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Keine KV nach Auslandsaufenthalt!

Verfasst: 08.09.2014, 17:05
von GinaFelix
Meine Lieben :)
Ich benutze gerade den Account meiner Mutter da ich einmal dringend einen Rat brauche. Ich war jetzt ein Jahr als Freiwllige in der Entwicklungshilfe in Kamerun/Afrika tätig und somit auslandsversichert. Nun bin ich wieder da und habe mich bei der Arbeitsagentur gemeldet, damit ich krankenversichert bin, denn da ich schon 25 Jahre alt bin kommt die Familienversicherung ja nicht mehr in Frage. Da mir mein Arbeitgeber aber für dieses Jahr Sonderurlaub (gilt nicht als Beschäftigungszeit laut der Bescheinigung meines Chefs) unter Wegfall aller Bezüge genehmigt hat, ich aber nicht gekündigt habe und somit in einem Beschäftigungsverhältnis bin, habe ich keine Chance Bezüge von der Arbeitsagentur zu erhalten, geschweige denn krankenversichert zu werden. Ist es richtig, dass meine einzige Möglichkeit nun ist mich privat krankenzuversichern bei meiner KK? Oder habe ich da noch andere Möglichkeiten? Da ich im Moment kein Einkommen habe ist doch eine private KV sehr teuer :o Ich kann auch leider noch nicht wieder arbeiten gehen, da ich mir während der Arbeit in Kamerun den Fuss gebrochen habe und das Metall entfernt werden müsste. Verzwickt, verzwackt im Moment mag ich Deutschland nicht gerade - alles sehr kompliziert :(
Es wäre super wenn ich jemanden finden würde, der mir in dieser Sache zur Seite steht
Liebe Grüsse
Jenny

Verfasst: 08.09.2014, 17:47
von Poet
@jenny: Das ist nicht so kompliziert. Du gehst zu Deiner alten Krankenkasse und lässt Dir eine frw. Versicherung einrichten. Diese kostet rd. 160€/Monat, zumindest so lange bis Du wieder die versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst. Das bitte nicht mit einer privaten Krankenversicherung verwechseln.

2. Variante: Den Chef bitten, die Beschäftigung wieder aufleben zu lassen mit mind. 451€ Einkommen und Beiträge abzuführen. Dafür kommst Du ihm in einem anderen Monat entgegen...

3. Variante: Du heiratest ganz schnell und gehst zum Ehemann in die kostenlose Familienversicherung. :-)

Verfasst: 08.09.2014, 18:07
von GerneKrankenVersichert
Kleiner korinthenk....erischer Einwand. Keine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Nicht, dass der Krankenkassenmitarbeiter dich wieder wegschickt, weil es für eine freiwillige Versicherung keine Rechtsgrundlage gibt...

Verfasst: 08.09.2014, 20:31
von Poet
@GKV: Meinst Du nicht dass man dort bei nur 1Jahr Unterbrechung die große VVZ anerkennt?

Verfasst: 08.09.2014, 23:50
von Swantje B.
Poet hat geschrieben:@GKV: Meinst Du nicht dass man dort bei nur 1Jahr Unterbrechung die große VVZ anerkennt?
Die Frage nach der VVZ stellt sich gar nicht erst, weil keine der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 SGB V erfüllt ist. Jedenfalls nicht innerhalb der 3-Monats-Frist. Damit besteht keine Beitrittsberechtigung zur freiwilligen Versicherung.

Gruß
Swantje

Verfasst: 11.09.2014, 06:51
von Poet
@Swantje: Nur interessehalber - aber hier steht doch gar nix dass sie über 3 Monate schon hier ist. Eine frw. Versicherung gänge hier gar nicht?

Verfasst: 11.09.2014, 11:15
von CiceroOWL
I
ch war jetzt ein Jahr als Freiwllige in der Entwicklungshilfe in Kamerun/Afrika tätig und somit auslandsversichert. Nun bin ich wieder da
Es ist so wie swantje geschildert hat eher von § 9 Abs. 1 Nr1 - Nr. 7 auszugehen..

Verfasst: 11.09.2014, 15:14
von Swantje B.
Poet hat geschrieben:@Swantje: Nur interessehalber - aber hier steht doch gar nix dass sie über 3 Monate schon hier ist. Eine frw. Versicherung gänge hier gar nicht?
§ 9 Abs. 2 SGB V (Auszug):
Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft


Die 3-Monats-Frist beginnt nicht bei Rückkehr, sondern begann mit der Abmeldung durch den Arbeitgeber (vor so ca. 1 Jahr).

@Cicero: Nr. 7?! Spätaussiedler? Dazu erkenne ich im Sacherhalt keine Anhaltspunkte.

Evtl. Nr. 5 (Beschäftigung im Ausland). Dann müsste aber innerhalb von 2 Monaten nach der Rückkehr (wieder) eine Beschäftigung aufgenommen werden. Und lt. Eingangspost ist das verletzungsbedingt nicht möglich.

Gruß
Swantje

Verfasst: 11.09.2014, 15:24
von CiceroOWL
Swantje B. hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:@Swantje: Nur interessehalber - aber hier steht doch gar nix dass sie über 3 Monate schon hier ist. Eine frw. Versicherung gänge hier gar nicht?
§ 9 Abs. 2 SGB V (Auszug):
Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft


Die 3-Monats-Frist beginnt nicht bei Rückkehr, sondern begann mit der Abmeldung durch den Arbeitgeber (vor so ca. 1 Jahr).

@Cicero: Nr. 7?! Spätaussiedler? Dazu erkenne ich im Sacherhalt keine Anhaltspunkte.

Evtl. Nr. 5 (Beschäftigung im Ausland). Dann müsste aber innerhalb von 2 Monaten nach der Rückkehr (wieder) eine Beschäftigung aufgenommen werden. Und lt. Eingangspost ist das verletzungsbedingt nicht möglich.

Gruß
Swantje
1 - 7 natürlich, da ja nich unmittelbar nach ende der (3 Monate/ 2 Monate)Familienversicherung/Beschäftigungsende ein Antrag auf frewillige Mitgliedschaft gestellt werden kann. ausser Sie sucht sich einen Minijob, denn geht die freiwillige KV.. doofe Frage ein Studium ist nicht geplant?

Verfasst: 11.09.2014, 16:09
von Poet
Danke an Euch beide...ich war mir nicht ganz sicher weil ja das BVH nicht wirklich geendet hat.

Nun gut, sie kommt ja über §5.1.13 auf jeden Fall in die GKV.

Verfasst: 11.09.2014, 16:19
von CiceroOWL
Die Mitgliedschaft ist ja immer an das Entgelt gebunden, kein Arbeitsentgelt, keine Mitgliedschaft und keine Anmeldung zur SV, da ja auch die Monatsfrist nicht überschritten wurde.. Meiner Meinung nach.

Verfasst: 11.09.2014, 16:36
von GinaFelix
Ja ich sehe schon, Deutschland mit seinen Paragraphen ist ja überhaupt nicht kompliziert :)
Also ich werde ab 1.10 wieder arbeiten gehen, so oder so. Ich habe mich dazu entschlossen mich nicht operieren zu lassen. Ab April ist ein Studium vorgesehen.
Ich habe heute den Ablehnungsbescheid der AA bekommen, da ich in einem Beschäftigungsverhältnis bin. Kann man dagegen erfolgreich Berufung einlegen? Meine KK hat mich auch angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich wohl ohne mein Wissen von der AA gemeldet wurde und jetzt monatlich 158 € zahlen muss. Das finde ich auch ehrlich gesagt überhaupt nicht nett.. Kann man da noch irgendwas machen??
Lg
Jenny

Verfasst: 11.09.2014, 16:38
von CiceroOWL
Wie gemeldet, in vorrauschauendem Gehorsam? Unbezahlter Urlaub ist halt kein Grund für Arbeitslosigkeit, das Beschäftigungsverhältnis ruht, es besteht aber noch. Meiner Meinung nach. Frag doch mal denn deine Krankenkasse als was du dich versichern sollst, freiwilliges Mitglied oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13. Warst du denn schon bei deiner Krankenkasse?
Soweit Entwicklungshelfer nach dem Entwicklungsdienst in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und sich arbeitslos melden, haben sie Anspruch auf Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (§ 13 EHfG). Die Zahlung von Geldleistungen nach dem SGB III führt zu einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... xid=237198

Verfasst: 11.09.2014, 16:46
von GinaFelix
Ja ich weiss es nicht. Ich war nach dem Besuch bei der AA bei meiner Krankenkasse und die meinten, sie könnten mich erst wieder aufnehmen, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe, aber sie würden ja schonmal alles fertig machen.. Und dann kam letztens der Anruf und es hieß ich bin jetzt wieder krankenversichert, aber muss monatlich 158€ bezahlen. Da war ich erstmal perplex. Es scheint für mich aber auch keine andere Möglichkeit zu geben, da ich weder einen Ehemann in Aussicht habe und meinen Arbeitgeber auch nicht grade um Lohnvorschuss fragen will... Es ist richtig blöd gelaufen und man hat irgendwie nur negative Konsequenzen wenn man als Volontär in der Entwicklungshilfe tätig war, zurückkommt und sich dumm und dämlich bezahlen muss -.-
Ich blicke ehrlich gesagt auch bei diesen ganzen Paragraphen nicht mehr durch. Ich hab keine Rechtswissenschaften studiert :( Aber in meinen Augen hat doch jeder Mensch im schönen Deutschland das Recht auf Grundsicherung und wenn ich meine Eltern jetzt nicht hätte, wo wäre ich denn da?

Verfasst: 11.09.2014, 16:48
von GinaFelix
und ja. ich bin noch im arbeitsverhältnis, aber mein Arbeitgeber schrieb dass der unbezahlte Sonderurlaub keine Beschäftigungszeit sei... Das lässt ja alles schön viel Interpretationsspielraum, ne ??