GKV - Berechnung mehrere Jobs + evtl. Einkommen des Partners
Verfasst: 20.09.2014, 19:52
Hallo.
Ich habe zwei Fragen bezüglich nebenberuflich selbständig.
1.
Bei einer Gegenüberstellung der Arbeitsstunden wende ich eindeutig mehr Stunden bei der sozialversicherungspflichtigen Anstellung (16 Stunden wöchentlich) zuzüglich dem Minijob (8 Stunden wöchentlich) auf, als bei meiner gewerblichen Tätigkeit (9-11 Stunden wöchentlich).
Bei meinem Einkommens erwirtschafte ich ca. 1.120,00 € (736,00 € Brutto auf Steuerkarte zuzüglich 384,00 aus dem Minijob) und ca. 550,00 € Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.
Ich gehe davon aus, dass bei diesen Werten (ca. 70% zu 30%) die nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt.
Wie sieht es aus, wenn sich die selbständige Arbeitsleistung erhöht (immer noch unter 20 Stunden wöchentlich und plus ca. 400,00 € monatlich mehr Gewinn)?
Gibt es einen Richtwert (€ oder %), was ich auf Steuerkarte plus Minijob erarbeiten muss um mit meinen selbständigen Einkünften nicht Gefahr zu laufen, mich freiwillig versichern zu müssen?
2.
Ich lebe seit Kurzem von meinem Ehepartner getrennt. Er ist selbständig tätig und seit 2012 NICHT krankenversichert.
Falls es zu einer Versöhnung und wieder zu einem gemeinsamen Haushalt kommen sollte, werden seine Einnahmen dann mir zugerechnet? Oder geht das nur, wenn ich hauptberuflich selbständig bin? Oder werde ich durch seine Einnahmen automatisch als hauptberuflich selbständig eingestuft?
PS: Es geht nicht darum, die Krankenkasse zu „bemogeln“. Ich (Ü50) arbeite seit 08/2014 wieder annähernd Vollzeit, da sämtliche ehebedingten Schulden bei mir eingetrieben werden und ich den größten Teil meines selbständigen Einkommens dazu nutzen möchte, wieder schuldenfrei zu werden! Eine Insolvenz kommt für mich (noch) nicht in Frage.
Viele Grüße, Gabi
Ich habe zwei Fragen bezüglich nebenberuflich selbständig.
1.
Bei einer Gegenüberstellung der Arbeitsstunden wende ich eindeutig mehr Stunden bei der sozialversicherungspflichtigen Anstellung (16 Stunden wöchentlich) zuzüglich dem Minijob (8 Stunden wöchentlich) auf, als bei meiner gewerblichen Tätigkeit (9-11 Stunden wöchentlich).
Bei meinem Einkommens erwirtschafte ich ca. 1.120,00 € (736,00 € Brutto auf Steuerkarte zuzüglich 384,00 aus dem Minijob) und ca. 550,00 € Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.
Ich gehe davon aus, dass bei diesen Werten (ca. 70% zu 30%) die nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt.
Wie sieht es aus, wenn sich die selbständige Arbeitsleistung erhöht (immer noch unter 20 Stunden wöchentlich und plus ca. 400,00 € monatlich mehr Gewinn)?
Gibt es einen Richtwert (€ oder %), was ich auf Steuerkarte plus Minijob erarbeiten muss um mit meinen selbständigen Einkünften nicht Gefahr zu laufen, mich freiwillig versichern zu müssen?
2.
Ich lebe seit Kurzem von meinem Ehepartner getrennt. Er ist selbständig tätig und seit 2012 NICHT krankenversichert.
Falls es zu einer Versöhnung und wieder zu einem gemeinsamen Haushalt kommen sollte, werden seine Einnahmen dann mir zugerechnet? Oder geht das nur, wenn ich hauptberuflich selbständig bin? Oder werde ich durch seine Einnahmen automatisch als hauptberuflich selbständig eingestuft?
PS: Es geht nicht darum, die Krankenkasse zu „bemogeln“. Ich (Ü50) arbeite seit 08/2014 wieder annähernd Vollzeit, da sämtliche ehebedingten Schulden bei mir eingetrieben werden und ich den größten Teil meines selbständigen Einkommens dazu nutzen möchte, wieder schuldenfrei zu werden! Eine Insolvenz kommt für mich (noch) nicht in Frage.
Viele Grüße, Gabi