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Krankengeld bis zur beruflichen REHA

Verfasst: 17.09.2014, 16:30
von Reval14
Hallo,

aufgrund einer chronischen Hautkrankheit kann ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Vor einigen Jahren konnte ich innerbetriebliche eine andere Stelle annehmen wodurch sich mein Gesundheitszustand deutlich besserte.

Leider wurde der Betrieb geschlossen weshalb ich nun Arbeitslos bin (seit April). Aufgrund meiner Erkrankung hat mich die Agentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an die Deutsche Rentenversicherung verwiesen bei der ich einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Von der Rentenversicherung habe ich eine allgemeine Zusage für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, der nächste Termin mit dem REHA-Fachberater ist im November. Mein ALG1 läuft im Januar 2015 aus, früheste Termine für Umschulungen / entsprechende Weiterbildungen beginnen erst wieder im September 2015, eventuell früher.
Nun meine Frage: da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann und aufgrund fehlender Qualifikation keine andere Stelle finde, habe ich damit Anspruch auf Krankengeld bis zum Beginn der REHA-Maßnahme / beruflichen Reha? In dem von mir erlernten Beruf kann ich definitiv nicht mehr arbeiten.

Vielen Dank für die Hilfe.

Verfasst: 17.09.2014, 18:47
von CiceroOWL
Nur wenn eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt..

Verfasst: 17.09.2014, 19:49
von Poet
...und diese vom Arzt attestiert wird.