Rückkehr aus Nicht-EU Land nach längerer Reise
Verfasst: 22.09.2014, 13:42
Hallo,
ich habe im Bekanntenkreis folgenden Fall und weiss nicht so recht, wie man da am Sinnvollsten verfährt.
Hier die Eckdaten:
-ALG1 Bezug bis 12.02.14, gesetzlich über die Arge krankenversichert
- Abmeldung des Wohnsitzes aus Dtl. wg. Aufenthalt im Nicht EU-Ausland für mehrere Monate (Reise): gültig ab 13.02.2014
...Kopie der Abmeldebescheinigung an die KK gemailt
-Betroffener ist seit Anfang August wieder in Dtl., aber noch nicht wohnsitzmäßig wieder angemeldet. Lt. Meldegesetz seines Bundeslandes hat er das innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr zu tun, ergo Anfang Oktober.
-Betroffener hatte gehofft, schneller wieder einen Job zu finden und kein ALG2 beantragen zu müssen und sich erst wieder wohnsitzlich anzumelden, wenn ein Arbeitsvertrag vor ihm liegt. Hätte er sich im August nach Rückkehr sofort angemeldet, aber kein ALG2 beantragt hätte er durch die Versicherungspflicht ja Beitrag an die KK zahlen müssen. Das wollte er sich ersparen und zum Glück ist er seit er wieder in Dtl. ist auch nicht krank gewesen. Da noch kein Job in Aussicht will/muss er sich nun wieder mit Wohnsitz anmelden, danach zu seiner alten gesetzlichen KK zu gehen zwecks Mitgliedsbescheinigung o.ä. und muss dann zum JC um ALG2 zu beantragen, da Ersparnisse verbraucht sind und er auch wieder krankenversichert sein will (der Winter mit Erkältungen, Grippe und co. kommt ja bald)
Er dürfte doch keine Probleme bekommen oder? Soweit er weiss, kann die gesetzliche KK keine Info verlangen, ob und wie er seit 13.02.14 krankenversichert war, weil er seinen Wohnsit aus Dtl. abgemeldet hatte und im Nicht EU Ausland war...also quasi auf sein eigenes Risiko/Vergnügen, weil die KK eh nichts bezahlt hätte, da ausserhalb der EU Grenze. Für die KK ist doch maßgeblich, seit wann er wieder offiziell mit Wohnsitz in Dtl. gemeldet ist und nicht, dass er schon seit fast zwei Monaten hier ist, richtig?
Wäre für eine kurze Info dankbar
ich habe im Bekanntenkreis folgenden Fall und weiss nicht so recht, wie man da am Sinnvollsten verfährt.
Hier die Eckdaten:
-ALG1 Bezug bis 12.02.14, gesetzlich über die Arge krankenversichert
- Abmeldung des Wohnsitzes aus Dtl. wg. Aufenthalt im Nicht EU-Ausland für mehrere Monate (Reise): gültig ab 13.02.2014
...Kopie der Abmeldebescheinigung an die KK gemailt
-Betroffener ist seit Anfang August wieder in Dtl., aber noch nicht wohnsitzmäßig wieder angemeldet. Lt. Meldegesetz seines Bundeslandes hat er das innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr zu tun, ergo Anfang Oktober.
-Betroffener hatte gehofft, schneller wieder einen Job zu finden und kein ALG2 beantragen zu müssen und sich erst wieder wohnsitzlich anzumelden, wenn ein Arbeitsvertrag vor ihm liegt. Hätte er sich im August nach Rückkehr sofort angemeldet, aber kein ALG2 beantragt hätte er durch die Versicherungspflicht ja Beitrag an die KK zahlen müssen. Das wollte er sich ersparen und zum Glück ist er seit er wieder in Dtl. ist auch nicht krank gewesen. Da noch kein Job in Aussicht will/muss er sich nun wieder mit Wohnsitz anmelden, danach zu seiner alten gesetzlichen KK zu gehen zwecks Mitgliedsbescheinigung o.ä. und muss dann zum JC um ALG2 zu beantragen, da Ersparnisse verbraucht sind und er auch wieder krankenversichert sein will (der Winter mit Erkältungen, Grippe und co. kommt ja bald)
Er dürfte doch keine Probleme bekommen oder? Soweit er weiss, kann die gesetzliche KK keine Info verlangen, ob und wie er seit 13.02.14 krankenversichert war, weil er seinen Wohnsit aus Dtl. abgemeldet hatte und im Nicht EU Ausland war...also quasi auf sein eigenes Risiko/Vergnügen, weil die KK eh nichts bezahlt hätte, da ausserhalb der EU Grenze. Für die KK ist doch maßgeblich, seit wann er wieder offiziell mit Wohnsitz in Dtl. gemeldet ist und nicht, dass er schon seit fast zwei Monaten hier ist, richtig?
Wäre für eine kurze Info dankbar