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Werkstudent - privat oder gesetzlich
Verfasst: 10.09.2014, 14:06
von Bob
Hallo, ich habe mich im 14. Semester - dummerweise - von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das Studium habe ich dann kurz darauf unterbrochen und möchte dieses jetzt fortführen.
Wie ich gelesen habe, gilt die Befreiung auch bei Neuaufnahme eines Studiums und unabhängig von der Zeit, die zwischen den beiden Studien vergangen ist, weiterhin.
Ich möchte jetzt aber das Studium über einen Werkvertrag finanzieren.
Edit: Nach Pausieren des Studiums und Fachrichtungswechsel darf man - wahrscheinlich - zurück in die gesetzliche KV wechseln.
Verfasst: 11.09.2014, 06:58
von Poet
@Bob: Hier sehe ich nur die Möglichkeit vor Aufnahme des Studiums eine echte versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben damit Du in die gesetzliche Kasse zurückkommst um im Anschluss drin zu bleiben.
Frage: Wie ging denn das mit der Befreiung nach im 14.Semester? Die Befreiung macht man doch am Anfang damit eben Versicherungspflicht als Student nicht eintritt und man in der PKV bleiben kann.
Verfasst: 24.09.2014, 02:58
von Bob
Nach dem 14. Semester wird - egal ob oder wieviel man verdient - der Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen erhöht (auf etwa 150 €) . Dann darf man in die Private KV (etwa 70€ Grundbetrag) wechseln.
Da die Diplomfirst auslief und ich mich lieber auf das Studium konzentrieren wollte, jedoch nicht unbegrenzt Geld hatte, bin ich dann in die Private gewechselt.
Absehbare Lösung:
Ich kann - nur da ein Fachrichtungswechsel vorliegt - wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Grund ist, dass ich pausiert habe, die genaue Frist kenne ich aber nicht (ich glaube 1 Semester).
Verfasst: 25.09.2014, 09:34
von Sportsfreund
Hallo Bob,
ich muss bei Dir jetzt mal von folgendem ausgehen:
- es handelte sich nicht um eine Befreiung
- denn die Pflicht als Student (KVdS) endet nunmal Kraft Gesetzes, mit Vollendung des 14. Fachsemesters
Diese Fachsemester-Regelung gilt grds. immer für einen Studiengang. Bei Aufnahme eines neuen Studiengangs müsste dann wieder KV-Pflicht eintreten, sofern du dann auch noch keine 30 Jahre alt bist. Denn es handelt sich dann prinzipiell um das 1. Fachsemester.
So würde ich das sehen. Also somit ggf. tatsächlich Rückkehr in die GKV möglich.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 26.09.2014, 22:01
von Bob
Genau so ist es.
Danke nochmal für die Bestätigung.