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Eilt !!! Kasse stellt Krankengeldzahlung ein.
Verfasst: 05.10.2014, 13:46
von Peggy55
Zu meiner Person: Ich bin 59 Jahre alt. Hatte nach jahrelangen, beruflichen Stress 2011 / 2012 einen Zusammenbruch (Burnout) Behandlungen und Reha haben soweit geholfen. Antrag auf Rente habe ich nicht gestellt, da ich als Selbständige in die ALG Kasse eingezahlt habe. Laut Rehabericht konnte ich noch leichte, stressfreie Arbeiten ausüben. Ein größerer Umzug erfolgte in dieser Zeit. Kurz vor Ende des ALG I Bezug, nahm ich eine Tätigkeit (befristete Zeitarbeit) auf um nicht in Hartz 4 zu geraten. Leider eine Arbeit, die ich laut Befunde, nicht machen sollte. Nach 6 Monaten hatte ich nur noch Schmerzen. Krankschreibung, MRT Untersuchungen, manuelle Therapie, folgten. Krankengeld seit 28.6. - nach kurzer Zeit auch zum MDK. Dort sagte man, dass sind halt Altersbedingte normale Beschwerden. Habe Vorwölbungen an 5-7 HWS. taube Finger und Nackenschmerzen. Der Orthopäde sagte das es eine langwierige Sache wäre. Wurde weiter Krank geschrieben, Letzter Bezugschein vom 20.9. bis zum 20.10. Nun kam der Brief ab 11.10. wäre ich für leichte Tätigkeiten vermittelbar. Müsste nun den Restanspruch (2 Wochen) ALG I oder Hartz 4 beantragen. Für Neuen Anspruch (6 Monate) fehlen mir 50 Tage um 12 Monate voll zu haben. In eine EM Rente drücken ginge auch nicht, weil in den letzten 5 Jahren, 5 Monate an 36 Monaten fehlen. Habe nun die Frage, wie man sich nun mit fast 60 Jahren verhalten soll. Auf die schnelle innerhalb einer Woche irgendeine Tätigkeit aufnehmen, ist in meinem Alter auch nicht einfach. Möchte aber auch nicht 3 Jahre vor der Rente von Hatz 4 leben müssen. Habe mal gehört das die einen dann auch in eine vorzeitige Rente drücken würden, stimmt das? Ich lebe alleine ohne Rücklagen. Wer kann mir Fachkundigen Rat geben? Habe ja nur diese Woche zum handeln. Danke
Verfasst: 05.10.2014, 21:42
von Lady Butterfly
zunächst mal: Akteneinsicht in das Gutachten des MDK beantragen und dieses mit dem behandelnden Arzt besprechen - wenn du Glück hast, existiert kein tatsächliches Gutachten, sondern nur eine Stellungnahme. Dann musst du aber damit rechnen, dass eine Einladung zur körperlichen Untersuchung beim MDK folgt.
hier kannst du nachlesen, nach welchen Kriterien deine Arbeitsunfähigkeit dann beurteilt wird:
https://sozialversicherung-kompetent.de ... rbeitslose
und: Krankengeld ist nicht als Übergangsversorgung zwischen Erwerbsleben und Rente gedacht. Also du hast die Wahl, dich irgendwie durchzuschlagen und die Rente mit 63 anzusteuern oder die Zeit, bis du die Rente bekommst, anders zu überbrücken.
Verfasst: 06.10.2014, 07:12
von Poet
@Peggy:...wenn Du in Widerspruch gehen willst zur Entscheidung des MdK dann muss diese durch Deinen Behandler med. begründet werden.
P.S.: Du kannst die erneute persönliche Vorstellung beim MdK auch selbst anstoßen.
Verfasst: 06.10.2014, 10:09
von ratte1
Eine Verständnisfrage: Der TE ist während des Beschäftigungsverhältnisses arbeitunfähig geworden. Gelten diese Kriterien nicht nur für Menschen, die während des ALG-Bezuges arbeitsunfähig wurden?
MfG
ratte1
Verfasst: 06.10.2014, 13:02
von GerneKrankenVersichert
ratte1 hat geschrieben:
Eine Verständnisfrage: Der TE ist während des Beschäftigungsverhältnisses arbeitunfähig geworden. Gelten diese Kriterien nicht nur für Menschen, die während des ALG-Bezuges arbeitsunfähig wurden?
MfG
ratte1
Ja. Die kompletten Bewertungsmaßstäbe kann man hier im § 2 nachlesen:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-81 ... -11-14.pdf
Verfasst: 06.10.2014, 17:21
von Lady Butterfly
ratte1 hat geschrieben:
Eine Verständnisfrage: Der TE ist während des Beschäftigungsverhältnisses arbeitunfähig geworden. Gelten diese Kriterien nicht nur für Menschen, die während des ALG-Bezuges arbeitsunfähig wurden?
MfG
ratte1
ich denke, das Beschäftigungsverhältnis endete während der AU
Peggy55 hat geschrieben:Kurz vor Ende des ALG I Bezug, nahm ich eine Tätigkeit (befristete Zeitarbeit) auf um nicht in Hartz 4 zu geraten. Leider eine Arbeit, die ich laut Befunde, nicht machen sollte. Nach 6 Monaten hatte ich nur noch Schmerzen.
Peggy55 hat geschrieben: Nun kam der Brief ab 11.10. wäre ich für leichte Tätigkeiten vermittelbar. Müsste nun den Restanspruch (2 Wochen) ALG I oder Hartz 4 beantragen.
stünde Peggy55 noch in einem Beschäftigungsverhältnis, würde die Bemerkung "für leichte Tätigkeiten vermittelbar" und "müsste nun Restanspruch oder Hartz IV beantragen" wenig Sinn machen.... aber du hast natürlich Recht: die beschriebenen Regelungen gelten nur für Arbeitslose, nicht für Arbeitnehmer.
@Poet: man kann auch ohne ärztliches Attest Widerspruch erheben... aber natürlich ist es besser, wenn der behandelnde Arzt mit im Boot ist.
@Peggy: bevor du Widerspruch erhebst, schau dir erst an, was der Kasse vorliegt und besprich dich mit deinem Arzt. Dann kannst du immer noch schauen, was du machst.
Verfasst: 06.10.2014, 18:35
von ratte1
Hallo Lady Butterfly,
m.E. machen KK und der MDK schnell den Fehler, an die Arbeitsagentur zu verweisen, wenn noch irgendwelche (andere) Tätigkeiten ausgeübt werden können. Da sich die AU aber auf die zuletzt ausgeübte Beschäftigung bezieht, kann m.E. eine Verweisung erst erfolgen, wenn für diese oder eine gleichartige Beschäftigung wieder Arbeitsfähigkeit besteht.
MfG
ratte1
Verfasst: 06.10.2014, 19:00
von Lady Butterfly
Hallo Ratte
ich gebe dir recht, wenn du schreibst, dass Kassen und MDK zu schnell an die Agentur für Arbeit verweisen
allerdings schreibt Peggy hier selbst, dass sie auch die letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann:
Peggy55 hat geschrieben:
nahm ich eine Tätigkeit (befristete Zeitarbeit) auf um nicht in Hartz 4 zu geraten. Leider eine Arbeit, die ich laut Befunde, nicht machen sollte. Nach 6 Monaten hatte ich nur noch Schmerzen.
eine abschließende Beurteilung ist hier - wie in den andere Fällen auch - nicht möglich, weil wir zu wenige Infos haben...
Verfasst: 06.10.2014, 20:05
von ratte1
Lady Butterfly hat geschrieben:..dass Kassen und MDK zu schnell an die Agentur für Arbeit verweisen
allerdings schreibt Peggy hier selbst, dass sie auch die letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann:
Peggy55 hat geschrieben:
nahm ich eine Tätigkeit (befristete Zeitarbeit) auf um nicht in Hartz 4 zu geraten. Leider eine Arbeit, die ich laut Befunde, nicht machen sollte. Nach 6 Monaten hatte ich nur noch Schmerzen.
Das würde für mich aber bedeuten, dass weiterhin AU bestehen müsste, oder schätzt du das anders ein?
Lady Butterfly hat geschrieben:eine abschließende Beurteilung ist hier - wie in den andere Fällen auch - nicht möglich, weil wir zu wenige Infos haben...
da stimme ich dir natürlich zu!
LG
ratte1
Verfasst: 06.10.2014, 20:16
von Lady Butterfly
ratte1 hat geschrieben:Lady Butterfly hat geschrieben:..dass Kassen und MDK zu schnell an die Agentur für Arbeit verweisen
allerdings schreibt Peggy hier selbst, dass sie auch die letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann:
Peggy55 hat geschrieben:
nahm ich eine Tätigkeit (befristete Zeitarbeit) auf um nicht in Hartz 4 zu geraten. Leider eine Arbeit, die ich laut Befunde, nicht machen sollte. Nach 6 Monaten hatte ich nur noch Schmerzen.
Das würde für mich aber bedeuten, dass weiterhin AU bestehen müsste, oder schätzt du das anders ein?
ich lese das so, dass die Schmerzen der Grund für den Beginn der AU waren - Krankengeld wird seid 28.06. bezogen, daraus schließe ich, dass der die AU Anfang Mai begonnen hat.
ich hoffe, dass die Therapie in fast 5 Monate soweit geholfen hat, dass zumindest Schmerzfreiheit besteht
es kann natürlich sein, dass ich etwas falsch gelesen oder überlesen habe. Genauso gut kann es sein, dass Peggy immer noch Schmerzen hat bzw. bei Belastungen Schmerzen hat. Das weiß ich nicht - deshalb kann ich die Situation auch nicht endgültig beurteilen. Da bräuchte ich mehr Infos - und dazu gehört auch die Sichtweise von Kasse/MDK.