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MDK beendet Arbeitsunfähigkeit - Depression

Verfasst: 14.09.2014, 21:08
von urmely
Ich (48) bin seit 06/13 krank geschrieben. Die Diagnose lautet Depression/depressive Episode. Mal schwer, mal mittelschwer (in unterschiedlichen Dokumenten). Seit 07/13 bin ich in Behandlung bei einem Psychiater, der mich auch immer krank geschrieben hat. Seit 08/13 beziehe ich Krankengeld. Seit 1.10.2013 bin ich ohne Arbeit (Kündigung kam unabhängig von der Erkrankung während meiner Krankschreibung).

Im Januar 2014 wurde mir von der KK nahegelegt, dass ich eine Reha beantragen soll. Dies tat ich, der Antrag ging Anfang Februar an die Rentenversicherung. Die Bearbeitung zog sich ewig hin, es wurden Unterlagen nachgefordert und dann kam endlich Anfang Mai die Bewilligung für 5 Wochen Reha in einer psychosomatischen Klinik.
In der Klinik ging es mir zeitweise schlechter als vorher und ich wurde nach insgesamt 7 Wochen AU entlassen. Allerdings steht im Rehabericht, dass keine Einschränkungen bestehen und ich über 6 Stunden arbeitsfähig sein werde. Die Empfehlung der Klinik lautete: Stabilisierung durch Psychotherapie, dann würde ich wieder arbeitsfähig.

Noch aus der Reha habe ich mir einen Therapieplatz gesucht und hatte vor ca. 3 Wochen mein 2. probatorisches Gespräch bei einer Therapeutin. Das nächste Gespräch ist am 17.9., bis dahin bin lautet auch meine letzte Krankschreibung vom Psychiater. Da der Psychiater ab Morgen in Urlaub ist, sollte sie mich (da sie auch Neurologin ist) krank schreiben.

Gestern Abend bin ich mit meiner Familie aus einem zweiwöchigen Urlaub innerhalb Deutschlands zurück gekommen. Diesen habe ich ordnungsgemäß bei der Krankenkasse gemeldet und telefonisch das ok für den Urlaub bekommen, allerdings wurde mir auch mündlich mitgeteilt, dass ich für diese 2 Wochen kein Krankengeld erhalten würde (ich habe am Telefon nichts weiter dazu gesagt, weil ich warten wollte bis ich es schriftlich habe um zu widersprechen).
Im Briefkasten fand ich ein Schreiben vom 3.9., in dem mir mitgeteilt wurde, dass der MDK nach Aktenlage entschieden hat, dass ich arbeitsfähig sei und mir daher nur bis zum 17.9. Krankengeld bezahlt wird. Außerdem wurde angemerkt, dass ich in den letzten Tagen nicht telefonisch erreichbar gewesen sei.

Unser Telefon speichert die Nummern der letzten 25 eingegangenen Anrufe. Ich habe heute Vormittag die Nummern durchgeschaut und bis zum 25.8. keinen Anruf der Krankenkasse gefunden.

Gestern Abend, nach dem Öffnen des Schreibens, hatte ich erst mal wieder eine Panikattacke, die Nacht habe ich kaum geschlafen. Ich habe keine Ahnung, wie ich jetzt vorgehen kann und was ich vor allem tun MUSS.

Für mich schaut das nach einer geplanten Aktion aus: Ich bekomme das Schreiben während meiner Abwesenheit, damit mir nicht mehr viel Zeit zum überlegen oder mich beraten lassen habe.

Mir stellen sich folgende Fragen:

- gibt es eine Widerspruchsfrist (im Schreiben ist keine genannt), die ich hätte einhalten müssen?
- was muss der Widerspruch auf jeden Fall beinhalten?
- wie kommt es, dass der MDK einfach beschließen kann, dass es mir wieder gut geht?
- ich werde mich auf jeden Fall am Mittwoch krank schreiben lassen, oder?
- muss ich so oder so am Donnerstag zum Arbeitsamt?
- was muss ich beim Arbeitsamt bezüglich MDK/Krankengeld/KK sagen?
- bekomme ich bis zur Klärung des Widerspruchs auch kein Arbeitslosengeld? Ich bin die Ernährerin einer 5köpfigen Familie. Neben dem von mir verdienten Geld haben wir nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente meines Mannes und das Kindergeld.

Ich möchte ja auf jeden Fall wieder arbeiten. Bis gestern war ich auch der Meinung, dass sich schon vieles zum Guten entwickelt und dass ich auf dem richtigen Weg bin. Aber ich brauche noch etwas Zeit, da sich meine Belastungen nebenher ja nicht geändert haben und ich einfach noch viel verarbeiten und sortieren muss. Seit ich das Schreiben gelesen habe geht es mir aber wieder richtig mies und ich habe Panik.

Kann mir jemand helfen und mir sagen, was ich die nächsten Tage auf jeden Fall tun muss? Heute Mittag war ich soweit, dass ich gedacht habe, ich mache gar nichts und gehe am Donnerstag zum Arbeitsamt. Aber ich weiß genau, dass ich der Belastung durch einen neuen Job oder dem Druck eines Sachbearbeiters vom Arbeitsamt nicht gewachsen bin. Was passiert, wenn ich dann einen noch schlimmeren Rückfall bekomme?

LG
urmely

Verfasst: 14.09.2014, 21:25
von Lady Butterfly
zuerst: Widerspruch einlegen, Einsicht in das MDK-Gutachten fordern - auf den Passus mit der telefonischen Erreichbarkeit würde ich nicht eingehen.
gibt es eine Widerspruchsfrist (im Schreiben ist keine genannt), die ich hätte einhalten müssen?
wenn nichts zu dem Thema Widerspruch bzw. Widerspruchsfristen im Schreiben steht, beträgt die Frist 1 Jahr :D
was muss der Widerspruch auf jeden Fall beinhalten?
muss: einfach nur dass du Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes einlegst - und zunächst mal der Satz, dass eine Begründung des Widerspruchs kommt

dann sinnvoll: wenn dir das Gutachten vorliegt (wenn es überhaupt eines gibt) mit den behandelnden Personen darüber sprechen und darum bitten, dass diese den Widerspruch med. begründen

und noch ein Tipp: such dir Hilfe - dein Mann oder ein Freund oder Bekannter, der dich unterstützen kann. Wenn's schwieriger wird auch beim VDK, bei einer Gewerkschaft oder auch bei einem (Fach)Anwalt.

Viel Erfolg!

Verfasst: 14.09.2014, 22:17
von Poet
@urmely: Der MdK hat nicht entschieden dass es Dir wieder gut geht sondern dass Du wieder arbeitsfähig bist. Das eine muss das andere nicht ausschließen. Dies sollte der MdK mit Hilfe von Unterlagen und nach Rücksprache mit Deinen Behandlern tun und idealerweise in dem Du persönlich begutachtet wirst. Zweiteres scheint nicht geschehen zu sein ob ersteres auch nicht vorlag erfährst Du durch Anforderung des Gutachtens. Du könntest auch die persönliche Begutachtung fordern... Wichtig ist dass Deine Behandler es genauso sehen mit der Arbeitsunfähigkeit wie Du und den Widerspruch medizinisch stützen.

"Am Mittwoch krank schreiben lassen" ist nicht ganz richtig. Du meinst sicherlich dass Dein Behandler weiterhin attestiert dass Du arbeitsunfähig bist. Sprich mit ihm auch über die Notwendigkeit der Widerspruchsbegründung.

Bist Du gegen die Kündigung seinerzeit vorgegangen?

Verfasst: 14.09.2014, 22:39
von urmely
Poet hat geschrieben:@urmely: Der MdK hat nicht entschieden dass es Dir wieder gut geht sondern dass Du wieder arbeitsfähig bist. Das eine muss das andere nicht ausschließen. Dies sollte der MdK mit Hilfe von Unterlagen und nach Rücksprache mit Deinen Behandlern tun und idealerweise in dem Du persönlich begutachtet wirst. Zweiteres scheint nicht geschehen zu sein ob ersteres auch nicht vorlag erfährst Du durch Anforderung des Gutachtens. Du könntest auch die persönliche Begutachtung fordern... Wichtig ist dass Deine Behandler es genauso sehen mit der Arbeitsunfähigkeit wie Du und den Widerspruch medizinisch stützen.
Das ist ja eines meiner Probleme. Mein Behandler ist bis Mitte Oktober weg. Ich kann jetzt zwar Widerspruch einlegen, aber es bewegt sich ja dann erst mal nichts. Die Therapeutin hat mich erst 2 x gesehen, die wird sich kaum zur Notwendigkeit äußern können.
Die Formulierung im Schreiben der Kasse lautet "Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Information erscheint nach Auffassung des MDK die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zum 17.9. möglich. Da die Zahlung des Krankengeldes für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit erfolgt, kann ich Ihnen das Krankengeld nur bis zum 17. September 2014 auszahlen"
Poet hat geschrieben:"Am Mittwoch krank schreiben lassen" ist nicht ganz richtig. Du meinst sicherlich dass Dein Behandler weiterhin attestiert dass Du arbeitsunfähig bist. Sprich mit ihm auch über die Notwendigkeit der Widerspruchsbegründung.
ja, das war doof ausgedrückt. Sie sollte den nächsten Auszahlschein der Kasse ausfüllen und unterschreiben.

Poet hat geschrieben:Bist Du gegen die Kündigung seinerzeit vorgegangen?
Ja, da ich aber in einem Kleinstbetrieb mit 5 Angestellten angestellt war und mir fristgerecht gekündigt wurde, kam dabei nichts anderes heraus als dass die Kündigung zwar nicht nett, aber rechtens war.

LG
urmely

Verfasst: 15.09.2014, 07:08
von Poet
@urmely: Die Neurologin kann aber sicher etwas schreiben ob/warum die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht.

Verfasst: 15.09.2014, 18:19
von Lady Butterfly
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Information erscheint nach Auffassung des MDK die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zum 17.9. möglich. Da die Zahlung des Krankengeldes für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit erfolgt, kann ich Ihnen das Krankengeld nur bis zum 17. September 2014 auszahlen
dieser Satz hört sich nicht so an, als ob der MDK tatsächlich die Arbeitsunfähigkeit beendet hat, sondern eher so, dass er ein Ende "für möglich hält" - ob dies tatsächlich so ist, wirst du erst erfahren, wenn dir die Unterlagen vorliegen.

daher ganz wichtig: fordere dir die Stellungnahme bzw. das Gutachten des MDK an.

zu dem Thema "MDK beendet Arbeitsunfähigkeit" gibt es hier übrigens viele weitere Threads - vielleicht willst du diese mal anschauen.

zu dem Thema, welche Anforderung ein Gutachten erfüllen soll, gibt es hier einen interessanten Beitrag: http://www.krankenkassenforum.de/die-re ... 88212cd44d
Bei psychiatrischen Begutachtungen ist eine persönliche Untersuchung durch den Sachverständigen selbst unabdingbar; in anderen Fachgebieten hängt es vom Einzelfall ab. [...] Die körperliche Untersuchung ist Kernstück der Begutachtung und auch bei einem psychiatrischen Gutachten nicht entbehrlich. [...] Auch in psychiatrischen Gutachten stellt allein die Aufnahme der Beschwerdeangaben keine tragfähige Grundlage für die Feststellung des Befundes dar. Sie ist mit der Beobachtung des Probanden und der sonstigen Konsistenz­/Plausibilitätsprüfung zu verbinden. Normierte Testverfahren (Selbst­ und Fremdbeurteilungsfragebögen, computergestützte Verfahren) sind eine wichtige Erkenntnisquelle. Weiter geht die üblicherweise von einem Psychologen durchgeführte testpsychologische Untersuchung oder Zusatzbegutachtung. Das völlige Fehlen einer Testung stellt einen Mangel des Gutachtens dar. Raum muss aber auch für den persönlich gewonnenen Eindruck des Sachverständigen bleiben. Insbesondere in psychiatrischen Gutachten ließe sich bei einer Beschränkung auf „harte Fakten“ oftmals nur der Negativbeweis führen (der Proband simuliert oder aggraviert) oder feststellen, dass die Beschwerdeangaben allein möglicherweise zutreffen können. Ein positiver Nachweis darf aber nicht von vornherein ausscheiden. Der erfahrene Diagnostiker und Therapeut kann durchaus eine Einschätzung abgeben, ob die Beschwerdeangaben authentisch sind.
wie du siehst, wird besonders bei psychischen Krankheiten eine körperliche Untersuchung für notwendig gehalten - mit diesen Argumenten könntest du eine Untersuchung beim MDK verlangen.

aber wie gesagt: fordere dir zuerst mal die vorhandenen Unterlagen an und sprich mit deinem Behandler darüber. Hör dir seine Meinung an. Dann kann man weiter sehen.