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Ich nochmal

Verfasst: 01.10.2014, 17:24
von Charlotte0709
Hallo,
leider bin ich es nochmal, ich möchte nochmal was wissen.
Ich habe nur schlechte Nachrichten.
Ich habe einen kleinen home Job nun stellt sich das Finanzamt quer, ich arbeite da ein paar Stunden in der Woche. Und das Finanzamt will das ich ein Gewerbe anmelde. Ich rufe da bei meinem home Job von dieser Firma aus Leute an und frage ob sie die Prospekte (Rewe, Kaufland etc) bekommen habe.
DAS SCHLIMME dabei ist, das da ja etliche in dieser Firma das gleiche machen, und die hälfe von denen ußte bei deren zuständigen Finanzamt kein Gewerbe anmelden !!!! und die auf meinem Finanzamt stellen sich quer.
Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde wieviel müßte ich dann Krankenkassenbeitrag zahlen ? Gibt es da irgendwelche Vergünstigungen ??? was die Kranken anbelangt ???
Vielen Dank im vorraus für die Antwort
Grüße

Verfasst: 01.10.2014, 18:14
von Charlotte0709
Ich meinte was die Krankenversicherung anbelangt

Verfasst: 01.10.2014, 19:20
von Czauderna
Hallo,
aus Sicht der Krankenkasse kann ich nur sagen - Vorsicht !!
Wenn die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit die einzige bzw. die Haupteinnahmequelle darstellen, dann könnte die Kasse auf hauptberuflich Selbständig entscheiden und dann gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 2073,00 €, bzw. auf Antrag und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen 1473,00 € (die Cent-Beträge habe ich weggelassen), und das könnte teuer werden für dich.
Eine Erkrankung hat keinerlei Einfluss auf die Beitragshöhe.
Nur wenn die Kasse auf nicht hauptberuflich Selbständig entscheidet gilt bei einer notwendigen, freiwilligen Versicherung die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 921,00 €.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.10.2014, 19:33
von Charlotte0709
Die krankenkasse hat ja gesagt das sei meine haupteinnahmequelle das ich meine Oma pflege und als Gegenleistung das Pflegegeld 525 euro bekomme.
ich habe nun im Internet gelesen das es bei Krankenkassen härtefälle für selbstständige gibt. wo man ca 238 euro zahlen muß wenn man selbstständig ist.
da erfülle ich alles, ich bin unverheiratet, lebe alleine, habe keinerlei Mieteinnahmen und Zinseinkünfte
aber ich habe 2 private Rentenversicherung. ich habe gelesen das Rentenversicherungen nicht zum vermögen bei härtefälle zählen.
ansonsten habe ich als vermögen 4000 euro auf dem Sparbuch.

sage mir bitte käme ich da bei der krankenkasse als Härtefall durch ?

Verfasst: 01.10.2014, 19:45
von Czauderna
Hallo,
wenn die Kasse dich als hauptberuflich Selbständige in die o.g. niedrigere Beitragsbemessungsgrenze einstuft, dann spielen deine Gesamtvermögensverhältnisse (ich meine weniger als 10.000 €) auch eine Rolle, von daher kann ich dir leider nicht sagen ob die Kasse so entscheidet.
Viel wichtiger wäre bei dir, dass die Kasse erst gar nicht auf hauptberuflich Selbständig entscheidet. Ich vermute zwar, dass du, aufgrund deiner Schilderung, nicht hauptberuflich selbständig bist, aber das hilft dir nicht weiter - Klarheit erhältst du nur, wenn du dich mit deiner Kasse in Verbindung setzt und die Sache direkt abklären lässt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.10.2014, 20:30
von Charlotte0709
Danke für die Auskunft, noch bitte 1 mal eine Auskunft.
Wenn ich ja nun ein Gewerbe anmelden würde wie das Finanzamt will, könnte mich die krankenkasse trotzdem als nebenberuflich selbstständig einstufen ?

ach so doof wenn man sich mit kaum was auskennt deshalb frage ich so viel.

Verfasst: 01.10.2014, 20:52
von Poet
@charlotte: Es gibt ganz viele Menschen, die sind nebenberuflich selbstständig eingestuft mit Gewerbeanmeldung -> die ganzen Tupper-Partylight und Amway-Riege, welche hauptberuflich noch anderen Beschäftigungen nachgehen. Und es gibt eine ganze Menge an gewerbefreien Berufen wo die Menschen dennoch selbstständig sind. Die Gewerbeanmeldung ist nur EIN Indiz. Du wirst nicht umhin kommen, eine Gesamtschau Deiner Einkünfte und Arbeitszeiten mal mit Deiner Kasse durchzugehen. Dann hast Du Klarheit.