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Krankenkasse schickt keine Kündigungsbestätigung
Verfasst: 14.09.2014, 20:38
von mr.timer
Bereits am 27.08.2014 habe ich meine Kündigung bei meiner Krankenkasse abgegeben und dies mit einem Kopie mit einem Eingangsstempel bestätigen lassen. Trotz mehrfacher Aufforderung reagiert die Krankenkasse nicht auf meine Kündigung,':twisted:' die ich aber für die Anmeldung bei meiner neuen Krankenkasse benötige. Offensichtlich will die bisherige KK meine Anmeldung bei der neuen KK verhindern oder zumindest verzögern. Welche Möglichkeiten habe ich, die KK zu zwingen, mir die Kündigungsbestätigung zu zuschicken? An wen müsste ich mich wenden?
Ich bin Rentner und bin bei meiner derzeitigen KK bereits 6 Jahre.
Vielen Dank für euere Antworten
mr.timer
Verfasst: 14.09.2014, 21:59
von Poet
@mr.timer: Bitte die neue Kasse diesbezüglich um Unterstützung, ansonsten kannst Du Dich auch an die Aufsichtsbehörden wenden. Da es für versch. Kassen verschiedene Zuständigkeiten gibt ist ein Tipp ohne Kassennennung nicht möglich.
Verfasst: 15.09.2014, 03:57
von Czauderna
Hallo,
Schließe mich Poet an, interessant ist dabei nur, dass meines Wissens nach zum ersten Mal sich ein Rentner mit diesem Problem meldet, hatten wir noch nicht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.09.2014, 09:45
von mr.timer
Vielen Dank für die Antworten.
Ja, Rentner sind auch Menschen, die sich über Leistungen und Kosten Gedanken machen. Es wäre schön, wenn andere Rentner sich aktiv bei Gestaltungsmöglichkeiten beteiligen würden. Die Krankenkasse ist die IKK classic.
Welche Aufsichtsbehörde ist dafür zuständig?
Danke für euere Antworten und viele Grüße.
mr.timer
Verfasst: 15.09.2014, 12:43
von CiceroOWL
Guten Tag,
wurde die Kündigung ggf per FAX zugestellt, Bestätigung des Einganges. Wenn ja müßte die neu gewählte Krankenkasse der alten KK nur mitteilen das sie die Mitgliedschaft aufbaut, trotz fehlender Kündigungsbestätigung. Setzt einen entsprechenden Meldesatz an den zuständigen RV Träger ab. Und gut. So kenne ich das.
Verfasst: 16.09.2014, 10:03
von jensKMV
Die Aufsichtsbehörde einzuschalten lohnt sich nicht. Es wird nichts passieren. Das Bestätigungen nicht innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden ist bei einigen Kassen die gängige Praxis. Es wird nur geschaut ob Du gute oder schlechte Kunde bist (Thema Deckungsbeitrag).
Verfasst: 16.09.2014, 10:19
von Poet
@mr.timer: Die zust. Aufsichtsbehörde dieser Kasse wäre das BVA
http://www.bundesversicherungsamt.de/kontakt.html
Versuch es aber erst unter Mithilfe der neu gewählten Kasse.
Verfasst: 16.09.2014, 10:26
von Poet
@jensKMV: Das beschriebene mag Praxis sein bei der Entscheidung ob überhaupt eine Rückwerbung versucht wird aber Einfluss auf den Versand der KB sollte dies nicht haben.
Wobei: Wer weiß schon wie sich zukünftig die Zuwendungen aus dem Fonds zu den Ausgaben verhalten werden bei Person X? Die DB-Betrachtung ist nur retrospektiv...Ableitungen für Zukunft sind schwierig.
Verfasst: 16.09.2014, 10:43
von jensKMV
@Poet: Theorie und Praxis liegen gerade bei diesem Thema weit auseinander.
Fairer Wettbewerb herrscht doch schon lange nicht mehr...
Verfasst: 16.09.2014, 12:40
von Poet
...das ist wohl wahr, gerade bei den KB macht wohl auch jeder was er will.
Verfasst: 16.09.2014, 20:05
von roemer70
jensKMV hat geschrieben:Die Aufsichtsbehörde einzuschalten lohnt sich nicht. Es wird nichts passieren.
Jens, hier muss ich Dir widersprechen.
Die Aufsichtsbehörde wird aktiv - vor allem, wenn die benannte Kasse dort schon in dieser Hinsicht bekannt ist.
Das bringt einem wegen der Bearbeitungszeit für den eigenen Fall wenig (hier nutzt die neue Kasse eher), aber es kann ähnliche Fälle in Zukunft verhindern.
Verfasst: 20.09.2014, 09:18
von mr.timer
Vielen Dank für die zahlreiche Antworten. Ich habe mich mit der neuen Krankenkasse in Verbindung gesetzt. Dort wurde mir gesagt, dass sie die Anmeldung trotzdem machen werden und die "alte" Krankenkasse darüber informieren. Ich hatte ja eine Bestätigung der Abgabe mit Datumstempel vorlegen können.
Es stimmt allerdings, dass einige Krankenkassen (speziell die IKK classic) die Kündigung übelnehmen und als kleine Racheakt dafür die Kündigungsbestätigung nicht oder sehr spät zuschicken.
Hier müsste der Gesetzgeber empfindliche Strafen dafür verhängen.
Ich werde persönlich mit einem riesen Vorschlaghammer in die Filiale gehen und drohen, dass ich alles kurz und klein schlage, wenn ich die Bestätigung nicht sofort bekomme ':D' (war natürlich Spaß) , aber persönlich werde ich schon dort erscheinen und berichten, was dort erreicht oder nicht erreicht habe.
Grüße
mr.timer
Verfasst: 24.09.2014, 12:23
von mr.timer
Jippi-yeah!!!
Scheinbar bringt es etwas, wenn man selbst in der Geschäftsstelle erscheint und nicht unbedingt als "Lappeduddel" vorkommt. Nach Androhung von Anzeige bei der Aufsichtsbehörde hat sich eine Mitarberin gefunden, die sich entschuldigt hat. Sie wäre erst seit einer Woche da und musste sie sich erst einarbeiten...bla-bla-bla. Man kann glauben oder nicht. Immerhin habe ich jetzt meine Kündigungsbestätigung.
Bleibt nur zu hoffen, dass die neue Krankenkasse nicht überheblich und arrogant sein wird, was ich aber sehr stark hoffe (vor ca. 15 Jahren war ich schon mal dabei...)
Grüße und danke für Euere Hinweise.
mr.timer