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Krankengeld & ALG 1 (Ausgesteuert)

Verfasst: 02.09.2014, 18:14
von Fledermäuschen
Hallo
Ich hab irgendwie immer Sonderfallprobleme... :(

Ich bin wegen psychischen Gründen seit insgesamt 1,5 Jahren krankgeschriebengewesen bis 02/14 und bekomme seitdem ALG 1.

Im 08/2014 sollte ich eine neue Ausbildung anfangen und war daher nur bis 20.08. krankgeschrieben - leider stelle sich heraus dass ich schwanger bin und daher durfte ich die ausbildung nicht antreten.

Ich bin also nach wie vor in der alten Ausbildung (krankgeschrieben) und kläre gerade, ob mich die Psychaterin auch weite krankschreibt (bekomme erst ab 11.10. einen Termin). Die Frauenärztin würde mich sofort krankschreiben da ich keine ganz normale SS habe - aber das ist ja ein völlig anderrer Grund...

Wie schaut es aus, bekomme ich trotz SS-Krankmeldung dann doch ALG 1 weiter oder muss es schon die Psychatrische Krankmeldung sein sonst hab ich Pech?

Weiß das jemandß Bei der KK mag ich ungern anrufen die drehen einem immer alles um wenn mansich nur informiert und geben ohne Namen keine Auskunft.

Verfasst: 02.09.2014, 19:52
von Czauderna
Hallo,
na ja, eine verbindliche Auskunft von deiner Krankenkasse ist natürlich nur dann möglich wenn diese auch weiß um wen und was es genau geht.
Aber egal, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend besteht und die Sache mit der Schwangerschaftbeschwerden und daraus resultierenden Au. sich mit der bisherigen Diagnose überlappt, dann zahlt das Arbeitsamt sechs Wochen ALG-1 und dann die Krankenkasse Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.09.2014, 20:07
von Fledermäuschen
Hallo
Was genau meinst du mit überlappen?

Das andere hat ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun, das Psychische ist eher eine Panikstörung in bezpg auf Arbeit und die SS und meine neue Ausbildung, die ich eigentlich anfangen wollte (Kinderpflegerin) vereinbaren sich nicht - man darf schwarnger nicht mehr Kindern arbeiten, daher durfte ich sie gar nicht erst beginnen...

Ich muss mich schonen durch einen Knoten o.ä. in der Gebährmutter, würde deshalb auch vorerst krankgeschrieben werden, müsste dann mit der Ärztin reden ob das für die ganze SS gehen könnte wegen der neue Ausbildung und dass ich ja sonst gar nix habe... :/

Denn ALG 2 bekomme ich nicht, da ich mit meinem Partner zusammen wohne der vollzeit arbeitet aber durch weite Arbeitswege so viel Geld ins Auto und Sprit steckt, dass es keinesfalls fpr uns beide zusammen reicht (durch vorherige Dinge sind ja auch Versicherungen, kredite und Co am Laufen, die er abzahlen muss, da kann er mich defintiv nicht komplett mitfianzieren) und sonst muss ich in der SS wieder ausziehen. Das ist alles echt käse.

Verfasst: 02.09.2014, 23:14
von Czauderna
Hallo,
mit "überlappend" meine ich folgendes.
Krankmeldung wegen Diagnose "A" geht z.B. vom 01.08. - 20.08.2014,
hinzutritt am 19.08.2014 Krankheit "B", die auch an diesem Tag attestiert wird. Dann gilt diese Krankheit als hinzu getreten. Wenn dagegen die Krankheit "B" erst am 21.08.2014 festgestellt und attestiert wird, dann könnte die Kasse tatsächlich von einer "Lücke" sprechen - den Fall mit der Krankheit "A" abschließen und ab 21.8. läge keine Versicherung mit einem Krankengeldanspruch vor.
Die Kasse könnte, dass muss nicht zwingend so sein, aber es könnte.
Das ist die berühmte "Krankengeldfalle", die in erster Linie arbeitslose Krankengeldbezieher treffen kann.
Gruss
Czauderna