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GKV - Berechnung mehrere Jobs + evtl. Einkommen des Partners

Verfasst: 20.09.2014, 19:52
von Gabi2014
Hallo.

Ich habe zwei Fragen bezüglich nebenberuflich selbständig.

1.
Bei einer Gegenüberstellung der Arbeitsstunden wende ich eindeutig mehr Stunden bei der sozialversicherungspflichtigen Anstellung (16 Stunden wöchentlich) zuzüglich dem Minijob (8 Stunden wöchentlich) auf, als bei meiner gewerblichen Tätigkeit (9-11 Stunden wöchentlich).

Bei meinem Einkommens erwirtschafte ich ca. 1.120,00 € (736,00 € Brutto auf Steuerkarte zuzüglich 384,00 aus dem Minijob) und ca. 550,00 € Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.

Ich gehe davon aus, dass bei diesen Werten (ca. 70% zu 30%) die nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt.

Wie sieht es aus, wenn sich die selbständige Arbeitsleistung erhöht (immer noch unter 20 Stunden wöchentlich und plus ca. 400,00 € monatlich mehr Gewinn)?

Gibt es einen Richtwert (€ oder %), was ich auf Steuerkarte plus Minijob erarbeiten muss um mit meinen selbständigen Einkünften nicht Gefahr zu laufen, mich freiwillig versichern zu müssen?

2.
Ich lebe seit Kurzem von meinem Ehepartner getrennt. Er ist selbständig tätig und seit 2012 NICHT krankenversichert.

Falls es zu einer Versöhnung und wieder zu einem gemeinsamen Haushalt kommen sollte, werden seine Einnahmen dann mir zugerechnet? Oder geht das nur, wenn ich hauptberuflich selbständig bin? Oder werde ich durch seine Einnahmen automatisch als hauptberuflich selbständig eingestuft?

PS: Es geht nicht darum, die Krankenkasse zu „bemogeln“. Ich (Ü50) arbeite seit 08/2014 wieder annähernd Vollzeit, da sämtliche ehebedingten Schulden bei mir eingetrieben werden und ich den größten Teil meines selbständigen Einkommens dazu nutzen möchte, wieder schuldenfrei zu werden! Eine Insolvenz kommt für mich (noch) nicht in Frage.

Viele Grüße, Gabi

Verfasst: 21.09.2014, 11:47
von Poet
@Gabi: Wir empfehlen grds. diesbezüglich Kontakt mit der KK aufzunehmen und die Statusfeststellung machen zu lassen, auch bei Veränderungen. Auch wenn es einige Kriterien gibt wann man vom Überwiegen der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit ausgehen kann, gibt es keine generelle Aussage. Eine Gesamtschau auf Deine Situation muss her. Grds. kann man sagen, dass die Kasse immer erstmal schaut welche Beschäftigung sowohl zeitlich als auch wirtschaftlich überwiegt. Die Gewichtung erfolgt in Wochenarbeitszeit in h und Einnahmen in €.

Die Einnahmen des Ehepartners spielen nur in
der sog. Hausfrauenbeitragsklasse für Nichterwerbstätige und bei Selbstständigen mit Beitragsentlastung eine Rolle. Wenn Du als Arbeitnehmerin mit nebenberufl. selbstständiger Tätigkeit oder als Selbstständige mit zusätzlichem Anstellungsverhältnis beurteilt wirst, dann finden nur Deine Einkünfte Berücksichtigung.

Bzgl. der Krankenversicherung Deines Ex: Ohne KV geht in D gar nicht. Bis 31.12. gab es dazu eine Amnestie für aufgelaufene Altschulden bei der KV und auch jetzt noch kann jeder Unversicherte seine Rückkehr erwirken. Unter gewissen Vorraussetzungen kann sogar bis zur rechtskräftigen Scheidung eine kostenfreie Familienversicherung bei Deiner Kasse für ihn durchgeführt werden. Bitte lasst das prüfen, er kann auch nach der Scheidung dann in dieser Kasse bleiben. Ansonsten sollte er schnellstens auf seine letzte KV zu gehen und die Wiederaufnahme beantragen.