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Aussteuerung und wann wieder Krankengeld

Verfasst: 08.09.2014, 05:52
von Lena1981
Hallo :)

Ich bin ausgesteuert worden und nun Nichtleistungsempfänger. Ich leide unter verschiedenen psychischen Erkrankungen (Borderline BPS und vor allem eine schwere PTBS).
Ich weiß nicht, wie ich meinen Lebensunterhalt in der nächsten Zeit sichern kann.
Krankenversichert muss ich ja sein. Ich habe nun den günstigstn Tarif der KK gewählt, da ich was Anderes nicht zahlen kann (natrülich ist er ohne Krankengeld).

NUn meine Frage, habe ich nach einem halben Jahre, in dem ich freiwillig versichert war, wieder ANspruch auf Krankengeld wegen der selben Krankheit, obwohl ich nicht gearbeit habe?
Bei der Agentur hab ich mich arbeitslos gemeldet, erhalte von denen allerdings keine Leistung. Hartz IV und Sozialhilfe/geld kömmen für mich ebenfalls nicht inbetracht.

Wäre schön, wenn jemand eine Antwort auf meine Frage hat und auch gerne sonstige Hilfestellungen.

Liebe Grüße,
Lena :)

Verfasst: 08.09.2014, 18:12
von GerneKrankenVersichert
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, das heißt, ohne vorheriges Gehalt gibt es kein Krankengeld.

Und auch mit einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis entsteht nicht nach einem halben Jahr ein erneuter Krankengeldanspruch. Das ist wesentlich komplizierter ist nicht zu beantworten, da wichtige Informationen fehlen. Nur soviel:
§ 48 SGB V

2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

1.
nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2.
erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Verfasst: 09.09.2014, 15:55
von Lena1981
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Bei mir ist es so, dass ich keinen Anspruch auf ALg I, AlG II, Sozialhilfe oder sonstige Leistungen erhalte.
Der Agentur stelle ich mich als vermittelbar zur Verfügung.
Die Frage ist nur eben, wie ich das mit der Krankenkasse mache, denn versichert muss ich ja sein.

Verfasst: 09.09.2014, 17:18
von broemmel
Wenn kein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung besteht bleibt dann nur die freiwillige Weiterversicherung.

In dieser Versicherung besteht dann kein Anspruch auf Krankengeld

Verfasst: 10.09.2014, 15:45
von Lady Butterfly
von was lebst du? wie stellst du deinen Lebensunterhalt sicher bzw. wer tut dies? dein Lebensgefährte oder deine Eltern vielleicht?