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Schweigepflicht eines Mitarbeiters der Krankenkasse
Verfasst: 09.09.2014, 09:09
von pilkatu
Hallo, bin neu hier.
Hab eine Frage, darf ein Krankenkassenmitarbeiter einer anderen Institution sagen das man eine Betreuerin hat?
Ich habe eine Berufsbetreuerin nur für Ämter und Behörden und eine Mitarbeiterin der Krankenkasse hat das weitergegeben.
Danke für eine Antwort
Re: Schweigepflicht eines Mitarbeiters der Krankenkasse
Verfasst: 09.09.2014, 09:42
von Czauderna
pilkatu hat geschrieben:Hallo, bin neu hier.
Hab eine Frage, darf ein Krankenkassenmitarbeiter einer anderen Institution sagen das man eine Betreuerin hat?
Ich habe eine Berufsbetreuerin nur für Ämter und Behörden und eine Mitarbeiterin der Krankenkasse hat das weitergegeben.
Danke für eine Antwort
Hallo,
an wen und aus welchem Anlass ?. Grundsätzlich darf er/sie das natürlich nicht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.09.2014, 09:59
von Bully
Hallo,
wie hast Du davon erfahren ??
wurde es tel. weitergegeben ??
an welche Institution / Träger ging die Auskunft,
gab es eine Anfrage dieser Institution ????
dann sage ich Dir, was ich tun würde, um dieses zu löschen,sperren oder zuberichtigen
Gruß Bully
hallo
Verfasst: 09.09.2014, 11:39
von pilkatu
<icch habe mich an UPD , unabhängige Patientenverenigung gewendet, weil mir die Krankenkasse die Kosten in Höhe von 800 euro für meine Prismenbrillen abgelehnt hat. hab ne schwere chronische augenerkrankung. und die haben dort angerufen. da hat die zurück gerufen bei denen und hat gesagt, die sollen vorsichtig sein mit wem die reden. ich hätte eine gesetzliche betreuerin. ist aber nur für ämter und behörden und ich mach eigentlich alles selbst. sonst könnte ich mir ja ein schild umhängen, das ich ne betreuerin hab. oder? viele grüße
Bully hat geschrieben:Hallo,
wie hast Du davon erfahren ??
wurde es tel. weitergegeben ??
an welche Institution / Träger ging die Auskunft,
gab es eine Anfrage dieser Institution ????
dann sage ich Dir, was ich tun würde, um dieses zu löschen,sperren oder zuberichtigen
Gruß Bully
Verfasst: 09.09.2014, 11:43
von Czauderna
Hallo,
schwierig, vor allem, wenn man bedenkt, dass eine Krankenkasse eine Behörde ist - ob das allerdings ausreicht, dass die Kasse die UPD. davon informiert, dass kann ich nicht beurteilen. Es wird ja wohl so gewesen sein, dass die UPD. auf die Kasse zuging weil es um eine Leistungsablehnung geht, und da ist dann eben der Betreuer zuständig, ist aber nur meine Meinung - ich bin kein Rechtsexperte.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.09.2014, 13:16
von Bully
Hallo,
wie es schon gesagt wurde " schwierig"
nur mal meine Meinung
Betreuung aufgrund psychischer Probleme ???
Betreuung heißt ja nicht gleichzeitig, für Dich geschäftsunfähig.
Betreuung wie in Deinem Fall, Behörden /Ämtern wird eigentlich veranlasst
bei komplexen Angelegenheiten im Umgang mit Behörden
was ist eine komplexe Angelegenheit, darüber kann man diskutieren.
nicht diskutieren muß man, auf Dein Recht der informationellen Selbstbestimmung.
um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, kannst Du dich an Deiner zuständigen Betreuerin wenden, die bekommt die Auskünfte, was letztendlich genau weitergegeben wurde.
Gruß Bully
Verfasst: 09.09.2014, 15:43
von Poet
@pilkatu: Wenn man beim Gespräch nicht dabei war ist das ganz schwer zu beurteilen und auch zu verurteilen. Lass es so abgelaufen sein: MA UPD fragt bei MA Kasse an. MA Kasse fragt ob derjenige befugt ist die Auskunft zu erhalten. UPD-MA fragt warum. Nun, spätestens da kommt der Betreuer ins Spiel.
Der Umfang einer Betreuung geht übrigens von leichter Hilfestellung bis hin zur Vormundschaft und ist für Außenstehende nicht erkennbar. Du selbst musst der Kasse irgendwie mal mitgeteilt haben dass Du einen hast. Nutze diesen dann aber auch in der Kommunikation mit der Kasse sonst bist Du immer in einem Dreiecksverhältnis.