teurerer Erkrankungen fest stellen, dass die nach zu zahlenden Beiträge nicht ausreichen, um die Kosten der Behandlung zu begleichen. Ein Beinbruch mit Operation ist hier oft schon der Einstieg.
Natürlich kann Dein Sohn sich auch entscheiden, den Arzt privat zu bezahlen, falls er einen Schnupfen oder Zahnschmerzen bekommen sollte. Nur: Die Rechnung der Krankenkasse mit den Beiträgen wird früher oder später kommen, und jeden Monat kommen weitere Beiträge hinzu.
Wird eine Operation fällig, kann das Krankenhaus aber auch darauf bestehen, dass über die Krankenkasse erfolgt, oder aber, wenn sich der Patient weigert, den Umfang der Behandlung auf das Minimum reduzieren, sollten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.
Dementsprechend würde ich Dir empfehlen, noch einmal einen Gesprächsversuch zu unternehmen, und Deinen Sohn auf die Situation hin zu weisen.
Verfasst: 13.10.2014, 05:28
von merida
Meine Tochter war auch bis zum 23. Lebensjahr bei mir mit krankenversichert, doch am Tag ihres Geburtstages hat sich die KK automatisch gemeldet und sie muss jetzt etwas mehr als 158 Euro im Monat zahlen.
Sie bekommt kein Harz IV, weil sie einen Freund hat, der arbeitet und das Amt eine eheähnliche Beziehung darin sieht, na ja sie wohnen halt zusammen. Sie hat einen 450 Euro Job, davon bleiben knapp 300 Euro, die sie zum Lebensunterhalt dazusteuert, ihr bleibt nicht mal ein Taschengeld.
Die KK hat ihr gesagt, dass die Versicherung pflicht ist und das sie sich nicht davon befreien lassen kann. Ich habe ihr vorgeschlagen zu heiraten, aber die Beiden sind noch nicht so lange zusammen (1 Jahr).
Ich glaube auch wie, vlac, dass dein Sohn, alle Beiträge seit seinem 23. Geburtstag nachzahlen muss, da kannst Du dir mal ausrechnen, wie viel das sein wird.
LG Merida
Verfasst: 13.10.2014, 07:25
von Poet
@merida: Neben der Hochzeit gibt es noch eine weitere Möglichkeit -> wenn der AG Deiner Tochter das Einkommen um nur 1€ anhebt, dann wäre sie über ihren Job versichert. Vorteil: Sie erwirbt auch Ansprüche in den anderen SV-Zweigen. Nachteil: Neben ihren rd. 90€ Beiträgen die direkt vom Lohn abgezogen werden, muss auch der AG rd. 90€ zahlen.
P.S.: Wieso bleiben Ihr nur 300€ bei einem 450€-Job?
Verfasst: 13.10.2014, 07:36
von merida
Der AG macht das nicht mit
450-158=292 €
Re: Sohn (26) verweigert Krankenversicherung(-sschutz)! Haft
Verfasst: 13.10.2014, 08:17
von Bully
M120488 hat geschrieben:Ich habe einen Sohn aus einer geschiedenen Ehe.
Er ist 26 Jahre alt, und verweigert die Krankenkasse, bzw. sich kranken zu versichern.
Er arbeitet nicht, und ist auch nicht bei Hartz-4 gemeldet, weil er das ablehnt.
Bis zu seinem 23.Lebensjahr war er automatisch über meine Krankenversicherung mitversichert,
seit der Vollendung seines 23.Lebensjahres ist er nicht mehr krankenversichert.
Gearbeitet hat er kaum in seinen letzten 8 Jahren, bis auf 2 oder 3 Jobs für einige wenige Wochen.
Auch eine Anstellung und Mitarbeit in meiner Firma lehnt er kategorisch ab.
Hallo M120488
es geht mich zwar nichts an, aber
ich frage mich gerade, was ist in der Erziehung wohl falsch gelaufen,
wie würde ich reagieren, ich würde mein Kind, vor die Wahl stellen,
-- Betreuungsverfügung -- ODER .............
naja, fruchtlose Gespräche wirst Du mit Deinem Sohn schon genügend geführt haben.
was eine fehlende KV bedeutet, dürfte jedem klar sein,
Gruß Bully
ps. entschuldige das ich es so sage
Verfasst: 13.10.2014, 09:11
von broemmel
merida hat geschrieben:Der AG macht das nicht mit
450-158=292 €
Die Rechnung stimmt nicht.
Der AG müsste einfach mal rechnen was an AG Anteilen bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anfällt und dann vergleichen was er an Pauschalbeiträgen abführt.
Ansonsten ist das für ihn immer der gleiche Aufwand. Arbeitsrechtlich gibt es keine Unterschiede zwischen Minijob und anderen Beschäftigungsverhältnissen.
Ansonsten schliesse ich mich mal Bully an. Im zarten Alter von 26 Jahren sollte die Trotzphase langsam mal abgeschlossen sein. Oder wirft er sich im Supermarkt immer noch auf den Boden und strampelt wenn er unbedingt eine Cola haben will?
Verfasst: 13.10.2014, 10:40
von Bodi
Ein Midijob mit mehr als 450 EUR Gehalt wäre in der Tat eine win-win- Situation. Der Arbeitgeber zahlt nur noch ca. 20% Sozialabgaben statt 30% Pauschalabgaben eines Minijobs. Der Arbeitnehmer wiederum kann sich die 158 EUR monatlich für die Krankenkasse und PV sparen, zahlt stattdessen nur sehr geringe Arbeitnehmeranteile und erwirbt dazu Ansprüche in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Die volle Nachzahlung von GKV-Beiträgen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wie im Fall des TE ist seit der Einführung der Ermäßigungsregelung des § 256a SGB V am 01.08.2013 Geschichte. Nachzuzahlen ist nur der geringe Anwartschaftsbeitrag von unter 50 EUR pro Monat, keine Leistungsinanspruchnahme vorausgesetzt. Entsteht Versicherungspflicht wegen ALG2-Bezuges ("Hartz IV"), kann die Wiederaufnahme ganz ohne Nachzahlung funktionieren.
Verfasst: 13.10.2014, 15:49
von zeckerlrund
Na, sagts es doch der Merida gleich wie es heißt: Gleitzonenregelung.
Wenn der AG nicht glaubt, daß es für ihn günstiger ist, soll er halt den Gleitzonenrechner auf der Homepage einer GKV bemühen.
Es genügt doch schon die Anhebung um 1 Euro damit diese Regelung zur Anwendung kommt.