Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
Verfasst: 11.10.2014, 01:29
Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
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Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankengeld
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 1:46 pm Titel: Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
[Neue Verfassungsbeschwerde Krankengeld – abschnittsweise Bewilligung vs. Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Willkür [/size]
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=31346
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 1:51 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Bei der Verfassungsbeschwerde hat sich
ein USER sehr viel Mühe gemacht.
Er hat hervorragende Kenntnisse.
Hoffentlich wird er belohnt.
Ich weiß, dass hier sehr viele Krankenkassenmitarbeiter sind, in der Hoffnung, dass es nicht gelöscht wird.
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broemmel
Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 1531
Wohnort: Im schönen Norden
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 5:12 pm Titel:
Hallo,
warum sollte das hier gelöscht werden?
Der User ist hier doch lange bekannt. In seinem neuen Forum werden ehe Beiträge gelöscht, aber hier doch nicht.
Die Verfassungsbeschwerde ist ein alter Hut. Das hat der User schon mal probiert und die wurde abgelehnt. Und das ist auch meine Voraussage für diese Verfassungsbeschwerde.
Aber wir werden ja sehen. Falls sie zugelassen wird werden alle Foren mit Euphorie unterrichtet, falls sie abgelehnt wird sind die Richter befangen, haben keine Ahnung und machen das aus purer Absicht
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5938
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 6:36 pm Titel:
Hallo,
ja, warum sollte ich das hier löschen ??
Wie schon Broemmel geschrieben hat, der User hat sich sehr viel Mühe gemacht, und die macht er sich nicht nur in diesem Fall sondern in den drei, vier anderen Fällen auch, du weißt sicher, wo du die findest.
Ob erfolgreich oder nicht, das ist eine andere Frage
Hier wird nur gelöscht wenn es beleidigend wird und ein Thread beendet wenn es gar nicht anders mehr geht, aber deinen Beitrag löschen, warum in aller Welt sollte das geschehen. Deine Begründung dafür ist gelinde gesagt Unsinn. Warum sollten die Krankenkassenmitarbeiter gegen eine Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt sein, richtet sich diese weder direkt an die Adresse der User hier und auch nur indirekt an die Krankenkassen insgesamt sondern direkt an die Gerichtsbarkeit oder/und an die Gesetzgebung der die Krankenkassen unterworfen sind, deshalb ja auch eine Verfassungsbeschwerde.
Möchtest Du eine Meinung zum Inhalt der Beschwerde haben ?
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 7:44 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
deine Meinung zu der Verfassungsbeschwerde würde mich
interessieren.
Gruß
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5938
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 11:01 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Hallo Czauderna,
deine Meinung zu der Verfassungsbeschwerde würde mich
interessieren.
Gruß
Hallo,
wenn ich den Links folge, komme ich nicht weiter, da ich in diesem Forum nicht angemeldet bin, also kann ich nur vermuten, dass es sich um inhaltlich die gleiche Beschwerde handelt, die schon einmal erfolglos war. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ich auch keine Meinung dazu äußern und mich nur auf den Verfasser und seine Beweggründe zu konzentrieren, das möchte ich nicht. Also, wenn es sich um den gleichen Inhalt handelt, meine ich, dass dort schon einiges drinnen steht, was man nicht sofort von der Hand weißen sollte, allerdings, im Zusammenhang mit dem ganzen Drumherum und der Tatsache, dass hier kein Jurist Hand angelegt hat sondern ein Laie, und das dies schon einmal schief gegangen ist, bin ich skeptisch dass es dem "zweiten Anlauf" besser ergehen wird. Die Basis für eine Verfassungsbeschwerde fehlt meiner Ansicht nach, es fehlt der Nachweis der Durchgängigkeit - zwei Fälle
aus einem Forum heraus sind einfach zu wenig, aber ich weiß auch, dass schon ein Fall für eine solche Beschwerde ausreichen kann und diese auch rechtlich zulässig ist, aber du hast ja nach meiner Meinung gefragt.
Ich gebe auch dem "zweiten Anlauf" keine wirklich Chance.
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: So Sep 28, 2014 10:52 am Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
Du kannst jetzt ohne Anmeldung die Verfassungsbeschwerde lesen.
Gruß
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 2364
Verfasst am: So Sep 28, 2014 5:39 pm Titel:
Verstehe ich das richtig, dass sich die Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der aufschiebenden Wirkung bei der Klage gegen die Einstellung des Krankengeldes richtet, da die Höchstanspruchsdauer erschöpft ist?!? Schön vermischt mit dem Lieblingsthema der abschnittsweisen Bewilligung, Entscheidungen von Sozial- und Landgerichten, die entgegen der Rechtssprechung des BSG lauten, ohne dass in diesen Fällen bereits eine höchstrichterliche Klärung erfolgt ist? Meine Einschätzung: Die Verfassungsbeschwerde hat null Chancen, am ehesten noch auf die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... blatt.html
_________________
Meine Äußerungen stellen keine Rechtsberatung dar. Ich beziehe mich auf die momentane Rechtslage/Rechtssprechung, die sich jederzeit ändern kann, weshalb jeder selbst entscheiden muss, ob er den Rechtsweg einschlägt.
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5938
Verfasst am: So Sep 28, 2014 8:03 pm Titel:
Hallo,
ich bin derzeit beruflich unterwegs und konnte mich deshalb in den vergangenen Stunden mal durch diese "Verfassungsbeschwerde" kämpfen.
Also rein optisch, vom Aufbau her, mein Kompliment - gut gemacht.
Über den Inhalt hier eine Diskussion anzufangen halte ich für müßig.
Nur soviel - meine Einschätzung bleibt - ich gebe diesem "zweiten Anlauf" keine Chance.
Wann hat man schon mal die Gelegenheit sich so seiner "Leserschaft" so zu präsentieren, gibt es doch astronomische Klickzahlen dort (dank Robotern??!!).
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 10:34 am Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
deine Äußerungen verstehe ich nicht so ganz.
Kann es sein, dass Du dich nicht mit der Verfassungsbeschwerde auseinander setzen möchtest?
Hast Du ein persönliches Problem mit dem User?
Also liege ich doch nicht so falsch, dass sich Krankenkassenmitarbeiter nicht
mit der Verfassungsbeschwerde auseinander setzen möchten oder können.
Gruß
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 10:36 am Titel: Verfassungsbeschwerde
GerneKrankenversichert.
vielleicht sollte man die Mutwillensgebühr der Krankenkasse anlasten.
Aber vielleicht setzt sich das Bundesverfassungsgericht damit auseinander, und die Verfassungsbeschwerde führt zum gewünschten Erfolg.
Gruß
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Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
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Poet
Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 2195
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 4:46 pm Titel:
...Zusatz noch von meiner Seite - als Mitarbeiter der GKV und als juristisch bewanderter Mensch: Es gibt ein Schema zur Vorab-Prüfung von Verfassungsbeschwerden.
http://www.jura-schemata.de/verfassungsbeschwerde.htm
Jetzt kann jeder selbst überlegen inwieweit eine solche Beschwerde Erfolg hätte. Aber auch da gilt natürlich: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Das schließt mit ein, dass man sich auch mit den Folgen einer Niederlage im Vorfeld beschäftigen sollte.
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 75
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 5:03 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
ich verstehe deine heftige Reaktion nicht.
Auf der einen Seite liest Du die Verfassungsbeschwerde
und auf der anderen Seite greifst Du den Verfasser sehr an.
Ich kenne deine Gründe nicht, aber der muss dich schon sehr verletzt haben.
Gruß
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Lady Butterfly
Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 1082
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 6:45 pm Titel:
Hallo ,
ich frag mich, wie zu dem Schluss kommst, dass Czauderna den Verfasser dieser Verfassungsbeschwerde angreift - er hat seine Meinung geäußert, worum du ja auch gebeten hast. Dass dir diese Meinung offensichtlich nicht gefällt, ist eine ganz andere Sache.
wieso legst du eigentlich einen so großen Wert auf die Meinung bzw. die Zustimmung von Czauderna? das frag ich mich....
zur Sache: der Verfasser hat sich mit dieser Beschwerde erkennbar Mühe gegeben und viel Zeit darin investiert. Dass er ne Missbrauchsgebühr zahlen muss - wie von GKV geschrieben -bezweifle ich. Dass die Beschwerde zu den vom Verfasser erwarteten und erhofften Ergebnisse führt, bezweifle ich allerdings auch. Aber besser versucht und gescheitert als gar nicht erst versucht, nicht wahr?
ich bin keine Verfassungsrechtlerin, ja nicht einmal eine Juristin. Daher ist meine Meinung zu dem Thema natürlich nur laienhaft... aber auch ich sehe keine großen Chancen. Die Höchstanspruchsdauer von Krankengeld ist gesetzlich begrenzt - wenn jemand dauerhaft krank ist, gibt es andere Sozialleistungen, auf die er zurückgreifen kann.
Und die Sache mit der abschnittsweisen Bewilligung: hier gibt es - wie in der Verfassungsbeschwerde ausgeführt wird - eine Haltung des Bundessozialgericht. Ob die nun richtig oder falsch ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Wie schon geschrieben: ich bin keine Juristin. Aber es gibt wie geschrieben eine eindeutige Haltung des BSG zu dem Thema, an die sich die Kassen und deren Mitarbeiter halten müssen. Die Kassen und ihre Mitarbeiter führen lediglich aus, was Gesetzgeber und Gerichte für richtig halten. Auch die Mitarbeiter der Kassen finden nicht alles gut, was Politiker und Richter entscheiden. Aber wenn sie ihre eigene Meinung über das Gesetz bzw. die Rechtsprechung stellen würden, wäre das Willkür. Und das will auch niemand.
Der (mutmaßliche) Verfasser hat einmal in diesem Forum gefragt, ob Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden können. Aus seinen Beiträgen war erkennbar, dass er dies bezweifelt. Ich hoffe, er traut nun dem Bundesverfassungsgericht zu, über seine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden. Ich vermute, dass er auch dies bezweifelt, wenn sie abgelehnt wird.
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 75
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 7:02 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Halllo Lady Butterfly,
vielleicht solltest Du richtig lesen.
Czauderna hat es angeboten am 26.9.14.
Willst Du mit deiner weiteren Aussage sagen, alles was das BSG
urteilt ist rechtens?
Gruß
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Lady Butterfly
Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 1082
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 7:07 pm Titel:
übrigens: weniger als 5% der Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich, viele werden überhaupt nicht angenommen
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... A-I-1.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... -IV-1.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... -IV-2.html
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5943
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 7:26 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Halllo Lady Butterfly,
vielleicht solltest Du richtig lesen.
Czauderna hat es angeboten am 26.9.14.
Willst Du mit deiner weiteren Aussage sagen, alles was das BSG
urteilt ist rechtens?
Gruß
Hallo ,
jetzt bin aber etwas verwirrt - du unterschreibst mit "......." - dem Namen eines Users, der in dem besagten Forum mit einer der eifrigsten User ist und einen erbitterten Kampf gegen die Deutsche BKK und dort gegen deren Vorstandsvorsitzenden führt. Na, wenn das mal jetzt nicht ein "Eigentor" war.
Aber egal - alles okay (bis jetzt).
Gruss
Czauderna
PS. Das mit dem Anmelden und dein Beitrag dazu, das war dann ein Scherz ?
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Lady Butterfly
Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 1082
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 8:03 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Halllo Lady Butterfly,
vielleicht solltest Du richtig lesen.
Czauderna hat es angeboten am 26.9.14.
Willst Du mit deiner weiteren Aussage sagen, alles was das BSG
urteilt ist rechtens?
Gruß
vielleicht solltest du mal genauer lesen.... zunächst mal: das Bundessozialgericht spricht Recht. Daher kann man gut und gerne behaupten, dass alles, was das BSG urteilt, rechtens ist. Liegt in der Definition der Sache.
aber andererseits kennst du vielleicht den Spruch "3 Juristen, 5 Meinungen"
Und Nicht-Juristen haben auch Meinungen - die nicht immer mit den Meinungen der Juristen übereinstimmen.
Als Kassenmitarbeiterin spielt aber meine persönliche Meinung keine Rolle - ich muss mich daran halten, was Gerichte und Politiker entscheiden. Wie alle anderen Kassenmitarbeiter auch. Und wie all die anderen Mitarbeiter von Behörden. Das soll übrigens auch einem Verfassungsgrundsatz dienen: dem Gleichheitsgebot - alle Bürger sollen gleich behandelt werden. Unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion. ihrer Hautfarbe - und auch unabhängig von der Meinung des Sachbearbeiters, der ihnen gegenüber sitzt.
P.S.: du hast meine Frage noch nicht beantwortet, wieso dich die Meinung von Czauderna so sehr interessiert.... du selbst hast Czauderna in gut einer Hand voll Beiträgen direkt angesprochen
P.S.S.: , kann es sein, dass du in diesem Forum unter zwei Pseudonymen angemeldet bis?
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Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
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Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankengeld
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 1:46 pm Titel: Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
[Neue Verfassungsbeschwerde Krankengeld – abschnittsweise Bewilligung vs. Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Willkür [/size]
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=31346
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 1:51 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Bei der Verfassungsbeschwerde hat sich
ein USER sehr viel Mühe gemacht.
Er hat hervorragende Kenntnisse.
Hoffentlich wird er belohnt.
Ich weiß, dass hier sehr viele Krankenkassenmitarbeiter sind, in der Hoffnung, dass es nicht gelöscht wird.
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broemmel
Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 1531
Wohnort: Im schönen Norden
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 5:12 pm Titel:
Hallo,
warum sollte das hier gelöscht werden?
Der User ist hier doch lange bekannt. In seinem neuen Forum werden ehe Beiträge gelöscht, aber hier doch nicht.
Die Verfassungsbeschwerde ist ein alter Hut. Das hat der User schon mal probiert und die wurde abgelehnt. Und das ist auch meine Voraussage für diese Verfassungsbeschwerde.
Aber wir werden ja sehen. Falls sie zugelassen wird werden alle Foren mit Euphorie unterrichtet, falls sie abgelehnt wird sind die Richter befangen, haben keine Ahnung und machen das aus purer Absicht
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 6:36 pm Titel:
Hallo,
ja,, warum sollte ich das hier löschen ??
Wie schon Broemmel geschrieben hat, der User hat sich sehr viel Mühe gemacht, und die macht er sich nicht nur in diesem Fall sondern in den drei, vier anderen Fällen auch, du weißt sicher, wo du die findest.
Ob erfolgreich oder nicht, das ist eine andere Frage
Hier wird nur gelöscht wenn es beleidigend wird und ein Thread beendet wenn es gar nicht anders mehr geht, aber deinen Beitrag löschen, warum in aller Welt sollte das geschehen. Deine Begründung dafür ist gelinde gesagt Unsinn. Warum sollten die Krankenkassenmitarbeiter gegen eine Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt sein, richtet sich diese weder direkt an die Adresse der User hier und auch nur indirekt an die Krankenkassen insgesamt sondern direkt an die Gerichtsbarkeit oder/und an die Gesetzgebung der die Krankenkassen unterworfen sind, deshalb ja auch eine Verfassungsbeschwerde.
Möchtest Du eine Meinung zum Inhalt der Beschwerde haben ?
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 7:44 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
deine Meinung zu der Verfassungsbeschwerde würde mich
interessieren.
Gruß
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 11:01 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Hallo Czauderna,
deine Meinung zu der Verfassungsbeschwerde würde mich
interessieren.
Gruß
Hallo,
wenn ich den Links folge, komme ich nicht weiter, da ich in diesem Forum nicht angemeldet bin, also kann ich nur vermuten, dass es sich um inhaltlich die gleiche Beschwerde handelt, die schon einmal erfolglos war. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ich auch keine Meinung dazu äußern und mich nur auf den Verfasser und seine Beweggründe zu konzentrieren, das möchte ich nicht. Also, wenn es sich um den gleichen Inhalt handelt, meine ich, dass dort schon einiges drinnen steht, was man nicht sofort von der Hand weißen sollte, allerdings, im Zusammenhang mit dem ganzen Drumherum und der Tatsache, dass hier kein Jurist Hand angelegt hat sondern ein Laie, und das dies schon einmal schief gegangen ist, bin ich skeptisch dass es dem "zweiten Anlauf" besser ergehen wird. Die Basis für eine Verfassungsbeschwerde fehlt meiner Ansicht nach, es fehlt der Nachweis der Durchgängigkeit - zwei Fälle
aus einem Forum heraus sind einfach zu wenig, aber ich weiß auch, dass schon ein Fall für eine solche Beschwerde ausreichen kann und diese auch rechtlich zulässig ist, aber du hast ja nach meiner Meinung gefragt.
Ich gebe auch dem "zweiten Anlauf" keine wirklich Chance.
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: So Sep 28, 2014 10:52 am Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
Du kannst jetzt ohne Anmeldung die Verfassungsbeschwerde lesen.
Gruß
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 2364
Verfasst am: So Sep 28, 2014 5:39 pm Titel:
Verstehe ich das richtig, dass sich die Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der aufschiebenden Wirkung bei der Klage gegen die Einstellung des Krankengeldes richtet, da die Höchstanspruchsdauer erschöpft ist?!? Schön vermischt mit dem Lieblingsthema der abschnittsweisen Bewilligung, Entscheidungen von Sozial- und Landgerichten, die entgegen der Rechtssprechung des BSG lauten, ohne dass in diesen Fällen bereits eine höchstrichterliche Klärung erfolgt ist? Meine Einschätzung: Die Verfassungsbeschwerde hat null Chancen, am ehesten noch auf die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... blatt.html
_________________
Meine Äußerungen stellen keine Rechtsberatung dar. Ich beziehe mich auf die momentane Rechtslage/Rechtssprechung, die sich jederzeit ändern kann, weshalb jeder selbst entscheiden muss, ob er den Rechtsweg einschlägt.
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: So Sep 28, 2014 8:03 pm Titel:
Hallo,
ich bin derzeit beruflich unterwegs und konnte mich deshalb in den vergangenen Stunden mal durch diese "Verfassungsbeschwerde" kämpfen.
Also rein optisch, vom Aufbau her, mein Kompliment - gut gemacht.
Über den Inhalt hier eine Diskussion anzufangen halte ich für müßig.
Nur soviel - meine Einschätzung bleibt - ich gebe diesem "zweiten Anlauf" keine Chance.
Wann hat man schon mal die Gelegenheit sich so seiner "Leserschaft" so zu präsentieren, gibt es doch astronomische Klickzahlen dort (dank Robotern??!!).
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 10:34 am Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
deine Äußerungen verstehe ich nicht so ganz.
Kann es sein, dass Du dich nicht mit der Verfassungsbeschwerde auseinander setzen möchtest?
Hast Du ein persönliches Problem mit dem User?
Also liege ich doch nicht so falsch, dass sich Krankenkassenmitarbeiter nicht
mit der Verfassungsbeschwerde auseinander setzen möchten oder können.
Gruß
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 10:36 am Titel: Verfassungsbeschwerde
GerneKrankenversichert.
vielleicht sollte man die Mutwillensgebühr der Krankenkasse anlasten.
Aber vielleicht setzt sich das Bundesverfassungsgericht damit auseinander, und die Verfassungsbeschwerde führt zum gewünschten Erfolg.
Gruß
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 11:15 am Titel:
Hallo ,
nein, ich habe keine Lust, mich hier in diesem Forum mit dieser "Verfassungsbeschwerde" inhaltlich zu beschäftigen - ich weiß, dass dies an anderer Stelle gern gesehen würde, weil es dort nix zu diskutieren gibt mangels "Andersdenkenden", und ja, ich habe so meine Probleme und Erfahrungen mit dem Verfasser, aber die spielen hier wirklich eine nur sehr untergeordnete Rolle.
Melde dich im Forum vom Verfasser an, schreibe deinen letzten Beitrag dort rein und die Zustimmung wird dir sicher sein. Hier, für meinen Teil zumindest, wird es die nicht unbedingt geben, denn wie gesagt - zweiter Anlauf und nicht direkt Kassenbezogen sondern mehr auf die Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung.
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 3:04 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
zuerst fragst Du mich, ob ich deine Meinung wissen will
und jetzt wird gekniffen?
Warum sollte ich mich extra in einem Forum anmelden?
Es gibt keinen Hinweis auf ein Impressum, wer
Forumsinhaber/in ist.
Mir gefällt dies nicht.
Gruß
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vlac
Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 365
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 4:17 pm Titel:
Hallo,
@: Bitte entschuldige, dass ich Dich korrigiere. Es gibt hier ein Impressum - das steht allerdings ganz klein unten in der Mitte rechts. Forumsinhaber ist eine GmbH, der Geschäftsführer auch ausgewiesen sind.
Ich kann nicht für Herrn Czauderna sprechen, aber ich möchte gerne anmerken, dass das Thema hier in der Vergangenheit sehr umfassend diskutiert worden ist, und ich denke, es ist schon allein deshalb schwierig, dies noch einmal zu tun, weil diese Verfassungsbeschwerde wirklich gigantisch umfangreich ist. Eine Auseinandersetzung mit den Argumenten wäre eine Aufgabe von Wochen.
Ich persönlich bin kein Krankenkassenmitarbeiter, möchte aber anmerken, dass die Krankenkassenmitarbeiter hier meiner Erfahrung nach das Handeln von Krankenkassen durchaus differenziert und kritisch betrachten. Man muss auch immer berücksichtigen, dass die eigenen Erfahrungen Momentaufnahmen sind: Ja, es gibt Dumpfbacken, aber es gibt auch eine Vielzahl von Mitarbeitern bei Krankenkassen, die bemüht sind, für den Versicherten das Beste herauszuholen. Nur: Von denen hört man nie etwas.
Das Problem, dass ich bei der Verfassungsbeschwerde sehe, ist, dass der Betroffene, der sie einreicht, möglicherweise Erwartungen daran haben könnte, die nicht eintreffen werden. Das Gesetz legt nun einmal eine Anspruchshöchstdauer für das Krankengeld fest, und dieses Gesetz wird nicht durch das Handeln einer Krankenkasse außer Kraft gesetzt. Will heißen: Selbst wenn das Verfassungsgericht die Beschwerde annimmt, und selbst wenn dann am Ende entschieden werden sollte, das Grundrechte verletzt worden sind, wird es trotzdem nicht zu einer Fortsetzung der Krankengeldzahlung über die Anspruchshöchstdauer kommen, weil eben diese Höchstdauer gesetzlich fest gelegt ist. Daran könnte man nur dann etwas ändern, wenn man das Gesetz selbst kippt, entweder indem es vom Bundestag geändert, oder indem es vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. Aber es ist eine Fehlannahme zu glauben, dass ein Gesetz dann nicht mehr wirkt, wenn andere Gesetze verletzt worden sind.
Wenn man das mal durchspielt, und sich vorstellt, dass eine Krankenkasse beim Erreichen der Maximalbezugsdauer einen Aufhebungsbescheid mit Anhörungsmöglichkeit schickt, dann würde es so aussehen, dass die Krankenkasse schreibt, dass man beabsichtigt, die Krankengeldzahlung einzustellen, weil die Bezugsdauer ausgeschöpft ist, dem Betroffenen aber die Möglichkeit gibt, sich dazu zu äußern. Es macht einfach keinen Sinn, weil es ohnehin keine Möglichkeit gibt, dem Betroffenen weiterhin Krankengeld zu zahlen, ganz gleich, was er in der Anhörung sagt. Das Gesetz ist eben da, so lange es da ist.
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 4:43 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Hallo Czauderna,
zuerst fragst Du mich, ob ich deine Meinung wissen will
und jetzt wird gekniffen?
Warum sollte ich mich extra in einem Forum anmelden?
Es gibt keinen Hinweis auf ein Impressum, wer
Forumsinhaber/in ist.
Mir gefällt dies nicht.
Gruß
Hallo ,
ich habe nicht gekniffen - meine Meinung habe ich geäußert - zweimal sogar.
Natürlich musst du dich nicht dort anmelden, aber du warst doch sicher schon dort unterwegs und wenn ich es richtig verstanden habe, bist du mit dieser Verfassungsbeschwerde doch total einverstanden - was willst du hier lesen, dass wir uns mit den gefühlten 1000 Seiten dieser Beschwerde inhaltlich befassen (ich hab sie gelesen, das allein war schon ein hartes Stück Arbeit), sie bewerten und dazu hier ellenlange Kommentare einstellen, weil mit kurzen Kommentaren käme man sicherlich nicht aus ??
Ich wiederhole es gerne noch einmal - ich habe dazu keine Lust - wer es denn gern machen möchte, bitte - deshalb habe ich ja auch schon geschrieben, dass dein Eingangsbeitrag hier stehen bleibt und warum das so ist. Nur, das ist keine Verpflichtung für die User, sich da auch aktiv zu beteiligen. Mit kneifen hat das nix zu tun - für dich gerne noch einmal meine Meinung im Kurztext - Ich gebe dem "zweiten Anlauf" dieser "Verfassungsbeschwerde keine Chance..
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 1:46 pm Titel: Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
[Neue Verfassungsbeschwerde Krankengeld – abschnittsweise Bewilligung vs. Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Willkür [/size]
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Bei der Verfassungsbeschwerde hat sich
ein USER sehr viel Mühe gemacht.
Er hat hervorragende Kenntnisse.
Hoffentlich wird er belohnt.
Ich weiß, dass hier sehr viele Krankenkassenmitarbeiter sind, in der Hoffnung, dass es nicht gelöscht wird.
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broemmel
Anmeldungsdatum: 08.01.2012
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Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 5:12 pm Titel:
Hallo,
warum sollte das hier gelöscht werden?
Der User ist hier doch lange bekannt. In seinem neuen Forum werden ehe Beiträge gelöscht, aber hier doch nicht.
Die Verfassungsbeschwerde ist ein alter Hut. Das hat der User schon mal probiert und die wurde abgelehnt. Und das ist auch meine Voraussage für diese Verfassungsbeschwerde.
Aber wir werden ja sehen. Falls sie zugelassen wird werden alle Foren mit Euphorie unterrichtet, falls sie abgelehnt wird sind die Richter befangen, haben keine Ahnung und machen das aus purer Absicht
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5938
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 6:36 pm Titel:
Hallo,
ja, warum sollte ich das hier löschen ??
Wie schon Broemmel geschrieben hat, der User hat sich sehr viel Mühe gemacht, und die macht er sich nicht nur in diesem Fall sondern in den drei, vier anderen Fällen auch, du weißt sicher, wo du die findest.
Ob erfolgreich oder nicht, das ist eine andere Frage
Hier wird nur gelöscht wenn es beleidigend wird und ein Thread beendet wenn es gar nicht anders mehr geht, aber deinen Beitrag löschen, warum in aller Welt sollte das geschehen. Deine Begründung dafür ist gelinde gesagt Unsinn. Warum sollten die Krankenkassenmitarbeiter gegen eine Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt sein, richtet sich diese weder direkt an die Adresse der User hier und auch nur indirekt an die Krankenkassen insgesamt sondern direkt an die Gerichtsbarkeit oder/und an die Gesetzgebung der die Krankenkassen unterworfen sind, deshalb ja auch eine Verfassungsbeschwerde.
Möchtest Du eine Meinung zum Inhalt der Beschwerde haben ?
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 7:44 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
deine Meinung zu der Verfassungsbeschwerde würde mich
interessieren.
Gruß
Nach oben
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5938
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 11:01 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Hallo Czauderna,
deine Meinung zu der Verfassungsbeschwerde würde mich
interessieren.
Gruß
Hallo,
wenn ich den Links folge, komme ich nicht weiter, da ich in diesem Forum nicht angemeldet bin, also kann ich nur vermuten, dass es sich um inhaltlich die gleiche Beschwerde handelt, die schon einmal erfolglos war. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ich auch keine Meinung dazu äußern und mich nur auf den Verfasser und seine Beweggründe zu konzentrieren, das möchte ich nicht. Also, wenn es sich um den gleichen Inhalt handelt, meine ich, dass dort schon einiges drinnen steht, was man nicht sofort von der Hand weißen sollte, allerdings, im Zusammenhang mit dem ganzen Drumherum und der Tatsache, dass hier kein Jurist Hand angelegt hat sondern ein Laie, und das dies schon einmal schief gegangen ist, bin ich skeptisch dass es dem "zweiten Anlauf" besser ergehen wird. Die Basis für eine Verfassungsbeschwerde fehlt meiner Ansicht nach, es fehlt der Nachweis der Durchgängigkeit - zwei Fälle
aus einem Forum heraus sind einfach zu wenig, aber ich weiß auch, dass schon ein Fall für eine solche Beschwerde ausreichen kann und diese auch rechtlich zulässig ist, aber du hast ja nach meiner Meinung gefragt.
Ich gebe auch dem "zweiten Anlauf" keine wirklich Chance.
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: So Sep 28, 2014 10:52 am Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
Du kannst jetzt ohne Anmeldung die Verfassungsbeschwerde lesen.
Gruß
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 2364
Verfasst am: So Sep 28, 2014 5:39 pm Titel:
Verstehe ich das richtig, dass sich die Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der aufschiebenden Wirkung bei der Klage gegen die Einstellung des Krankengeldes richtet, da die Höchstanspruchsdauer erschöpft ist?!? Schön vermischt mit dem Lieblingsthema der abschnittsweisen Bewilligung, Entscheidungen von Sozial- und Landgerichten, die entgegen der Rechtssprechung des BSG lauten, ohne dass in diesen Fällen bereits eine höchstrichterliche Klärung erfolgt ist? Meine Einschätzung: Die Verfassungsbeschwerde hat null Chancen, am ehesten noch auf die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... blatt.html
_________________
Meine Äußerungen stellen keine Rechtsberatung dar. Ich beziehe mich auf die momentane Rechtslage/Rechtssprechung, die sich jederzeit ändern kann, weshalb jeder selbst entscheiden muss, ob er den Rechtsweg einschlägt.
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5938
Verfasst am: So Sep 28, 2014 8:03 pm Titel:
Hallo,
ich bin derzeit beruflich unterwegs und konnte mich deshalb in den vergangenen Stunden mal durch diese "Verfassungsbeschwerde" kämpfen.
Also rein optisch, vom Aufbau her, mein Kompliment - gut gemacht.
Über den Inhalt hier eine Diskussion anzufangen halte ich für müßig.
Nur soviel - meine Einschätzung bleibt - ich gebe diesem "zweiten Anlauf" keine Chance.
Wann hat man schon mal die Gelegenheit sich so seiner "Leserschaft" so zu präsentieren, gibt es doch astronomische Klickzahlen dort (dank Robotern??!!).
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 10:34 am Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
deine Äußerungen verstehe ich nicht so ganz.
Kann es sein, dass Du dich nicht mit der Verfassungsbeschwerde auseinander setzen möchtest?
Hast Du ein persönliches Problem mit dem User?
Also liege ich doch nicht so falsch, dass sich Krankenkassenmitarbeiter nicht
mit der Verfassungsbeschwerde auseinander setzen möchten oder können.
Gruß
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 72
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 10:36 am Titel: Verfassungsbeschwerde
GerneKrankenversichert.
vielleicht sollte man die Mutwillensgebühr der Krankenkasse anlasten.
Aber vielleicht setzt sich das Bundesverfassungsgericht damit auseinander, und die Verfassungsbeschwerde führt zum gewünschten Erfolg.
Gruß
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Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
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Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
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Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankengeld
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Poet
Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 2195
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 4:46 pm Titel:
...Zusatz noch von meiner Seite - als Mitarbeiter der GKV und als juristisch bewanderter Mensch: Es gibt ein Schema zur Vorab-Prüfung von Verfassungsbeschwerden.
http://www.jura-schemata.de/verfassungsbeschwerde.htm
Jetzt kann jeder selbst überlegen inwieweit eine solche Beschwerde Erfolg hätte. Aber auch da gilt natürlich: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Das schließt mit ein, dass man sich auch mit den Folgen einer Niederlage im Vorfeld beschäftigen sollte.
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 75
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 5:03 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
ich verstehe deine heftige Reaktion nicht.
Auf der einen Seite liest Du die Verfassungsbeschwerde
und auf der anderen Seite greifst Du den Verfasser sehr an.
Ich kenne deine Gründe nicht, aber der muss dich schon sehr verletzt haben.
Gruß
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Lady Butterfly
Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 1082
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 6:45 pm Titel:
Hallo ,
ich frag mich, wie zu dem Schluss kommst, dass Czauderna den Verfasser dieser Verfassungsbeschwerde angreift - er hat seine Meinung geäußert, worum du ja auch gebeten hast. Dass dir diese Meinung offensichtlich nicht gefällt, ist eine ganz andere Sache.
wieso legst du eigentlich einen so großen Wert auf die Meinung bzw. die Zustimmung von Czauderna? das frag ich mich....
zur Sache: der Verfasser hat sich mit dieser Beschwerde erkennbar Mühe gegeben und viel Zeit darin investiert. Dass er ne Missbrauchsgebühr zahlen muss - wie von GKV geschrieben -bezweifle ich. Dass die Beschwerde zu den vom Verfasser erwarteten und erhofften Ergebnisse führt, bezweifle ich allerdings auch. Aber besser versucht und gescheitert als gar nicht erst versucht, nicht wahr?
ich bin keine Verfassungsrechtlerin, ja nicht einmal eine Juristin. Daher ist meine Meinung zu dem Thema natürlich nur laienhaft... aber auch ich sehe keine großen Chancen. Die Höchstanspruchsdauer von Krankengeld ist gesetzlich begrenzt - wenn jemand dauerhaft krank ist, gibt es andere Sozialleistungen, auf die er zurückgreifen kann.
Und die Sache mit der abschnittsweisen Bewilligung: hier gibt es - wie in der Verfassungsbeschwerde ausgeführt wird - eine Haltung des Bundessozialgericht. Ob die nun richtig oder falsch ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Wie schon geschrieben: ich bin keine Juristin. Aber es gibt wie geschrieben eine eindeutige Haltung des BSG zu dem Thema, an die sich die Kassen und deren Mitarbeiter halten müssen. Die Kassen und ihre Mitarbeiter führen lediglich aus, was Gesetzgeber und Gerichte für richtig halten. Auch die Mitarbeiter der Kassen finden nicht alles gut, was Politiker und Richter entscheiden. Aber wenn sie ihre eigene Meinung über das Gesetz bzw. die Rechtsprechung stellen würden, wäre das Willkür. Und das will auch niemand.
Der (mutmaßliche) Verfasser hat einmal in diesem Forum gefragt, ob Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden können. Aus seinen Beiträgen war erkennbar, dass er dies bezweifelt. Ich hoffe, er traut nun dem Bundesverfassungsgericht zu, über seine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden. Ich vermute, dass er auch dies bezweifelt, wenn sie abgelehnt wird.
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 75
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 7:02 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Halllo Lady Butterfly,
vielleicht solltest Du richtig lesen.
Czauderna hat es angeboten am 26.9.14.
Willst Du mit deiner weiteren Aussage sagen, alles was das BSG
urteilt ist rechtens?
Gruß
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Lady Butterfly
Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 1082
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 7:07 pm Titel:
übrigens: weniger als 5% der Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich, viele werden überhaupt nicht angenommen
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... A-I-1.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... -IV-1.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... -IV-2.html
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5943
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 7:26 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Halllo Lady Butterfly,
vielleicht solltest Du richtig lesen.
Czauderna hat es angeboten am 26.9.14.
Willst Du mit deiner weiteren Aussage sagen, alles was das BSG
urteilt ist rechtens?
Gruß
Hallo ,
jetzt bin aber etwas verwirrt - du unterschreibst mit "......." - dem Namen eines Users, der in dem besagten Forum mit einer der eifrigsten User ist und einen erbitterten Kampf gegen die Deutsche BKK und dort gegen deren Vorstandsvorsitzenden führt. Na, wenn das mal jetzt nicht ein "Eigentor" war.
Aber egal - alles okay (bis jetzt).
Gruss
Czauderna
PS. Das mit dem Anmelden und dein Beitrag dazu, das war dann ein Scherz ?
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Lady Butterfly
Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 1082
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 8:03 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Halllo Lady Butterfly,
vielleicht solltest Du richtig lesen.
Czauderna hat es angeboten am 26.9.14.
Willst Du mit deiner weiteren Aussage sagen, alles was das BSG
urteilt ist rechtens?
Gruß
vielleicht solltest du mal genauer lesen.... zunächst mal: das Bundessozialgericht spricht Recht. Daher kann man gut und gerne behaupten, dass alles, was das BSG urteilt, rechtens ist. Liegt in der Definition der Sache.
aber andererseits kennst du vielleicht den Spruch "3 Juristen, 5 Meinungen"
Und Nicht-Juristen haben auch Meinungen - die nicht immer mit den Meinungen der Juristen übereinstimmen.
Als Kassenmitarbeiterin spielt aber meine persönliche Meinung keine Rolle - ich muss mich daran halten, was Gerichte und Politiker entscheiden. Wie alle anderen Kassenmitarbeiter auch. Und wie all die anderen Mitarbeiter von Behörden. Das soll übrigens auch einem Verfassungsgrundsatz dienen: dem Gleichheitsgebot - alle Bürger sollen gleich behandelt werden. Unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion. ihrer Hautfarbe - und auch unabhängig von der Meinung des Sachbearbeiters, der ihnen gegenüber sitzt.
P.S.: du hast meine Frage noch nicht beantwortet, wieso dich die Meinung von Czauderna so sehr interessiert.... du selbst hast Czauderna in gut einer Hand voll Beiträgen direkt angesprochen
P.S.S.: , kann es sein, dass du in diesem Forum unter zwei Pseudonymen angemeldet bis?
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Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
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Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
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Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankengeld
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 1:46 pm Titel: Verfassungsbeschwerde- Krankengeld-
[Neue Verfassungsbeschwerde Krankengeld – abschnittsweise Bewilligung vs. Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Willkür [/size]
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=31346
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 1:51 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Bei der Verfassungsbeschwerde hat sich
ein USER sehr viel Mühe gemacht.
Er hat hervorragende Kenntnisse.
Hoffentlich wird er belohnt.
Ich weiß, dass hier sehr viele Krankenkassenmitarbeiter sind, in der Hoffnung, dass es nicht gelöscht wird.
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broemmel
Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 1531
Wohnort: Im schönen Norden
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 5:12 pm Titel:
Hallo,
warum sollte das hier gelöscht werden?
Der User ist hier doch lange bekannt. In seinem neuen Forum werden ehe Beiträge gelöscht, aber hier doch nicht.
Die Verfassungsbeschwerde ist ein alter Hut. Das hat der User schon mal probiert und die wurde abgelehnt. Und das ist auch meine Voraussage für diese Verfassungsbeschwerde.
Aber wir werden ja sehen. Falls sie zugelassen wird werden alle Foren mit Euphorie unterrichtet, falls sie abgelehnt wird sind die Richter befangen, haben keine Ahnung und machen das aus purer Absicht
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 6:36 pm Titel:
Hallo,
ja,, warum sollte ich das hier löschen ??
Wie schon Broemmel geschrieben hat, der User hat sich sehr viel Mühe gemacht, und die macht er sich nicht nur in diesem Fall sondern in den drei, vier anderen Fällen auch, du weißt sicher, wo du die findest.
Ob erfolgreich oder nicht, das ist eine andere Frage
Hier wird nur gelöscht wenn es beleidigend wird und ein Thread beendet wenn es gar nicht anders mehr geht, aber deinen Beitrag löschen, warum in aller Welt sollte das geschehen. Deine Begründung dafür ist gelinde gesagt Unsinn. Warum sollten die Krankenkassenmitarbeiter gegen eine Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt sein, richtet sich diese weder direkt an die Adresse der User hier und auch nur indirekt an die Krankenkassen insgesamt sondern direkt an die Gerichtsbarkeit oder/und an die Gesetzgebung der die Krankenkassen unterworfen sind, deshalb ja auch eine Verfassungsbeschwerde.
Möchtest Du eine Meinung zum Inhalt der Beschwerde haben ?
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 7:44 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
deine Meinung zu der Verfassungsbeschwerde würde mich
interessieren.
Gruß
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: Fr Sep 26, 2014 11:01 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Hallo Czauderna,
deine Meinung zu der Verfassungsbeschwerde würde mich
interessieren.
Gruß
Hallo,
wenn ich den Links folge, komme ich nicht weiter, da ich in diesem Forum nicht angemeldet bin, also kann ich nur vermuten, dass es sich um inhaltlich die gleiche Beschwerde handelt, die schon einmal erfolglos war. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ich auch keine Meinung dazu äußern und mich nur auf den Verfasser und seine Beweggründe zu konzentrieren, das möchte ich nicht. Also, wenn es sich um den gleichen Inhalt handelt, meine ich, dass dort schon einiges drinnen steht, was man nicht sofort von der Hand weißen sollte, allerdings, im Zusammenhang mit dem ganzen Drumherum und der Tatsache, dass hier kein Jurist Hand angelegt hat sondern ein Laie, und das dies schon einmal schief gegangen ist, bin ich skeptisch dass es dem "zweiten Anlauf" besser ergehen wird. Die Basis für eine Verfassungsbeschwerde fehlt meiner Ansicht nach, es fehlt der Nachweis der Durchgängigkeit - zwei Fälle
aus einem Forum heraus sind einfach zu wenig, aber ich weiß auch, dass schon ein Fall für eine solche Beschwerde ausreichen kann und diese auch rechtlich zulässig ist, aber du hast ja nach meiner Meinung gefragt.
Ich gebe auch dem "zweiten Anlauf" keine wirklich Chance.
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: So Sep 28, 2014 10:52 am Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
Du kannst jetzt ohne Anmeldung die Verfassungsbeschwerde lesen.
Gruß
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 2364
Verfasst am: So Sep 28, 2014 5:39 pm Titel:
Verstehe ich das richtig, dass sich die Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der aufschiebenden Wirkung bei der Klage gegen die Einstellung des Krankengeldes richtet, da die Höchstanspruchsdauer erschöpft ist?!? Schön vermischt mit dem Lieblingsthema der abschnittsweisen Bewilligung, Entscheidungen von Sozial- und Landgerichten, die entgegen der Rechtssprechung des BSG lauten, ohne dass in diesen Fällen bereits eine höchstrichterliche Klärung erfolgt ist? Meine Einschätzung: Die Verfassungsbeschwerde hat null Chancen, am ehesten noch auf die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... blatt.html
_________________
Meine Äußerungen stellen keine Rechtsberatung dar. Ich beziehe mich auf die momentane Rechtslage/Rechtssprechung, die sich jederzeit ändern kann, weshalb jeder selbst entscheiden muss, ob er den Rechtsweg einschlägt.
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: So Sep 28, 2014 8:03 pm Titel:
Hallo,
ich bin derzeit beruflich unterwegs und konnte mich deshalb in den vergangenen Stunden mal durch diese "Verfassungsbeschwerde" kämpfen.
Also rein optisch, vom Aufbau her, mein Kompliment - gut gemacht.
Über den Inhalt hier eine Diskussion anzufangen halte ich für müßig.
Nur soviel - meine Einschätzung bleibt - ich gebe diesem "zweiten Anlauf" keine Chance.
Wann hat man schon mal die Gelegenheit sich so seiner "Leserschaft" so zu präsentieren, gibt es doch astronomische Klickzahlen dort (dank Robotern??!!).
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 10:34 am Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
deine Äußerungen verstehe ich nicht so ganz.
Kann es sein, dass Du dich nicht mit der Verfassungsbeschwerde auseinander setzen möchtest?
Hast Du ein persönliches Problem mit dem User?
Also liege ich doch nicht so falsch, dass sich Krankenkassenmitarbeiter nicht
mit der Verfassungsbeschwerde auseinander setzen möchten oder können.
Gruß
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 10:36 am Titel: Verfassungsbeschwerde
GerneKrankenversichert.
vielleicht sollte man die Mutwillensgebühr der Krankenkasse anlasten.
Aber vielleicht setzt sich das Bundesverfassungsgericht damit auseinander, und die Verfassungsbeschwerde führt zum gewünschten Erfolg.
Gruß
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 11:15 am Titel:
Hallo ,
nein, ich habe keine Lust, mich hier in diesem Forum mit dieser "Verfassungsbeschwerde" inhaltlich zu beschäftigen - ich weiß, dass dies an anderer Stelle gern gesehen würde, weil es dort nix zu diskutieren gibt mangels "Andersdenkenden", und ja, ich habe so meine Probleme und Erfahrungen mit dem Verfasser, aber die spielen hier wirklich eine nur sehr untergeordnete Rolle.
Melde dich im Forum vom Verfasser an, schreibe deinen letzten Beitrag dort rein und die Zustimmung wird dir sicher sein. Hier, für meinen Teil zumindest, wird es die nicht unbedingt geben, denn wie gesagt - zweiter Anlauf und nicht direkt Kassenbezogen sondern mehr auf die Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung.
Gruss
Czauderna
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Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 74
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 3:04 pm Titel: Verfassungsbeschwerde
Hallo Czauderna,
zuerst fragst Du mich, ob ich deine Meinung wissen will
und jetzt wird gekniffen?
Warum sollte ich mich extra in einem Forum anmelden?
Es gibt keinen Hinweis auf ein Impressum, wer
Forumsinhaber/in ist.
Mir gefällt dies nicht.
Gruß
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vlac
Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 365
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 4:17 pm Titel:
Hallo,
@: Bitte entschuldige, dass ich Dich korrigiere. Es gibt hier ein Impressum - das steht allerdings ganz klein unten in der Mitte rechts. Forumsinhaber ist eine GmbH, der Geschäftsführer auch ausgewiesen sind.
Ich kann nicht für Herrn Czauderna sprechen, aber ich möchte gerne anmerken, dass das Thema hier in der Vergangenheit sehr umfassend diskutiert worden ist, und ich denke, es ist schon allein deshalb schwierig, dies noch einmal zu tun, weil diese Verfassungsbeschwerde wirklich gigantisch umfangreich ist. Eine Auseinandersetzung mit den Argumenten wäre eine Aufgabe von Wochen.
Ich persönlich bin kein Krankenkassenmitarbeiter, möchte aber anmerken, dass die Krankenkassenmitarbeiter hier meiner Erfahrung nach das Handeln von Krankenkassen durchaus differenziert und kritisch betrachten. Man muss auch immer berücksichtigen, dass die eigenen Erfahrungen Momentaufnahmen sind: Ja, es gibt Dumpfbacken, aber es gibt auch eine Vielzahl von Mitarbeitern bei Krankenkassen, die bemüht sind, für den Versicherten das Beste herauszuholen. Nur: Von denen hört man nie etwas.
Das Problem, dass ich bei der Verfassungsbeschwerde sehe, ist, dass der Betroffene, der sie einreicht, möglicherweise Erwartungen daran haben könnte, die nicht eintreffen werden. Das Gesetz legt nun einmal eine Anspruchshöchstdauer für das Krankengeld fest, und dieses Gesetz wird nicht durch das Handeln einer Krankenkasse außer Kraft gesetzt. Will heißen: Selbst wenn das Verfassungsgericht die Beschwerde annimmt, und selbst wenn dann am Ende entschieden werden sollte, das Grundrechte verletzt worden sind, wird es trotzdem nicht zu einer Fortsetzung der Krankengeldzahlung über die Anspruchshöchstdauer kommen, weil eben diese Höchstdauer gesetzlich fest gelegt ist. Daran könnte man nur dann etwas ändern, wenn man das Gesetz selbst kippt, entweder indem es vom Bundestag geändert, oder indem es vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. Aber es ist eine Fehlannahme zu glauben, dass ein Gesetz dann nicht mehr wirkt, wenn andere Gesetze verletzt worden sind.
Wenn man das mal durchspielt, und sich vorstellt, dass eine Krankenkasse beim Erreichen der Maximalbezugsdauer einen Aufhebungsbescheid mit Anhörungsmöglichkeit schickt, dann würde es so aussehen, dass die Krankenkasse schreibt, dass man beabsichtigt, die Krankengeldzahlung einzustellen, weil die Bezugsdauer ausgeschöpft ist, dem Betroffenen aber die Möglichkeit gibt, sich dazu zu äußern. Es macht einfach keinen Sinn, weil es ohnehin keine Möglichkeit gibt, dem Betroffenen weiterhin Krankengeld zu zahlen, ganz gleich, was er in der Anhörung sagt. Das Gesetz ist eben da, so lange es da ist.
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5941
Verfasst am: Mo Sep 29, 2014 4:43 pm Titel: Re: Verfassungsbeschwerde
hat folgendes geschrieben::
Hallo Czauderna,
zuerst fragst Du mich, ob ich deine Meinung wissen will
und jetzt wird gekniffen?
Warum sollte ich mich extra in einem Forum anmelden?
Es gibt keinen Hinweis auf ein Impressum, wer
Forumsinhaber/in ist.
Mir gefällt dies nicht.
Gruß
Hallo ,
ich habe nicht gekniffen - meine Meinung habe ich geäußert - zweimal sogar.
Natürlich musst du dich nicht dort anmelden, aber du warst doch sicher schon dort unterwegs und wenn ich es richtig verstanden habe, bist du mit dieser Verfassungsbeschwerde doch total einverstanden - was willst du hier lesen, dass wir uns mit den gefühlten 1000 Seiten dieser Beschwerde inhaltlich befassen (ich hab sie gelesen, das allein war schon ein hartes Stück Arbeit), sie bewerten und dazu hier ellenlange Kommentare einstellen, weil mit kurzen Kommentaren käme man sicherlich nicht aus ??
Ich wiederhole es gerne noch einmal - ich habe dazu keine Lust - wer es denn gern machen möchte, bitte - deshalb habe ich ja auch schon geschrieben, dass dein Eingangsbeitrag hier stehen bleibt und warum das so ist. Nur, das ist keine Verpflichtung für die User, sich da auch aktiv zu beteiligen. Mit kneifen hat das nix zu tun - für dich gerne noch einmal meine Meinung im Kurztext - Ich gebe dem "zweiten Anlauf" dieser "Verfassungsbeschwerde keine Chance..
Gruss
Czauderna