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Arbeitslosenversicherungspflicht bei Bezug von KG

Verfasst: 28.08.2014, 15:34
von Archimedes
Guten Tag !

Mich interessiert die Antwort auf die Frage, ob bei Bezug von KG unmittelbar nach Bezug von Anschluss-Übergangsgeld bei Arbeitslosigkeit widerum unmittelbar nach Bezug von Ü-Geld während einer Massnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben der DRV, Versicherungspflicht in der ALV besteht.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Archimedes

Verfasst: 02.09.2014, 10:42
von Czauderna
Hallo,
habe den Beitrag leider erst eben richtig zur Kenntnis genommen - sorry.
So, wie geschildert sehe ich keine Arbeitslosenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna

Arbeitslosenversicherungspflicht bei Bezug von Krankengeld

Verfasst: 03.09.2014, 17:42
von Archimedes
Hallo Czauderna,

erst einmal danke für die Antwort.

Bin allerdings etwas überrascht, da die Krankenkasse die ALV Pflicht sieht und auf der Bescheinigung nach § 312 Abs. 3 SGB 3 bescheinigt hat.

Nun mag es sein, dass die auch Fehler machen.

Dreh- und Angelpunkt scheint mir die Frage zu sein, ob das Anschlussübergangsgeld wegen Arbeitslosigkeit als Entgeltersatzleistung nach § 3 SGB 3 gilt, denn dann wäre nach § 26 SGB 3 die ALV Pflicht gegeben.

Fällt Dir dazu etwas ein ?

Vielen Dank

Archimedes

Verfasst: 03.09.2014, 17:47
von Czauderna
Hallo,
spontan fällt mir dazu nichts ein, muss ich mich auch schlau machen. Was ich gefunden hatte zu diesem Thema war, dass oftmals Meldungen der Kassen an die Arbeitsämter falsch waren, d.h. Arbeitslosenversicherungspflicht bestätigt wurde obwohl keine bestand.
Wie gesagt, muss ich mal nachschauen - melde mich dann, wenn sich nicht bis dahin ein anderer Experte dazu geäußert hat.
Gruss
Czauderna

Arbeitslosenversicherungspflicht bei Bezug von KG

Verfasst: 20.11.2014, 20:16
von Archimedes
Hallo Czauderna,

vielleicht magst Du Dich nochmal mit der Antwort auf meine Frage beschäftigen.
Wäre sehr schön.
Vielen Dank im Voraus,

Archimedes

Verfasst: 20.11.2014, 21:25
von Czauderna
Hallo,
bin erst Dienstag wieder im Büro, melde mich dann sobald
ich einen Spezialisten befragen konnte
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.11.2014, 11:04
von Czauderna
Hallo,
Beitragspflicht besteht nur dann für die Zeit des Bezuges von Entgeltersatzleistungen, wenn der Bezieher dieser Leistungen unmittelbar vor deren Beginn
in einer die Beitragspflicht nach dem AFG begründenden Beschäftigung gestanden hat oder
eine laufende Lohnersatzleistung (Entgeltersatzleistung) nach dem AFG bezogen hat (§ 186 Abs. 1 Satz 1 - letzter Teilsatz - AFG).
Krankengeld einschließlich Krankengeld nach § 45 SGB V/ § 24b Abs. 2 Satz 2 SGB V/§ 164 Abs. 2 AFG - Krankenkasse
Übergangsgeld im Rahmen medizinischer Reha-Leistungen RV-Träger

demnach wäre meiner Ansicht nach die ALV-Pfllicht für das Krankengeld gegeben.
Gruss
Czauderna